Abiturprüfung in den Fächern Englisch und Französisch (Haupttermin 2018)

Die bereits geschriebene Abiturprüfung der allgemeinbildenden Gymnasien in den Fächern Englisch und Französisch des Haupttermins 2018 inklusive Erwartungshorizont.

Falls Teile der genannten Dokumente urheberrechtlich geschützt sind, so können diese geschwärzt werden und mit einem Hinweis auf die Quelle versehen werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bereits ge…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abiturprüfung in den Fächern Englisch und Französisch (Haupttermin 2018) [#29175]
Datum
25. April 2018 12:37
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die bereits geschriebene Abiturprüfung der allgemeinbildenden Gymnasien in den Fächern Englisch und Französisch des Haupttermins 2018 inklusive Erwartungshorizont. Falls Teile der genannten Dokumente urheberrechtlich geschützt sind, so können diese geschwärzt werden und mit einem Hinweis auf die Quelle versehen werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Stuttgart
Abiturprüfung Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Sie darüber informieren, dass in § 2 Absatz 3 Nr. 2 LIFG BW …
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
Abiturprüfung
Datum
18. Mai 2018 19:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Sie darüber informieren, dass in § 2 Absatz 3 Nr. 2 LIFG BW steht, dass das Gesetz gegenüber Schulen sowie Ausbildungs- und Prüfungsbehörden soweit Lehre und Leistungsbeurteilungen und Prüfungen betroffen sind nicht gilt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Abiturprüfung [#29175] Sehr geehrt<< Anrede >> das ist für nicht geschriebene Prüfungen offensich…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abiturprüfung [#29175]
Datum
24. Mai 2018 16:53
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> das ist für nicht geschriebene Prüfungen offensichtlich sinnvoll. Wenn Sie diese Anfrage unter dem Grund der Geheimhaltung von Prüfungsaufgaben ablehnen, wieso werden die Abiturprüfungen dann regelmäßig anderweitig veröffentlicht, z. B. in Bücher oder auf Webseiten, oder auch anderweitig verbreitet, z.B. durch Lehrkräfte? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in