Az: 1S-1443.1-400 3
Sehr
Antragsteller/in
auf Ihre Email vom 24. Dezember 2020 an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg nehme ich Bezug.
Sie fragen nach dem zeitlichen Ablaufplan für eine Impfung von der Ankunft bis zum Verlassen des Zentrums. Des Weiteren fragen Sie danach, welche Unsicherheitsfaktoren berücksichtigt und in welchem Umfang eingeplant sind sowie, wie lange die minimale und maximale Verweildauer im Impfzentrum ist.
Ihr Auskunftsersuchen beruht auf den Vorschriften des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg (LIFG) vom 17. Dezember. Zu diesem Gesetz verweise ich auf die im Internet abrufbaren Informationen unter
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ser…. Danach richtet sich der Anspruch auf vorhandene Informationen im Sinne von Aufzeichnungen von festgehaltenen und gespeicherten Informationen. Prognosen und Wertungen sind nicht Gegenstand des Informationsanspruchs.
Zu Ihrer Frage des zeitlichen Ablaufplans kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Während des jeweiligen Aufenthalts im Impfzentrum durchläuft die zu impfende Person verschiedene Verfahrensabschnitte. Diese Schritte finden Sie in der Anlage aufgeführt. Im Regelfall sind für die Zentralen Impfzentren (ZIZ) täglich bis zu 1.500 Impfungen geplant. Für die Kreisimpfzentren (KIZ) sind täglich bis zu 750 Impfungen veranschlagt. Diese Zahl von Impfungen zu erreichen ist Ziel der jeweiligen Impfzentren und auch des Landes. Jedoch hängt die Zielerreichung u.a. auch von der Verfügbarkeit von Impfstoff ab. Um bei der Verfügbarkeit von Impfstoff möglichst viele Menschen zu impfen, können die Impfzentren täglich von 7 bis 21 Uhr für die Bevölkerung geöffnet sein. Zusätzlich sollen die mobilen Impfteams im Schichtbetrieb von jeweils einer Tagesschicht inklusive einer Stunde Vor- und einer Stunde Nachbereitungszeit arbeiten und beispielsweise in Pflegeheimen Impfungen durchführen.
Zu Ihrer Frage nach der Berücksichtigung bzw. Einplanung von Unsicherheitsfaktoren kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Der Ablauf des Impfprozesses ist an sich auf einen reibungslosen Ablauf in den Impfzentren ausgelegt. Dabei sollen sich die zu impfenden Personen so wenig wie möglich begegnen, es sollen auch keine Stausituationen entstehen. Jedoch kann es vorkommen, dass sich Menschen länger als geplant z.B. im Nachbeobachtungsraum aufhalten müssen, sollte es bei ihnen zu Impfreaktionen kommen. Auch können technische oder medizinische Fragestellungen bzw. Komplikationen auftreten, die auch schon an früheren Stellen des Impfablaufs zu Verzögerungen führen können. Unsicherheitsfaktoren können sich auch daraus ergeben, dass Impftermine nicht wahrgenommen werden oder Personen ohne Impftermine in den Impfzentren vorsprechen. Durch eine vom Land eng betreute Planung beim Aufbau und Betrieb des Zentren und Vorgaben zu Hygienekonzepten und ärztlicher Betreuung wird jedoch versucht für maximale Patientensicherheit und Hygieneschutz zu sorgen.
Zu Ihrer Frage nach der minimalen und der maximalen Verweildauer einer zu impfenden Person im Impfzentrum kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Impfung entsprechend den zu Frage 1 mitgeteilten Ablaufschritten ist auf eine Zeit zwischen 45 Minuten und 60 Minuten (inklusive Registratur, Aufklärung, Gespräch, Impfung, in der Regel mindestens 15 minütiger Nachbeobachtung, Check-Out) ausgelegt. Jedoch kann es ggf. auch vorkommen, dass durch individuelle Umstände auch ein zeitlich abweichender Aufenthalt im Impfzentrum erfolgt (z.B. bei Auftreten von technischen oder medizinischen Komplikationen oder gewissen Stausituationen). Daher lässt sich aus dieser zeitlichen Planung nicht auf die Dauer des Aufenthalts in einem konkreten Fall schließen.
Für diese Information werden keine Gebühren erhoben.
Mit freundlichen Grüßen