Abkommen zwischen Nachrichten-(Geheim)-Diensten Deutschlands und der anderer Länder, Fragen zur Verwendbarkeit von Mobilfunkdaten und zur Ausfilterung von Daten deutscher Staatsangehöriger etc.
Informationen und Dokumente (oder direkte Verweise zu diesen), aus denen die Beantwortung folgender Fragen hervorgehen.
Ich beziehe mich dabei auf die heftig umstrittenen Aussagen des Kanzleramtsministers Herrn Pofalla vom 12.8.2013:
http://www.bundesregierung.de/Content/D…
1.) Können Sie garantieren, dass die NSA personenbezogene Daten von deutschen Staatsangehörigen auch in der USA respektiert und achtet?
2.) Wie lautet der genaue Titel des "Memorandum of Agreement", das am 28.4.2002 unterzeichnet worden ist?
3.) Seit wann war dieses Abkommen in Planung bzw. in Gespräch?
4.) Durch welche Personen wurde dieses Abkommen namentlich im einzelnen unterzeichnet?
5.) Welche Behörden waren an der Ausarbeitung dieses Abkommens beteiligt?
6.) Welche Fragen und Themen werden in diesem Abkommen behandelt?
7.) In welcher Weise waren das Parlament und/oder das Parlamentarische Kontrollgremium an der Entstehung dieses Abkommens beteiligt?
8.) War der Bundesdatenschutzbeauftragte in der Entstehung dieses Abkommens involviert und wenn ja, in welchem Umfang?
9.) Welche deutschen Behörden sind direkt an den Auswirkungen dieses Abkommens beteiligt?
10.) Wie lautet der Inhalt des Abkommens im Ganzen?
11.) Ist dieses Abkommen befristet?
12.) Ist eine Evaluation für dieses Abkommen vorgesehen oder bereits durchgeführt worden und wenn ja, wann und in welchem Umfang?
13.) Wie lautet der wortgetreue Inhalt der Versicherung der NSA, wonach sie "Recht und Gesetz in Deutschland einhält"? Bitte senden Sie mir dieses Dokument zu.
14.) Wie lautet der wortgetreue Inhalt der Versicherung des britischen Geheimdienstes, wonach deren Arbeit "jederzeit den gesetzlichen Vorschriften beider Länder" unterliege? Bitte senden Sie mir dieses Dokument zu.
15.) Von welchen Unternehmen sprechen Sie im Einzelnen, wenn Sie sagen, dass "die in Deutschland relevanten Internetknotenpunktbetreiber und Verbindungsnetzbetreiber" bekräftigt hätten, das TKG einzuhalten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren? Ich bitte um Auflistung.
16.) Welche Internetknotenpunkte und Verbindungsnetze werden von diesen im Einzelnen betrieben? Ich bitte um Auflistung.
17.) Bitte senden Sie mir Kopien der Schreiben dieser TK-Dienstleister, in denen das unter Frage 15 aufgezählte bestätigt wird.
18.) Bitte definieren Sie den Begriff "flächendeckende Datenauswertung", auf den sich US-amerikanische und britische Geheimdienste beziehen, wenn sie diese (bezogen auf die Daten von Deutschen und in Deutschland) verneinen. Es müsste ja Einigkeit darüber herrschen, was darunter im Detail zu verstehen ist, wenn man sich auf eine solche Äußerung einlässt.
19.) Nach welchem Verfahren bzw. nach welchen Regeln filtert der BND (angeblich) die Daten deutscher Bürger und Bürgerinnen aus Datensätzen heraus, um sie nicht an ausländische Geheimdienste auszuliefern?
20.) Werden hierbei auch die Daten derjenigen Menschen herausgefiltert, die zwar nicht deutsche Staatsangehörige sind, sich aber zum Zeitpunkt derjenigen Telekommunikation, deren Inhalte oder deren Verbindungsdaten vom BND erfasst und zur Auslieferung an ausländische Geheimdienste vorbereitet werden oder vorgesehen sind, auf deutschem Territorium befinden?
21.) Auf welcher Grundlage gesteht der BND personenbezogenen Daten, die von ihm, also von einem deutschen Geheimdienst, erfasst und gespeichert worden sind, dann weniger Grundrechtsschutz zu, nur weil es sich dabei um Daten handelt, die sich (angeblich) keinem Deutschen oder keiner Deutschen zuordnen lassen?
22.) Ist die Effektivität der Ausfilterung (siehe Frage Nr. 19) jemals untersucht und geprüft worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
23.) Warum wird - mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention und auf die Europäische Grundrechtecharta - Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten und ihren personenbezogenen Daten seitens des BND kein Schutz dieser Daten vor Auslieferung an US-Behörden gewährleistet? Was ist die Grundlage dieser Einschätzung bzw. Handlungen?
24.) Von wem konkret wurde Ihrer Meinung nach der Vorwurf einer "Totalausspähung" gemacht, von dem in der Bekanntmachung vom 12.8.2013 unter Punkt 5 die Rede ist? Ich bitte um Quellenangabe(n).
25.) Haben Sie oder jemand aus dem PKG die Behauptung der NSA prüfen und sachlich verifizieren können, wonach angeblich "pro Woche drei bis vier IED-Anschläge auf die Truppen in Afghanistan" abgewendet werden würden?
26.) Handelt es sich bei diesen Zahlen um ein statistisches Mittel und wenn ja, auf welchen Zeitraum beziehen sich die Angaben?
27.) dito, wie Frage Nr. 25, jedoch in Bezug auf die Angabe von angeblich 19 verhinderten Anschlägen auf die "Bundeswehr" in Afghanistan seit Januar 2011.
28.) Was hatten die "sogenannten 68er-Vereinbarungen" zum Inhalt?
29.) Wer hat diese Abkommen namentlich unterzeichnet und wann genau ist das geschehen?
30.) Wie lautet der wörtliche Inhalt dieser Vereinbarungen? Bitte senden Sie mir das Dokument zu.
31.) Bitte machen Sie mir die Akten zugänglich, wonach die Entscheidung zum am 28.4.2002 unterzeichneten Abkommen bereits am 24.7.2001 gefallen sein soll.
32.) Die Übertragung von Daten zu GSM-Mobilfunknummern sind Ihrer Ansicht nach nicht für eine "zielgenaue Lokalisierung" geeignet. Können Sie also zusichern, dass den US-amerikanischen Behörden, Militärs und Geheimdiensten keine ELINT-Aufklärungssysteme (wie z.B. innerhalb des EuroHawk-ISIS-Systems realisiert) zur Verfügung stehen, die eine zielgenaue Ortung einer GSM-Mobilfunk-Sendequelle zulassen würde?
33.) Wie definieren Sie "zielgenau" in diesem Zusammenhang?
34.) Halten Sie die Gefahr, dass eine Ortungsermittlung mittels Funkzelleninformationen, wie Sie seit vielen Jahren üblich und z.B. von deutschen Polizei vielfach durchgeführt wird, nicht mittelbar zu einer derartigen "Zielermittlung" führen kann, dass damit ein Mord- oder Exekutionsanschlag z.B. mittels Kampfdrohnen durchgeführt wird, für eindeutig ausschließbar?
35.) Werden neben GSM-Mobilfunknummern auch IMEI-Daten weitergegeben?
36.) Bitte machen Sie mir das Dokument zugänglich, in dem "die Experten der Sicherheitsbehörden des Bundes versichert haben, dass GSM-Mobilfunknummern für eine zielgenaue Lokalisierung nicht geeignet sind."
37.) Wer sind diese "Experten" und um welche "Sicherheitsbehörden des Bundes" handelt es sich im Einzelnen?
38.) Welche deutschen Behörden sind in den beginnenden Verhandlungen zu einem so genannten "No-Spy-Abkommen" beteiligt?
39.) In welcher Form bzw. in welchem Umfang ist der Bundesdatenschutzbeauftragte daran beteiligt und seit wann wurde dieser darin einbezogen?
Bitte beachten Sie:
Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.
Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum19. August 2013
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19. September 2013
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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