Ablehnung Antrag auf Aussetzung der Schulöffnung

- sämtliche interne Kommunikation (emails, Akten, Notizen, etc) zur Ablehnung des Antrags vom Kreis Düren.

Desweiteren möchte ich wissen ob und wie Frau Ministerin Gebauer in der Entscheidung involviert war. Sollte es Telefonate mit der Ministerin deswegen gegeben haben, hätte ich gerne Datum und Zeit und die Abteilung gewusst mit der telefoniert wurde. Namen der Mitarbeiter und Telefonnummern dürfen selbstverständlich geschwärzt werden.

Den Antrag und die Ablehnung des Schulministeriums habe ich beim Kreis Düren angefragt. Ich gehe derzeit davon aus, dass ich Antrag und Ablehnung vom Kreis Düren bekomme. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich diese Information bei Ihnen anfragen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    14. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablehnung Antrag auf Aussetzung der Schulöffnung [#214988]
Datum
12. März 2021 20:36
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche interne Kommunikation (emails, Akten, Notizen, etc) zur Ablehnung des Antrags vom Kreis Düren. Desweiteren möchte ich wissen ob und wie Frau Ministerin Gebauer in der Entscheidung involviert war. Sollte es Telefonate mit der Ministerin deswegen gegeben haben, hätte ich gerne Datum und Zeit und die Abteilung gewusst mit der telefoniert wurde. Namen der Mitarbeiter und Telefonnummern dürfen selbstverständlich geschwärzt werden. Den Antrag und die Ablehnung des Schulministeriums habe ich beim Kreis Düren angefragt. Ich gehe derzeit davon aus, dass ich Antrag und Ablehnung vom Kreis Düren bekomme. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich diese Information bei Ihnen anfragen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214988/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Ver…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
12. März 2021 20:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#214988] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablehnung Ant…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#214988]
Datum
19. April 2021 16:39
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablehnung Antrag auf Aussetzung der Schulöffnung“ vom 12.03.2021 (#214988) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Den Antrag und Ablehnung durch das Mags habe ich vom Kreis Düren erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214988/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ablehnung Antrag auf Aussetzung der Schulöffnung“ [#214988]
Datum
2. Mai 2021 21:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214988/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht geantwortet hat. Die 4 Wochen Frist wurde um mehr als 2 Wochen überschritten, ohne Rückmeldung. Eine Nachfrage blieb unbeantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214988.pdf Anfragenr: 214988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214988/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.6-3984/16 Antrag auf Zugang zur sämtliche internen Kommunikation (emails, Akten, Notizen, etc) zur Ableh…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.6-3984/16 Antrag auf Zugang zur sämtliche internen Kommunikation (emails, Akten, Notizen, etc) zur Ablehnung des Antrags vom Kreis Düren
Datum
31. Mai 2021 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
209.2.3.1.6-3984/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12.03.2021 an das Schulministerium auf Zugang zur sämtliche internen Kommunikation (emails, Akten, Notizen, etc) zur Ablehnung des Antrags vom Kreis Düren auf Aussetzung der Schulöffnung Sehr Antragsteller/in mit Datum vom 03.05.2021 wenden Sie sich gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da Sie zu Ihrem o.a. Antrag an das Schulministerium bislang keine Antwort erhalten haben sollen. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Zu Ihrer eigentlichen Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Ihr Antrag ist nicht eindeutig genug bestimmt. Ich kann nicht erkenn, auf welche Schulschließung sich Ihr Antrag bezieht? Dies sollten Sie gegenüber dem Schulministerium zunächst genauer erläutern, damit der Antrag dort zugeordnet werden kann. Ich kann Ihre Anfrage gegenüber dem Schulministerium daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen