Ablaufplan der Corona-Impfung im Impfzentrum

den zeitlichen Ablaufplan für eine Impfung (im Detail von der Ankunft des Impflings im Zentrum bis zum Verlassen des Zentrums des Impflings) auf dem Ziele von mindestens 1500 Impfungen pro Tag pro Impfzentrum erreicht werden.

Welche Unsicherheitsfaktoren sind dabei berücksichtigt und in welchem Umfang eingeplant?

Wie hoch ist die minimale und maximale Verweildauer eines Impflings im Impfzentrum?

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-corona-impfstrategie/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den zeitlichen Ab…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablaufplan der Corona-Impfung im Impfzentrum [#207197]
Datum
24. Dezember 2020 22:35
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den zeitlichen Ablaufplan für eine Impfung (im Detail von der Ankunft des Impflings im Zentrum bis zum Verlassen des Zentrums des Impflings) auf dem Ziele von mindestens 1500 Impfungen pro Tag pro Impfzentrum erreicht werden. Welche Unsicherheitsfaktoren sind dabei berücksichtigt und in welchem Umfang eingeplant? Wie hoch ist die minimale und maximale Verweildauer eines Impflings im Impfzentrum? https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-corona-impfstrategie/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207197/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablaufplan der Corona-Impfung im Impfzen…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablaufplan der Corona-Impfung im Impfzentrum [#207197]
Datum
3. Februar 2021 18:41
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablaufplan der Corona-Impfung im Impfzentrum“ vom 24.12.2020 (#207197) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207197/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablaufplan der Corona-Impfung im Impfzentrum“ v…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablaufplan der Corona-Impfung im Impfzentrum [#207197]
Datum
21. Februar 2021 20:03
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablaufplan der Corona-Impfung im Impfzentrum“ vom 24.12.2020 (#207197) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207197/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az: 1S-1443.1-400 3 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Email vom 24. Dezember 2020 an das Ministerium für Soziales …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Antwort - 24886 Ablaufplan der Corona-Impfung im Impfzentrum [#207197]
Datum
22. Februar 2021 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: 1S-1443.1-400 3 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Email vom 24. Dezember 2020 an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg nehme ich Bezug. Sie fragen nach dem zeitlichen Ablaufplan für eine Impfung von der Ankunft bis zum Verlassen des Zentrums. Des Weiteren fragen Sie danach, welche Unsicherheitsfaktoren berücksichtigt und in welchem Umfang eingeplant sind sowie, wie lange die minimale und maximale Verweildauer im Impfzentrum ist. Ihr Auskunftsersuchen beruht auf den Vorschriften des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg (LIFG) vom 17. Dezember. Zu diesem Gesetz verweise ich auf die im Internet abrufbaren Informationen unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ser…. Danach richtet sich der Anspruch auf vorhandene Informationen im Sinne von Aufzeichnungen von festgehaltenen und gespeicherten Informationen. Prognosen und Wertungen sind nicht Gegenstand des Informationsanspruchs. Zu Ihrer Frage des zeitlichen Ablaufplans kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Während des jeweiligen Aufenthalts im Impfzentrum durchläuft die zu impfende Person verschiedene Verfahrensabschnitte. Diese Schritte finden Sie in der Anlage aufgeführt. Im Regelfall sind für die Zentralen Impfzentren (ZIZ) täglich bis zu 1.500 Impfungen geplant. Für die Kreisimpfzentren (KIZ) sind täglich bis zu 750 Impfungen veranschlagt. Diese Zahl von Impfungen zu erreichen ist Ziel der jeweiligen Impfzentren und auch des Landes. Jedoch hängt die Zielerreichung u.a. auch von der Verfügbarkeit von Impfstoff ab. Um bei der Verfügbarkeit von Impfstoff möglichst viele Menschen zu impfen, können die Impfzentren täglich von 7 bis 21 Uhr für die Bevölkerung geöffnet sein. Zusätzlich sollen die mobilen Impfteams im Schichtbetrieb von jeweils einer Tagesschicht inklusive einer Stunde Vor- und einer Stunde Nachbereitungszeit arbeiten und beispielsweise in Pflegeheimen Impfungen durchführen. Zu Ihrer Frage nach der Berücksichtigung bzw. Einplanung von Unsicherheitsfaktoren kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Der Ablauf des Impfprozesses ist an sich auf einen reibungslosen Ablauf in den Impfzentren ausgelegt. Dabei sollen sich die zu impfenden Personen so wenig wie möglich begegnen, es sollen auch keine Stausituationen entstehen. Jedoch kann es vorkommen, dass sich Menschen länger als geplant z.B. im Nachbeobachtungsraum aufhalten müssen, sollte es bei ihnen zu Impfreaktionen kommen. Auch können technische oder medizinische Fragestellungen bzw. Komplikationen auftreten, die auch schon an früheren Stellen des Impfablaufs zu Verzögerungen führen können. Unsicherheitsfaktoren können sich auch daraus ergeben, dass Impftermine nicht wahrgenommen werden oder Personen ohne Impftermine in den Impfzentren vorsprechen. Durch eine vom Land eng betreute Planung beim Aufbau und Betrieb des Zentren und Vorgaben zu Hygienekonzepten und ärztlicher Betreuung wird jedoch versucht für maximale Patientensicherheit und Hygieneschutz zu sorgen. Zu Ihrer Frage nach der minimalen und der maximalen Verweildauer einer zu impfenden Person im Impfzentrum kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Impfung entsprechend den zu Frage 1 mitgeteilten Ablaufschritten ist auf eine Zeit zwischen 45 Minuten und 60 Minuten (inklusive Registratur, Aufklärung, Gespräch, Impfung, in der Regel mindestens 15 minütiger Nachbeobachtung, Check-Out) ausgelegt. Jedoch kann es ggf. auch vorkommen, dass durch individuelle Umstände auch ein zeitlich abweichender Aufenthalt im Impfzentrum erfolgt (z.B. bei Auftreten von technischen oder medizinischen Komplikationen oder gewissen Stausituationen). Daher lässt sich aus dieser zeitlichen Planung nicht auf die Dauer des Aufenthalts in einem konkreten Fall schließen. Für diese Information werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen