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Abkommen von Lissabon, Barcelona (Mittelmeerunion)

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Vertrag zur Mittelmeerunion mit den Vereinbarungen über die Reisefreiheit aller Bürger der Anrainerstaaten des Mittelmeeres in die Europäische Union.

Bitte geben Sie mir außerdem folgende Auskunft:

Zur Präzision sei vorangestellt, daß ich nicht die Abkommen für Schwerbehinderte aus dem Fachgebiet des Sozialministeriums meine, sondern die Abkommen zur Wirtschaft und zum freien Reiseverkehr für alle Bürger des sehr weit gefassten Mittelmeerraumes.

In einem englischen Vertragstext zum Abkommen von Barcelona habe ich dazu gelesen, daß allen Bürgern der Anrainerstaaten des Mittelmeeres uneingeschränkte Einreise - auch zum Zwecke der Arbeitsaufnahme - in die EU-Staaten gewährt wird. Soweit ich diesen Text verstanden haben, sollte dieser Teil des Abkommens bereits 2012 in Kraft getreten sein. In etwa zur gleichen Zeit begann der verstärkte von Flüchtlingen in die EU - oder sollte man die Menschen besser als "sogenannte Flüchtlinge" bezeichnen - denn Flüchtlinge wären es ja in diesem Zusammenhang dann nicht mehr.

Bitte schicken Sie mir den entsprechende Vertragstext

Ich finde es bedauerlich, daß man solche für alle Bürger wichtigen Vertragstexte zur Mittelmeerunion - und auch viele EU-Verordnungen/Richtlinien u. s. - nicht in deutscher Sprache findet. Mißverständnisse sind so an der Tagesordnung. In Deutsch findet man oft nur Zusammenfassungen, in denen wichtige Passagen zu fehlen scheinen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Januar 2016
  • Frist
    23. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vertrag zur Mitt…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abkommen von Lissabon, Barcelona (Mittelmeerunion) [#12582]
Datum
21. Januar 2016 17:02
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertrag zur Mittelmeerunion mit den Vereinbarungen über die Reisefreiheit aller Bürger der Anrainerstaaten des Mittelmeeres in die Europäische Union. Bitte geben Sie mir außerdem folgende Auskunft: Zur Präzision sei vorangestellt, daß ich nicht die Abkommen für Schwerbehinderte aus dem Fachgebiet des Sozialministeriums meine, sondern die Abkommen zur Wirtschaft und zum freien Reiseverkehr für alle Bürger des sehr weit gefassten Mittelmeerraumes. In einem englischen Vertragstext zum Abkommen von Barcelona habe ich dazu gelesen, daß allen Bürgern der Anrainerstaaten des Mittelmeeres uneingeschränkte Einreise - auch zum Zwecke der Arbeitsaufnahme - in die EU-Staaten gewährt wird. Soweit ich diesen Text verstanden haben, sollte dieser Teil des Abkommens bereits 2012 in Kraft getreten sein. In etwa zur gleichen Zeit begann der verstärkte von Flüchtlingen in die EU - oder sollte man die Menschen besser als "sogenannte Flüchtlinge" bezeichnen - denn Flüchtlinge wären es ja in diesem Zusammenhang dann nicht mehr. Bitte schicken Sie mir den entsprechende Vertragstext Ich finde es bedauerlich, daß man solche für alle Bürger wichtigen Vertragstexte zur Mittelmeerunion - und auch viele EU-Verordnungen/Richtlinien u. s. - nicht in deutscher Sprache findet. Mißverständnisse sind so an der Tagesordnung. In Deutsch findet man oft nur Zusammenfassungen, in denen wichtige Passagen zu fehlen scheinen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Auswärtiges Amt
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Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?_Informationsfreiheitsgesetz;_hier: _Union_f=FCr_den_Mittel?= =?iso-8859-1?Q?meerraum_(UfM) _Gr=FCndungserkl=E4rung_von_Paris/Marseille_?= von 2008
Datum
8. Februar 2016 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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