Abiturklausuren NRW Erdkunde 2001 bis 2017

Ich beantrage hiermit die Abiturklausuren NRW Erdkunde 2001 bis 2017.

Ich benötige diese Dokumente zum Lernen, ich möchte mich auf mein Abitur in Coronazeiten gut vorbereiten können.

Wenn möglich senden sie bitte alle Klausuren aus den Jahrgängen 2001 bis 2017.

Viele Grüße und vielen Danke im Vorraus

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beantrage hiermit die …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abiturklausuren NRW Erdkunde 2001 bis 2017 [#217946]
Datum
10. April 2021 18:53
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beantrage hiermit die Abiturklausuren NRW Erdkunde 2001 bis 2017. Ich benötige diese Dokumente zum Lernen, ich möchte mich auf mein Abitur in Coronazeiten gut vorbereiten können. Wenn möglich senden sie bitte alle Klausuren aus den Jahrgängen 2001 bis 2017. Viele Grüße und vielen Danke im Vorraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217946/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 10. April 2021[#217946] Bundesministerium für Bildung und Forschun…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 10. April 2021[#217946]
Datum
12. April 2021 11:09
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 324-18501/43 (2021) Berlin, den 12.04.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 10. April 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Abiturklausuren Nordrhein-Westfalen Erdkunde 2001 bis 2017. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland nicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den schulischen Bildungsbereich zuständig ist, sondern die Länder. Bitte richten Sie Ihre Anfrage daher an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf. Für Ihre weiteren Abiturvorbereitungen und die Abiturprüfungen selbst wünsche ich viel Erfolg! Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Rismondo