Ablageort und informationelle Gedankenverkörperungen zu folgenden unionsrechtlichen Inhalten in Ihrer Behörde: VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19.WI.A EuGH - C-60/22 (anhängig)

Haben Sie folgende Informationen in Ihren Informationssammlungen abgelegt und mit weitergehenden "Gedankenverkörperungen" (Definitionswortlaut u. a. aus dem IFG für das Land Berlin) versehen?

VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19.WI.A
EuGH - C-60/22 (anhängig)

Nutzen Sie auch das unverschlüsselte Behördenpostfach in Kommunikation mit Gerichten in Rechtssachen und legen Sie den Gerichten als Beklagte auch uneingewilligt Verwaltungsvorgänge von Betroffenen vor?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ha…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablageort und informationelle Gedankenverkörperungen zu folgenden unionsrechtlichen Inhalten in Ihrer Behörde: VG Wiesbaden, 27.01.2022 << Adresse entfernt >> 6 K 2132/19.WI.A EuGH << Adresse entfernt >> C-60/22 (anhängig) [#266468]
Datum
28. Dezember 2022 21:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben Sie folgende Informationen in Ihren Informationssammlungen abgelegt und mit weitergehenden "Gedankenverkörperungen" (Definitionswortlaut u. a. aus dem IFG für das Land Berlin) versehen? VG Wiesbaden, 27.01.2022 << Adresse entfernt >> 6 K 2132/19.WI.A EuGH << Adresse entfernt >> C-60/22 (anhängig) Nutzen Sie auch das unverschlüsselte Behördenpostfach in Kommunikation mit Gerichten in Rechtssachen und legen Sie den Gerichten als Beklagte auch uneingewilligt Verwaltungsvorgänge von Betroffenen vor? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266468/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ablageort und informationelle Gedankenverkörperungen zu folgenden unionsrechtlichen Inhalten in Ihrer Behörde: VG Wiesbaden, 27.01.2022 << Adresse entfernt >> 6 K 2132/19.WI.A EuGH << Adresse entfernt >> C-60/22 (anhängig) [#266468]
Datum
29. Dezember 2022 08:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. << Adresse entfernt >>- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>>          Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>-Ursprüngliche Nachricht-<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Mittwoch, 28. Dezember 2022 21:28 An: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Ablageort und informationelle Gedankenverkörperungen zu folgenden unionsrechtlichen Inhalten in Ihrer Behörde: VG Wiesbaden, 27.01.2022 << Adresse entfernt >> 6 K 2132/19.WI.A EuGH << Adresse entfernt >> C-60/22 (anhängig) [#266468] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben Sie folgende Informationen in Ihren Informationssammlungen abgelegt und mit weitergehenden "Gedankenverkörperungen" (Definitionswortlaut u. a. aus dem IFG für das Land Berlin) versehen? VG Wiesbaden, 27.01.2022 << Adresse entfernt >> 6 K 2132/19.WI.A EuGH << Adresse entfernt >> C-60/22 (anhängig) Nutzen Sie auch das unverschlüsselte Behördenpostfach in Kommunikation mit Gerichten in Rechtssachen und legen Sie den Gerichten als Beklagte auch uneingewilligt Verwaltungsvorgänge von Betroffenen vor? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 28.12.2022 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 28.12.2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 28.12.2022
Datum
12. Januar 2023 13:28
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 28.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 28.12.2022. Sie bitten darin um Informationen zum Ablageort und informationellen Gedankenverkörperungen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27.01.2022 mit dem Aktenzeichen 6 K 2132/19.WI.A bzw. das anhängige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit dem Aktenzeichen C << Adresse entfernt >> 60/22 betreffend. Informationen zu den Gerichtsverfahren liegen nicht vor, so dass ich Ihrem Anliegen nicht nachkommen kann. Ferner teile ich Ihnen auf Ihre Frage hin mit, dass die LDI NRW das unverschlüsselte Behördenpostfach bei der Kommunikation mit Ge-richten nutzt und als Beklagte den Gerichten auch uneingewilligt Ver-waltungsvorgänge der Betroffenen vorlegt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 28.12.2022 [#266468] Guten Tag, und vielen Dank für die zitierwürdige Information im letzt…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 28.12.2022 [#266468]
Datum
12. Januar 2023 13:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und vielen Dank für die zitierwürdige Information im letzten Absatz Ihrer Antwort! "Ferner teile ich Ihnen auf Ihre Frage hin mit, dass die LDI NRW das unverschlüsselte Behördenpostfach bei der Kommunikation mit Ge-richten nutzt und als Beklagte den Gerichten auch uneingewilligt Ver-waltungsvorgänge der Betroffenen vorlegt." Haben Sie zu jedem enrsprechend gelagerten Vorgang eine Meldung an Betroffene nach Art. 34 DSGVO-EU erzeugt? Asking for a friend. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266468/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

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AW: Ihr IFG-Antrag vom 28.12.2022 [#266468] Guten Tag, das machen Sie auch als Beklagte nach Art. 79 DSGVO-EU und…
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Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 28.12.2022 [#266468]
Datum
12. Januar 2023 13:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das machen Sie auch als Beklagte nach Art. 79 DSGVO-EU und in Verfahren nach Art. 78 DSGVO-EU und iVm § 61 S. 3 DSG NRW? Haben Sie zu der Information im letzten Abs. Ihrer Email ein Kohärenzverfahren nach Art. 63 DSGVO-EU durchgeführt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266468/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/