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Abkommen über die Erstattung von Ausbildungskosten bei Unternehmenswechseln zwischen Bahnunternehmen

Abkommen über die Erstattung von Ausbildungskosten bei Unternehmenswechseln vom 14. Februar 2019 zwischen Bahnunternehmen (siehe https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/jetzt-ist-zusammenarbeit-gefordert)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abkommen über die Erstattung von Ausbildungskosten bei Unternehmenswechseln zwischen Bahnunternehmen [#142353]
Datum
15. Mai 2019 00:04
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abkommen über die Erstattung von Ausbildungskosten bei Unternehmenswechseln vom 14. Februar 2019 zwischen Bahnunternehmen (siehe https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/jetzt-ist-zusammenarbeit-gefordert)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Heinzel, Sabine (VM) Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 13:18 An: <<E-…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: EILT !!; WG: Abkommen über die Erstattung von Ausbildungskosten bei Unternehmenswechseln zwischen Bahnunternehmen [#142353]
Datum
31. Mai 2019 08:42
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Heinzel, Sabine (VM) Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 13:18 An: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: Bröhl, Hans-Peter (VM) <<Name und E-Mail-Adresse>>; Hellmig, Alexandra (VM) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: WG: Abkommen über die Erstattung von Ausbildungskosten bei Unternehmenswechseln zwischen Bahnunternehmen [#142353] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 15.05.2019, mit der Sie einen Antrag u.a. nach dem IFG NRW stellen. Sie bitten um Übersendung von: "Abkommen über die Erstattung von Ausbildungskosten bei Unternehmenswechseln vom 14. Februar 2019 zwischen Bahnunternehmen (siehe https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/jetzt-ist-zusammenarbeit-gefordert)". Diese Vereinbarung zur freiwilligen Selbstverpflichtung zur Erstattung von Ausbildungskosten im Bereich der Triebfahrzeugführer-Ausbildung wurde geschlossen zwischen den in Nordrhein-Westfalen tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Sehr gerne würde ich daher Ihre unten noch einmal angefügte Email, die Ihren Antrag beinhaltet, an den insoweit zuständigen NWL weiterleiten. Sie hatten nun einerseits um eine Weiterleitung im Falle einer anders gelagerten Zuständigkeit gebeten, gleichzeitig der Datenweitergabe an Dritte widersprochen. Da der NWL als Dritter (außerhalb der Landesregierung stehend) anzusehen ist, benötige ich aus Gründen des Datenschutzes für die Weiterleitung Ihre Einwilligung. Alternativ würde ich in anonymisierter Form den NWL kontaktieren. Bitte teilen Sie mir die von Ihnen gewünschte Verfahrensweise mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie dürfen meine Anfrage an den NWL weiterleiten. …
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EILT !!; WG: Abkommen über die Erstattung von Ausbildungskosten bei Unternehmenswechseln zwischen Bahnunternehmen [#142353]
Datum
31. Mai 2019 15:45
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie dürfen meine Anfrage an den NWL weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach weiterer Prüfung Ihres Antrages u.a. nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, …
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Abkommen über die Erstattung von Ausbildungskosten bei Unternehmenswechseln zwischen Bahnunternehmen; Ihr Antrag nach IFG NRW
Datum
13. Juni 2019 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach weiterer Prüfung Ihres Antrages u.a. nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, mit dem Sie um Übersendung des "Abkommen über die Erstattung von Ausbildungskosten bei Unternehmenswechseln vom 14. Februar 2019 zwischen Bahnunternehmen (siehe https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/jetzt-ist-zusammenarbeit-gefordert)" bitten, übersende ich Ihnen wie erbeten in elektronischer Form das hier als Datei vorliegende Abkommen, das den Titel trägt: "Vereinbarung zur freiwilligen Selbstverpflichtung zur Erstattung von Ausbildungskosten der in Nordrhein-Westfalen tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen". Die Schwärzungen der Zahlen auf Seiten 2 und 3 (§§ 2 und 3 der Vereinbarung) dienen dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 8 IFG. Von der Erhebung von Gebühren wird abgesehen. Mit vielen Grüßen