Sehr geehrtAntragsteller/in
mit Ihrem Antrag vom 28. August 2018 gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, bitten Sie um Zusendung der Abiturklausuren Mathematik gA und eA 2018 für das Berufliche Gymnasium incl. Erwartunghorizont.
Ihr Antrag auf Herausgabe der Abiturprüfungsaufgaben und Erwartungshorizonte für das Fach Mathematik gA und eA 2018 für das Berufliche Gymnasium wird zu dem jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.
Begründung:
Ihrem Antrag auf Herausgabe dieser Informationen stehen schutzwürdige öffentliche Interessen gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 Informationszugangsgesetz (IZG-SH) entgegen.
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 IZG-SH ist der Antrag abzulehnen, soweit die Bekanntgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit hätte, wenn das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt. Diese Voraussetzungen liegen vor.
Schutzgut der öffentlichen Sicherheit ist unter anderem die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen, insbesondere der Behörden. Die Herausgabe der begehrten Aufgaben der Abiturprüfung 2018 würde die Funktionsfähigkeit der Beruflichen Gymnasien erheblich beeinträchtigen.
Die Aufgaben der Abiturprüfung 2018 stehen im folgenden Schulhalbjahr den Fachkollegen der Beruflichen Gymnasien als geschützter interner Aufgabenpool zur Verfügung, um für die Vorbereitungsklausuren (abiturnahe Klausuren) für die Abiturprüfung 2019 verwendet zu werden.
Daher müssen die Abiturklausuren 2018 bis zu diesem Zeitpunkt unter Verschluss bleiben. Dieses Verfahren ist notwendig und sinnvoll, um den Umfang an neu zu entwerfenden Aufgaben zu begrenzen. Für den Entwurf, die Abstimmung und die Erstellung von zentralen Abiturprüfungsaufgaben und ebenfalls auf das Abitur vorbereitende Aufgaben sind eine zeit- und personalintensive Kommissionsarbeit sowie aufwändige Abstimmungsprozesse notwendig. Daher überwiegt das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse zu dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Wenn die Vorbereitungsklausuren (abiturnahe Klausuren) an den Beruflichen Gymnasien durchgeführt worden sind, das wird ab Januar 2019 der Fall sein, steht es Ihnen frei, erneut einen Antrag zu stellen. Die Abituraufgaben 2018 sind dann dem geschützten internen Aufgabenpool entnommen und können Ihnen nach einem entsprechenden Antrag zur Verfügung gestellt werden.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bei der Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben, solche Bestandteile, die geistiges Eigentum anderer enthalten, geschwärzt werden, weil die Bekanntgabe gegen Urheberrechte verstoßen würde. Die jeweiligen Quellenangaben sind jedoch verfügbar.
Dr. Ursula Dolinga
- Schulaufsicht -
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