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Ablehnungsbescheid zur Überarbeitung des Luftreinhalteplans

Das Schreiben vom 20. Juli an den BUND Hamburg zur Ablehnung der Überarbeitung des Luftreinhalteplans, vorzugsweise in digitaler Form.

Siehe https://www.bund-hamburg.de/service/presse/detail/news/neue-klage-gegen-hamburger-luftreinhalteplan/ und https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/BUND-klagt-gegen-Hamburger-Luftreinhalteplan,luftverschmutzung160.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
Ablehnungsbescheid zur Überarbeitung des Luftreinhalteplans [#32116]
Datum
21. Juli 2018 03:35
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das Schreiben vom 20. Juli an den BUND Hamburg zur Ablehnung der Überarbeitung des Luftreinhalteplans, vorzugsweise in digitaler Form. Siehe https://www.bund-hamburg.de/service/presse/detail/news/neue-klage-gegen-hamburger-luftreinhalteplan/ und https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/BUND-klagt-gegen-Hamburger-Luftreinhalteplan,luftverschmutzung160.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Ablehnungsbescheid zur Überarbeitung des Luftreinhalteplans [#32116]
Datum
23. Juli 2018 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben der Behörde für Umwelt und Energie auf d…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Ablehnungsbescheid zur Überarbeitung des Luftreinhalteplans [#32116]
Datum
23. August 2018 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben der Behörde für Umwelt und Energie auf das Schreiben des BUND, mit dem der BUND die zeitnahe Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Freien und Hansestadt Hamburg in Form seiner 2. Fortschreibung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit und Erforderlichkeit von Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrverbote und die Ausweisung zonaler Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge sowie ggf. weiterer streckenbezogener Beschränkungen beantragt hat. Mit freundlichen Grüßen