Abiturprüfung Physik Baden-Württemberg

Die Abituraufgaben (Haupttermin und Nachtermin) im Fach Physik von 2015. Falls Urheberische Rechte für sämtliche Abbildungen in den Aufgaben vorliegen, senden sie mir bitte nur den Aufgabentext zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Oktober 2015
  • Frist
    21. November 2015
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Seliem Attia
Antrag nach dem LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abituraufgaben …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Seliem Attia
Betreff
Abiturprüfung Physik Baden-Württemberg [#11692]
Datum
22. Oktober 2015 21:02
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abituraufgaben (Haupttermin und Nachtermin) im Fach Physik von 2015. Falls Urheberische Rechte für sämtliche Abbildungen in den Aufgaben vorliegen, senden sie mir bitte nur den Aufgabentext zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Landesumweltinformationsgesetzes (LUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Seliem Attia <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Seliem Attia

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