Abkommen über Abschiebung nach Nigeria

Gibt es ein Abkommen zwischen Deutschland und Nigeria über Abschiebungen nach Nigeria? Können nigerianische Staatsbürger ohne Pass nach Nigeria abgeschoben werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es ein Abkomme…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abkommen über Abschiebung nach Nigeria [#189018]
Datum
16. Juni 2020 10:49
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es ein Abkommen zwischen Deutschland und Nigeria über Abschiebungen nach Nigeria? Können nigerianische Staatsbürger ohne Pass nach Nigeria abgeschoben werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189018/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheit…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Abkommen über Abschiebung nach Nigeria [#189018] IFG 899
Datum
16. Juni 2020 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2020, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-899 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantragung läuft bis zum 11.07.2020. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vor-liegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Leider wurde in dem IFG-Antrag von Ihnen keine zustellungsfähige Postanschrift angegeben. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich. Ich bitte Sie daher freundlichst, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre zustellungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Das IFG sieht eine anonyme Antragstellung oder eine Antragstellung unter Pseudonym nicht vor. Die Durchführung eines individuellen Antragsverfahrens lässt ein Rechtsverhältnis zwischen der den Antrag stellenden Person und der Behörde entstehen, das eine hinreichende Sicherheit über die Identität der den Antrag stellenden Person voraussetzt. Bei IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Ein IFG Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG derjenigen Person bekanntzugeben ist, für den sie bestimmt ist. Dabei indiziert die Angabe einer postalischen Adresse, dass es die den Antrag stellende Person gibt. Daher werden die Angaben einer konkreten Person als Empfänger benötigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datensch… Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit reiche ich meine Postanschrift nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Abkommen über Abschiebung nach Nigeria [#189018] IFG 899 [#189018]
Datum
17. Juni 2020 13:43
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit reiche ich meine Postanschrift nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189018/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Az.: 13B-IFG-899 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 16.06.2020 stellen Sie auf der Grundlage des Inform…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Abkommen über Abschiebung nach Nigeria [#189018]
Datum
15. Juli 2020 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 13B-IFG-899 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 16.06.2020 stellen Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes über fragdenstaat.de folgende Fragen: "Gibt es ein Abkommen zwischen Deutschland und Nigeria über Abschiebungen nach Nigeria? Können nigerianische Staatsbürger ohne Pass nach Nigeria abgeschoben werden?“ Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für Abkommen zwischen Deutschland und einem Herkunftsland zuständig und insofern richtiger Ansprechpartner ist. Mit freundlichen Grüßen