Abkommen RWE Bund/NRW

Im Rahmen der Räumung von Lützenrath in NRW wird von dem Medien oft ein Abkommen/Vertrag zwischen Bund und dem Energiekonzern RWE gesprochen. In diesem sei vereinbart, dass RWE Braunkohle im Tagebau unter Lützerath abbauen darf - im Gegenzug sei ein Kohleausstieg 2030 geplant.
Bitte senden sie mir das einstechende (Vertrags-) Dokument zu.

Darüber hinaus senden sie mir bitte den Beschluss zu, bis wann ein Ausstieg aus der Braunkohle zum erreichen des Pariser Klimaschutzabkommens, notwendig ist.

Ergebnis der Anfrage

Antwort erhalten.

Anfrage teilweise beantwortet.

Das Dokument zum Abkommen findet sich hier:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downlo…

Die Anfrage, wie viel Kohle noch energetisch verwertet werden darf, um das Pariser Abkommen einzuhalten wurde noch nicht beantwortet - Nachfrage läuft.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Januar 2023
  • Frist
    17. März 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen der Räumung von Lützenrath …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abkommen RWE Bund/NRW [#267647]
Datum
13. Januar 2023 10:44
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Räumung von Lützenrath in NRW wird von dem Medien oft ein Abkommen/Vertrag zwischen Bund und dem Energiekonzern RWE gesprochen. In diesem sei vereinbart, dass RWE Braunkohle im Tagebau unter Lützerath abbauen darf - im Gegenzug sei ein Kohleausstieg 2030 geplant. Bitte senden sie mir das einstechende (Vertrags-) Dokument zu. Darüber hinaus senden sie mir bitte den Beschluss zu, bis wann ein Ausstieg aus der Braunkohle zum erreichen des Pariser Klimaschutzabkommens, notwendig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/267647/upload/eee6afe7dc13b32c24f69be9514df27c1ed2ae22/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag vom 13. Januar 2023 [#267647] Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 13. Januar 2023 [#267647]
Datum
23. Januar 2023 17:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 13. Januar 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIIB5 - Kraftwerke zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 13. Janua…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023
Datum
10. Februar 2023 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 13. Januar 2023 auf Zugang zu Umweltinformationen erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den im Anhang zu dieser E-Mail beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023 [#267647]
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Inform…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023 [#267647]
Datum
20. Februar 2023 15:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Abkommen RWE Bund/NRW“ vom 13.01.2023 (#267647). Über Ihre Antwort bzgl. Punkt A „Abkommen zwischen dem Bund und dem Energiekonzern RWE“ habe ich mich sehr gefreut; genau das war das Dokument, was ich gesucht habe. Zu Ihrer Antwort bzgl. Punkt B "Beschluss zum Erreichen der Pariser Klimaschutzabkommens" habe ich noch eine Nachfrage. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe - ich habe verstanden, dass Sie mir die Informationen nicht zusenden können, weil Sie sie selber nicht haben. Für mich ist auch nicht erkenntlich, ob Ihnen die Informationen nicht vorliegen, weil ich möglicherweise bei der falschen Stelle nachgefragt habe, oder ob es diese Information gar nicht gibt. Das wäre für mich jedoch sehr entscheident - schließlich bedeutet das möglicherweise, dass sich ein Herr Habeck vorne hinstellt und das o.g. Abkommen (Punkt A) als sehr gut darstellt, ohne eine Handfeste Bezugsgröße zu haben. Konkret: Wenn lt. Berechnungen zum Einhalten des Pariser Abkommens noch 1000 Mio. t CO2 aus Braunkohle problemlos bis zum entgültigen Kohleausstieg zum Strom umgesetzt werden können, dann sind die "[...] rund 280 Mio.t CO2, die dadurch nicht mehr emittiert werden [...]" natürlich gut - dürfen aber zB. insgesamt nur noch 50 Mio. t CO2 emittiert werden, dann wäre der Deal nicht viel Wert. Deshalb denke (hoffe) ich, dass es eine entsprechende Kalkulation gibt, um die Zahlen überhaupt im Kontext einschätzen zu können. Da ich jedoch sehr daran interessiert bin keinesfalls falsche oder unvollständige Informationen zu veröffentliche, wäre es schon sehr hilfreich, wenn Sie mir diesbezüglich eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023 - Nachfrage vom 20.02.2023 [#267647] Guten Tag, meine Nachfrage vo…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023 - Nachfrage vom 20.02.2023 [#267647]
Datum
16. April 2023 00:33
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Nachfrage vom 20.02.2023 zur Ihrer Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Abkommen RWE Bund/NRW“ vom 13.01.2023 (#267647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile deutlich überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Von << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Betreff AW: UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023 [#267647] Datum 20. Februar 2023 15:39 An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Abkommen RWE Bund/NRW“ vom 13.01.2023 (#267647). Über Ihre Antwort bzgl. Punkt A „Abkommen zwischen dem Bund und dem Energiekonzern RWE“ habe ich mich sehr gefreut; genau das war das Dokument, was ich gesucht habe. Zu Ihrer Antwort bzgl. Punkt B "Beschluss zum Erreichen der Pariser Klimaschutzabkommens" habe ich noch eine Nachfrage. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe - ich habe verstanden, dass Sie mir die Informationen nicht zusenden können, weil Sie sie selber nicht haben. Für mich ist auch nicht erkenntlich, ob Ihnen die Informationen nicht vorliegen, weil ich möglicherweise bei der falschen Stelle nachgefragt habe, oder ob es diese Information gar nicht gibt. Das wäre für mich jedoch sehr entscheident - schließlich bedeutet das möglicherweise, dass sich ein Herr Habeck vorne hinstellt und das o.g. Abkommen (Punkt A) als sehr gut darstellt, ohne eine Handfeste Bezugsgröße zu haben. Konkret: Wenn lt. Berechnungen zum Einhalten des Pariser Abkommens noch 1000 Mio. t CO2 aus Braunkohle problemlos bis zum entgültigen Kohleausstieg zum Strom umgesetzt werden können, dann sind die "[...] rund 280 Mio.t CO2, die dadurch nicht mehr emittiert werden [...]" natürlich gut - dürfen aber zB. insgesamt nur noch 50 Mio. t CO2 emittiert werden, dann wäre der Deal nicht viel Wert. Deshalb denke (hoffe) ich, dass es eine entsprechende Kalkulation gibt, um die Zahlen überhaupt im Kontext einschätzen zu können. Da ich jedoch sehr daran interessiert bin keinesfalls falsche oder unvollständige Informationen zu veröffentliche, wäre es schon sehr hilfreich, wenn Sie mir diesbezüglich eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267647/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023 - Nachfrage vom 20.02.2023 [#267647]
Guten Tag, meine Informations…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023 - Nachfrage vom 20.02.2023 [#267647]
Datum
4. Mai 2023 19:13
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abkommen RWE Bund/NRW“ vom 13.01.2023 (#267647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Von << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Betreff AW: UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023 - Nachfrage vom 20.02.2023 [#267647] Datum 16. April 2023 00:33 An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ändern Status E-Mail wurde erfolgreich versendet. Guten Tag, meine Nachfrage vom 20.02.2023 zur Ihrer Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Abkommen RWE Bund/NRW“ vom 13.01.2023 (#267647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile deutlich überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Von << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Betreff AW: UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 13.01.2023 [#267647] Datum 20. Februar 2023 15:39 An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Abkommen RWE Bund/NRW“ vom 13.01.2023 (#267647). Über Ihre Antwort bzgl. Punkt A „Abkommen zwischen dem Bund und dem Energiekonzern RWE“ habe ich mich sehr gefreut; genau das war das Dokument, was ich gesucht habe. Zu Ihrer Antwort bzgl. Punkt B "Beschluss zum Erreichen der Pariser Klimaschutzabkommens" habe ich noch eine Nachfrage. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe - ich habe verstanden, dass Sie mir die Informationen nicht zusenden können, weil Sie sie selber nicht haben. Für mich ist auch nicht erkenntlich, ob Ihnen die Informationen nicht vorliegen, weil ich möglicherweise bei der falschen Stelle nachgefragt habe, oder ob es diese Information gar nicht gibt. Das wäre für mich jedoch sehr entscheident - schließlich bedeutet das möglicherweise, dass sich ein Herr Habeck vorne hinstellt und das o.g. Abkommen (Punkt A) als sehr gut darstellt, ohne eine Handfeste Bezugsgröße zu haben. Konkret: Wenn lt. Berechnungen zum Einhalten des Pariser Abkommens noch 1000 Mio. t CO2 aus Braunkohle problemlos bis zum entgültigen Kohleausstieg zum Strom umgesetzt werden können, dann sind die "[...] rund 280 Mio.t CO2, die dadurch nicht mehr emittiert werden [...]" natürlich gut - dürfen aber zB. insgesamt nur noch 50 Mio. t CO2 emittiert werden, dann wäre der Deal nicht viel Wert. Deshalb denke (hoffe) ich, dass es eine entsprechende Kalkulation gibt, um die Zahlen überhaupt im Kontext einschätzen zu können. Da ich jedoch sehr daran interessiert bin keinesfalls falsche oder unvollständige Informationen zu veröffentliche, wäre es schon sehr hilfreich, wenn Sie mir diesbezüglich eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>