Abituroten nach Abiturfächern

eine Übersicht, welche Gesamt- und welche Prüfungspunktzahl im Schnitt in den einzelnen Abiturfächern in den letzten Jahren erreicht worden ist. (Allgemeinbildende Gymnasien in Baden-Württemberg)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Januar 2016
  • Frist
    18. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht,…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abituroten nach Abiturfächern [#12562]
Datum
19. Januar 2016 14:33
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht, welche Gesamt- und welche Prüfungspunktzahl im Schnitt in den einzelnen Abiturfächern in den letzten Jahren erreicht worden ist. (Allgemeinbildende Gymnasien in Baden-Württemberg)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Januar 2016, in der Sie um Daten zu Gesamt- und P…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 19.01.2016; Abituroten nach Abiturfächern
Datum
20. Januar 2016 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Januar 2016, in der Sie um Daten zu Gesamt- und Prüfungspunktzahlen in den einzelnen Abiturfächern an allgemein bildenden Gymnasien in Baden-Württemberg bitten. Die von Ihnen gewünschten Merkmale sind nicht Bestandteil der amtlichen Schulstatistik, sodass uns hierüber keine Daten vorliegen. In der amtlichen Schulstatistik Baden-Württemberg werden bezüglich der Abiturergebnisse "nur" die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Abiturprüfung nicht bestanden haben, sowie die Häufigkeiten der jeweiligen Gesamtdurchschnittsnoten erhoben. Diese Daten können wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen. Wir bedauern, Ihre Datenwünsche nicht erfüllen zu können, und verbleiben Mit freundlichen Grüßen