Ablauf und Zuständigkeiten für notwendige Schritte bis zum Bau von Autobahnen.
Es laufen die Planungsarbeiten für den Bau der Autobahn 52 im Ruhrgebiet. Für die 3 Bauabschnitte dieses Lückenschlusses zwischen dem Autobahnkreuz Essen- Nord (A42 mit A52) und der A52-Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West befinden sich die Planungen in verschieden fortgeschrittenen Stadien. Die Planungsschritte sind am Weitesten fortgeschrittenen beim südlichsten (Unter-)Abschnitt zwischen AK Essen- Nord und der Stadtgrenze von Bottrop zu Gladbeck: Vorplanung, Entwurfsplanung mit „gesehen Vermerk“ und die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens, letzteres bereits im Jahr 2009. Am Wenigsten weit fortgeschritten ist der nördlichste Abschnitt Autobahnkreuz Gladbeck A2 mit A52 und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West: Dort läuft noch die Vorplanung.
Bekannt sind mir die folgenden, großteils bereits erfolgten Schritte:
• Vorplanung
• dann Entwurfsplanung mit schlussendlicher Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums in Form des „Gesehen Vermerks“
• dann Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung
• Erörterungstermin im Plfstvv. zu den eingegangenen Vorschlägen und Einwendungen
• am Endes des Plfstvv. der Planfeststellungsbeschluss durch die Bezirksregierung.
Aber wie geht es dann weiter und wie lange dauert es dann noch bis Baubeginn?
Den Beschluss, mit dem Bau einer Bundesautobahn zu beginnen und dem Bund die Finanzierungsverpflichtung aufzugeben kann wohl kaum eine regionale Bezirksregierung fällen. Außerdem hat die Entwurfsplanung wohl nicht die Detailliertheit, um damit Bautätigkeiten zu beginnen. Dazu bedarf es doch eher noch einer Ausführungsplanung sowie Statiken für die Erstellung von Bauwerke (Brücken etc.).
• Was also ist nach dem Planfeststellungsbeschluss detailliert noch an Vorarbeit zu leisten?
• Wer muss die rechtssichere Genehmigung zum Bau und zur Finanzierung einer neuen Autobahn geben: Bundesministerium? Bundestag? Andere?
• Mit welchen Zeiträumen muss realistischerweise und gemäß den Erfahrungen bei früheren Autobahnprojekten von Planfeststellungsbeschluss bis zu Beginn der Bautätigkeit gerechnet werden?
Ich bitte Sie freundlich, mir Antworten auf die obigen Fragen aufzulisten.
Ergebnis der Anfrage
Hallo, vielen Dank.
Vieles wurde eindeutig beantwortet. Die ganz wichtige Finanzierungsfrage jedoch nicht:
Die Antwort auf die Frage, WER die Finanzierung eines Autobahnbaus vor Baubeginn genehmigen muss, wird nicht gegeben. Es gibt nur die selbstverständliche, schwammige Aussage, dass die Finanzierung gesichert sein müsse.
Z.B. 2. Absatz Seite 3: "Sofern die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist, wird....usw."
und im 4. Absatz "Sofern Baurecht vorliegt und die durchgängige Finanzierung gesichert ist, erteilt das Bundesministerium [....] eine Baufreigabe für das Bedarfsplanvorhaben.
Es bleibt also nach wie vor unklar, WER vorher die Finanzierungszusage rechtssicher geben muss. Darf das vielleicht nur der Bundestag? Oder ebenfalls das Bundesministerium? Das war Teil meiner zweiten Frage, wurde jedoch nicht beantwortet.
Freundliche Grüße,
Franz Kruse
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum3. Dezember 2022
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7. Januar 2023
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