Abiturprüfungen 2019 für die Fächer Mathematik, Physik und Informatik

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung in den Fächern Mathematik, Physik und Informatik aus dem Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 2 Follower:innen
Hendrik Oenings
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hendrik Oenings
Betreff
Abiturprüfungen 2019 für die Fächer Mathematik, Physik und Informatik [#142229]
Datum
14. Mai 2019 19:41
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung in den Fächern Mathematik, Physik und Informatik aus dem Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings Sozial-konservative Umweltpartei <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. Mai 2019 19:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Oenings, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.05.2019. Ihre Anfrage kann derzeit gemäß § 6…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abiturprüfungen 2019 für die Fächer Mathematik, Physik und Informatik [#142229]
Datum
13. Juni 2019 15:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Oenings, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.05.2019. Ihre Anfrage kann derzeit gemäß § 6 IFG NRW nicht beantwortet werden, da das Abiturverfahren 2019, und damit das Verwaltungsverfahren, noch nicht abgeschlossen ist. Ihr Informationsbegehren kann frühestens am erstmöglichen Tag nach dem finalen Termin der Zeugnisausgabe am 06.07.2019, somit am 08.07.2019 erfüllt werden. Bitte stellen Sie zu diesem Zeitpunkt eine erneute Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Oenings
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hendrik Oenings
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abiturprüfungen 2019 für die Fächer Mathematik, Physik und Informatik“ [#142229] [#142229]
Datum
13. Juni 2019 15:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/142229 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise abgelehnt, da § 6 IFG NRW lediglich bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Verwaltungsverfahrens die Ablehnung des Antrags auf Informationszugang gestattet. Inwiefern eine Beeinträchtigung der Abiturprüfung mit Ablauf des jeweiligen Klausurtages, spätestens jedoch mit Ablauf des letztmöglichen Tages für eine Nachprüfung (nach BASS 12-65 Nr. 2 für das lfd. Jahr Mittwoch, der 29.05.2019) vorliegen soll, ist weder dargelegt noch erscheint dies schlüssig. Zu berücksichtigen ist ferner, dass den Schülerinnen und Schülern, welche die Prüfung ablegen, die Aufgaben ab dem Klausurtermin bekannt sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings Anhänge: - 142229.pdf - 2019-06-13_1-image001.png - 2019-06-13_1-image002.png - 2019-06-13_1-image003.png - 2019-06-13_1-image004.jpg Anfragenr: 142229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.06.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abiturprüfungen 2019 für die Fächer Mathematik, Physik und Informatik“ [#142229] [#142229]
Datum
14. Juni 2019 13:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.06.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Hendrik Oenings
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2019 ggü. dem MSB NRW [#142229] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hendrik Oenings
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2019 ggü. dem MSB NRW [#142229]
Datum
12. Juli 2019 14:17
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, dem oben genannten Antrag auf Informationszugang nachzukommen, da der von Ihnen angegebene Hinderungsgrund nicht mehr vorliegt. Ich möchte Sie ferner bitten, die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 IFG NRW zu begründen, da unklar ist, inwiefern die von Ihnen genannte erhebliche Beeinträchtigung nach dem Klausurtermin noch vorliegen sollte. Außerdem bitte ich darum, in Zukunft bei Ablehnungen von Anträgen auf Informationszugang auf das Recht auf Vermittlung nach § 13 Abs. 2 hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings Anfragenr: 142229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hendrik Oenings Sozial-konservative Umweltpartei << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2019 ggü. dem MSB NRW [#142229] Sehr geehrter Herr Oenings, leide…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2019 ggü. dem MSB NRW [#142229]
Datum
15. Juli 2019 09:39
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Oenings, leider kann ich die Aufgaben noch nicht zur Verfügung stellen, da mir diese noch nicht bereitgestellt wurden. Ich bitte Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Oenings
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2019 ggü. dem MSB NRW [#142229] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hendrik Oenings
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2019 ggü. dem MSB NRW [#142229]
Datum
12. September 2019 20:23
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abiturprüfungen 2019 für die Fächer Mathematik, Physik und Informatik“ vom 14.05.2019 (#142229) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Oenings Anfragenr: 142229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Oenings, in den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. Leider wurd…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abiturprüfungen 2019 für die Fächer Mathematik, Physik und Informatik [#142229]
Datum
13. September 2019 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

Nicht-öffentliche Anhänge:
IF19_x_G_HT_GG.pdf
1,4 MB
IF19_x_L_HT_GG.pdf
1,4 MB
M_19_c_G_HT_GG.pdf
918,8 KB
M_19_c_L_HT_GG.pdf
1,2 MB
M_19_t_G_HT_GG.pdf
931,5 KB
M_19_t_L_HT_GG.pdf
1,3 MB
PH19_x_G_HT_GG.pdf
2,0 MB
PH19_x_L_HT_GG.pdf
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Sehr geehrter Herr Oenings, in den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. Leider wurde die Erinnerung an Ihre Anfrage aus dem System gelöscht. Hierfür möchte ich Sie um Entschuldigung bitten. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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