Ablehnung des Umweltbonus für Käufer Vorführwagen

Warum wird mir als Privatperson der Umweltbonus für den Kauf eines PlugIn-Hybrid Vorführwagens nicht gewährt, obwohl ich die erste Privatperson bin auf die das Fahrzeug zugelassen wurde. Das Autohaus hat diese Förderung ja nicht in Anspruch nehmen können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2018
  • Frist
    22. September 2018
  • 0 Follower:innen
Rene Löppen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wird mir a…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Rene Löppen
Betreff
Ablehnung des Umweltbonus für Käufer Vorführwagen [#32987]
Datum
21. August 2018 17:47
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wird mir als Privatperson der Umweltbonus für den Kauf eines PlugIn-Hybrid Vorführwagens nicht gewährt, obwohl ich die erste Privatperson bin auf die das Fahrzeug zugelassen wurde. Das Autohaus hat diese Förderung ja nicht in Anspruch nehmen können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rene Löppen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rene Löppen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rene Löppen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrter Herr Löppen, hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer E-Mail, die ich an den zuständigen Fachbereich…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: Ablehnung des Umweltbonus für Käufer Vorführwagen [#32987]
Datum
22. August 2018 07:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Löppen, hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer E-Mail, die ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet habe. Sobald mir eine Antwort des Fachbereichs vorliegt, werde ich Ihnen diese per E-Mail zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Mein Zeichen: 112 - IFso - 500/2018 Sehr geehrter Herr Löppen, antragsberechtigt sind neben Privatpersonen, auch…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: Wtrlt: Ablehnung des Umweltbonus für Käufer Vorführwagen [#32987]
Datum
24. August 2018 14:59
Status
Mein Zeichen: 112 - IFso - 500/2018 Sehr geehrter Herr Löppen, antragsberechtigt sind neben Privatpersonen, auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das heißt, auch ein Autohändler ist grundsätzlich antragsberechtigt, wenn die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Art der Nutzung des Elektrofahrzeuges (Mietwagen, Taxi, Vorführwagen) spielt für die Förderung keine Rolle. Nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie muss ein Fahrzeug, damit es gefördert werden kann, als Neuwagen erstmals zugelassen werden. Ziel dieser Regelung ist es, den Anteil von Elektro- und Hybridfahrzeuge im Straßenverkehr insgesamt zu steigern. Ist ein Wagen bereits zugelassen, kann dieses Ziel nicht mehr erfüllt werden, sodass eine Förderung entfällt. Dies gilt auch unabhängig davon, ob der Vorbesitzer die Förderung in Anspruch genommen hat oder nicht. Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage beantworten. Mit freundlichen Grüßen