Ablauf von Auswertungen der Berliner Stadtreinigung
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Medienberichten und Ihrem Social-Media-Team wurden die Mitarbeiter der BSR, welche Autofahrern das Durchqueren einer Straßenblockade ermöglichten, zu einer Auswertung geladen.
Beantworten Sie mir bitte folgende Fragen und senden Sie mir bitte folgende Dokumente und Protokolle zu:
Ist die Teilnahme an der Auswertung für die Mitarbeiter freiwillig?
Was genau beinhaltet diese Auswertung und wie läuft sie ab?
Welche rechtlichen oder/und vertraglichen Grundlagen existieren für diese Auswertung?
Wer nimmt in welcher Funktion an dieser Auswertung teil? Diese Frage bitte anonymisiert, ohne Namensnennung beantworten.
Welche möglichen Konsequenzen können die Mitarbeiter nach der Auswertung treffen und auf welcher Vertrags- oder Rechtsgrundlage basieren diese?
Zu welchem Ergebnis ist diese Auswertung gekommen? (Protokolle bitte anonymisiert nachreichen)
Des Weiteren wird schreibt Ihr Social-Media-Team:
"Nach unserer Auffassung wäre es der richtige Weg gewesen, die Polizei zu rufen, damit diese die Straßenblockade beendet."
Bitte teilen Sie mir folgende Informationen mit:
Auf welchem Weg ist die BSR zu dieser Auffassung gelangt?
Existiert eine Einschätzung / ein Gutachten einer Rechtsabteilung zu dieser Auffassung?
Erteilt die BSR ihren Mitarbeitern Vorgaben, wie sich diese bei Straftaten zu verhalten haben? Falls ja: auf welcher Grundlage tut sie dieses und welche Folgen hat ein Nichtbeachten dieser Vorgaben?
Bitte senden Sie mir die Entscheidungsgründe, Gutachten und Protokolle inklusive Quellen zu, welche die Rechtsauffassung betreffen. Bitte senden Sie mir die Vorgaben und Richtlinien für BSR Mitarbeiter zu, welche das Verhalten bei Straftaten beinhalten.
Bitte senden Sie mir Ihre Antwort und alle angefragten Dokumente via E-Mail zu.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum9. Februar 2022
-
11. März 2022
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Ablauf von Auswertungen der Berliner Stadtreinigung [#240381]
- Datum
- 9. Februar 2022 01:33
- An
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
- Betreff
- Eingangsbestätigung
- Datum
- 9. Februar 2022 01:33
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
- Betreff
- WG: Ablauf von Auswertungen der Berliner Stadtreinigung [#240381]
- Datum
- 9. Februar 2022 11:20
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: Ablauf von Auswertungen der Berliner Stadtreinigung [#240381]
- Datum
- 9. Februar 2022 17:44
- An
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: Ablauf von Auswertungen der Berliner Stadtreinigung [#240381]
- Datum
- 10. Februar 2022 10:37
- An
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
- Betreff
- Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 9.02.2022
- Datum
- 16. Februar 2022 13:07
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Ablauf von Auswertungen der Berliner Stadtreinigung“ [#240381]
- Datum
- 17. Februar 2022 16:10
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 23. Februar 2022 11:27
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 22. März 2022 18:07
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 17. Feb. 2022, unsere Eingangsbestätigung vom 23. Feb. 2022 (Az. 525.882) [#240381]
- Datum
- 22. März 2022 19:51
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 23. März 2022 10:55
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Fwd: Ihre E-Mail vom 17. Feb. 2022, unsere Eingangsbestätigung vom 23. Feb. 2022 (Az. 525.882) [#240381]
- Datum
- 23. März 2022 11:00
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 23. März 2022 14:23
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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