Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2018-2020

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die zentralen Abitur-Prüfungen am Berufskolleg ("Zentralabitur Berufliches Gymnasium") für den Bildungsgang D 3a (ITA mit AHR). Also für die Fächer Technische Informatik [Profil bildendes Leistungskursfach], Mathematik (Informatik) [LK], Deutsch (Informatik) [GK] und Englisch (Informatik) [GK] aus den Jahren 2018 bis 2020 (jeweils beide Termine) in Nordrhein-Westfalen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2018-2020 [#278300]
Datum
8. Mai 2023 01:31
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die zentralen Abitur-Prüfungen am Berufskolleg ("Zentralabitur Berufliches Gymnasium") für den Bildungsgang D 3a (ITA mit AHR). Also für die Fächer Technische Informatik [Profil bildendes Leistungskursfach], Mathematik (Informatik) [LK], Deutsch (Informatik) [GK] und Englisch (Informatik) [GK] aus den Jahren 2018 bis 2020 (jeweils beide Termine) in Nordrhein-Westfalen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278300/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
8. Mai 2023 01:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung d…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2018-2020 [#278300]
Datum
9. Mai 2023 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Schulform Berufskolleg gilt, dass bei den Abschlussprüfungen der unterschiedlichen Bildungsgänge unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht, FHR-Prüfungen, Abiturprüfungen) auftreten. Daher müssen jedes Jahr sehr viele Abschlussprüfungsaufgaben entwickelt werden. Abschlussprüfungen können an Berufskollegs daher nach Ablauf der Sperrfristen in anderen Verwendungskontexten - ggf. auch auszugsweise - erneut zur Verwendung kommen. Nach dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 lit b) Informationsfreiheitsgesetz (IFG) i.V.m. dem nach § 2 Abs. 3 IFG sind der offensichtlich bezweckte Schutz von Prüfungseinrichtungen (hier: Berufskollegs) und Schutz von Informationen, die auch zukünftig Gegenstand von Prüfungsverfahren sein werden, als Ausschlussgründe zu bewerten. Zentralabitur-Abschlussprüfungen der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (Haupttermine) werden daher nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung gestellt, sie sind aber über das Online-Angebot der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QUA-LiS einsehbar. Sie finden die Prüfungsaufgaben der letzten 3 Jahre für die Fächer Technische Informatik (Profil bildender LK), Mathematik (LK), Deutsch und Englisch (GK) des Beruflichen Gymnasiums für den Bildungsgang D 3a auf der Seite https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches-gymnasium/uebersicht/aktuelles.php. Einen Zugang zum genannten Portal erhalten Sie über die Schulleitung Ihres Berufskollegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für Ihre schnelle Antwort. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei meinen l…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2018-2020 [#278300]
Datum
13. Mai 2023 00:11
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre schnelle Antwort. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei meinen letzten Schreiben nicht um eine Anfrage, sondern einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) handelt. Ihre Entscheidung, die angefragten Prüfungsunterlagen im Rahmen des IFG nicht zur Verfügung zu stellen, kann ich nicht nachvollziehen. Sie argumentieren hier, dass nach §2 Abs. 3 IFG die Berufskollegs als Prüfungseinrichtung zu schützen sind, allerdings führen diese ebenso wie ordentliche Gymnasien nur die Prüfungen aus, während die Aufgaben durch Ihre Behörde gestellt werden. In Analogie dürften Sie also auch keine Aufgaben vom Zentralabitur an regulären Gymnasien herausgeben, was aber – wie in anderen Anträgen zu sehen – gesehen ist (vgl. z. B.: https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-nrw-mathe/). Außerdem kann ich Ihre Argumentation über die Verwendung als Gegenstand von zukünftigen Prüfungsverfahren nicht nachvollziehen, da – soweit mir bekannt – bei allen Aufgaben ein aktueller Bezug vorgesehen ist, der sich insbesondere in der bekanntlich schnelllebigen Informatik rasch ändert. Somit sehe ich die Verwendung in Verwaltungsverfahren nach §6 b) IFG ebenfalls als fraglich an. Weiterhin möchte ich auf Ihren Hinweis, zum Abruf der Aufgaben auf standardsicherung.schulministerium.nrw.de eingehen.: Zunächst einmal danke ich Ihnen für diesen Hinweis sehr, auch wenn mir dieses Vorgehen bereits bekannt war. Da ich aber speziell an den Prüfungsunterlagen aus 2019 (mein Prüfungsjahr) interessiert bin – die Jahre 2018 und 2020 habe ich aus weiterem Interesse angefragt, reicht mir dieser Zugriff leider nicht aus. Ein solcher Zugriff (unabhängig von der Art der dort zur Verfügung gestellten Unterlagen), würde jedoch aus meiner Sicht die gleichen Probleme - bezogen auf die Wiederverwendung und dem von Ihnen angestrebten Schutz der Berufskollegs - aufwerfen, wie eine Weitergabe durch Sie. Auch nach der Dreijahresfrist könnten durch vorzeitiges Herunterladen alte Aufgaben zur Verfügung stehen. Daher scheint mir Ihre Argumentation über §6 b) nicht schlüssig und es stellt sich mir die Frage, weshalb Sie mich überhaupt auf diese Möglichkeit hinweisen. Weiterhin wäre durch Anwendung der DSGVO, zumindest der Zugang zu einzelnen der angefragten Unterlagen möglich, was diese Wiederverwendbarkeit ebenfalls infrage stellt. Da Sie solche Prüfungsunterlagen ohnehin immer nur mit dem Verweis auf die rein persönliche Verwendung herausgegeben werden, sehe ich durch den Weg und den Zeitpunkt der Bereitstellung keinen nennenswerten Unterschied. Abschließend, bitte ich Sie daher, meinen Antrag nochmals zu prüfen und mir die geforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, oder die Ablehnung entsprechen meiner vorgenannten Einwände und Fragen ausführlicher zu begründen. Vielen Dank für Ihre Mühen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278300/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> wie sie in Ihrer E-Mail erwähnt haben ist die Vorgehensweise zwischen all…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2018-2020 [#278300]
Datum
16. Mai 2023 16:45
Status
Warte auf Antwort

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

Sehr << Antragsteller:in >> wie sie in Ihrer E-Mail erwähnt haben ist die Vorgehensweise zwischen allgemeinen Gymnasien und Beruflichen Gymnasien unterschiedlich. Auch der Vorgang der Prüfungserstellung ist auf KMK-Ebene unterschiedlich geregelt. Somit unterscheidet sich das allgemeine Gymnasium nicht nur in seinen Fächer sondern auch in seinen Modalitäten vom Beruflichen Gymnasium. Abituraufgaben werden nicht erneut genutzt, können aber in ähnlicher Form mit aktuellem Hintergrund erstellt werden z. B. im Fach Mathematik, im Fach Deutsch/Kommunikation etc. Eine Veröffentlichung von Abituraufgaben, die älter als drei Jahre sind, ist für die Allgemeinheit auch im Sinne des IFG nicht vorgesehen. Wir benötigen von Ihnen daher eine private E-Mail-Adresse, um Ihnen die Prüfungen des Haupttermins aus dem Jahr 2019 zukommen zu lassen. Die Nachschreibklausuren waren noch nicht im Prüfungsgeschehen und werden damit auch nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für die erneut schnelle Antwort. Die angesprochene Wi…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2018-2020 [#278300]
Datum
17. Mai 2023 17:52
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für die erneut schnelle Antwort. Die angesprochene Wiederverwendung in ähnlicher Form mit aktuellem Hintergrund wird für mich nun zumindest etwas klarer. Es freut mich, dass Sie mir die Unterlagen zu den Prüfungen des Haupttermins 2019 zukommen lassen wollen. Dass hierbei ungenutzte Prüfungen nicht veröffentlicht werden können, ist verständlich. Daher kann ich nachvollziehen, diese nicht zu erhalten. Dennoch meine ich mich zu erinnern, dass ein Klassenkamerad den Nachschreibtermin für Technische Informatik nutzen musste und dieser somit 2019 Verwendung fand. Die nicht allgemeine Veröffentlichung kann ich ebenfalls verstehen und mit der Weitergabe zum ausschließlich persönlichen Gebrauch hatte ich - wenn überhaupt, wie in meiner vorherigen E-Mail erwähnt, bereits gerechnet. Sie sprechen in Ihrer E-Mail von „den Prüfungen“. – Da nicht anders erwähnt, gehe ich zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass Sie sich damit auf alle angefragten Unterlagen (Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen der Prüfungen für den Bildungsgang D 3a; 2019 Haupttermin) beziehen. Sollte dem nicht so sein, bitte ich Sie mir dies kurz zu erläutern. Bitte, senden Sie die Unterlagen an: <<E-Mail-Adresse>> Nochmals vielen Dank für Ihre Mühen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278300/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2019 [#278300] Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie die …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2019 [#278300]
Datum
22. Mai 2023 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie die von Ihnen gewünschten Klausuren mit Erwartungshorizonten zum Haupttermin 2019. Ich selbst greife nicht auf die Klausuren zu, habe aber den Hinweis erhalten, dass die Klausuren der Nachschreibtermine nicht verwendet wurden. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2019 [#278300] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort, so…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abiturklausuren Berufskolleg ITA 2019 [#278300]
Datum
24. Mai 2023 16:21
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort, sowie die Zusendung der Dokumente. Ihnen ebenfalls alles Gute. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278300/

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