140206_ifg_bescheid_zi413002-4-330_anon
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Abmahnung von Fragdenstaat.de durch das Innenministerium“
® Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin ve +49 (0)30 18 681-1546 rax +49 (0)30 18 681-55038 BEARBEITET von RD Peter Nitsch em Zi4@bmi.bund.de InTerner www.bmi.bund.de oarım Berlin, der 6. Februar 2014 az 214 - 1300244330 uemer Informationsfreiheitsgesetz wer Willensbildung in Sachen Abmahnung „FragdenStaat.de" szus Ihr Antrag per E-Mail vom 23. Januar 2014 — 23:47 Uhr via FragdenStaat.de ANLAGEN - 2 - Sehr | mit E-Mail vom 23. Januar 2014 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfrei- heitsgesetzes (IFG) Einsichtnahme in Akten, die sich mit der Abmahnung von „FragdenStaat.de“ durch das Innenministerium beschäftigen. Sie führen dazu aus: „Ich interessiere mich besonders dafür, wie der Arbeitsablauf bei einer solchen Ange- legenheit in einem Ministerium organisiert ist. Welcher Posten stößt eine solche An- gelegenheit an? Wie wird solch eine Sachlage bewertet und abgewogen? Werden Entscheidungsempfehlungen geschrieben? Welche Organe treffen dann Entschei- dungen? Welche Dokumente fallen bei solchen Vorgängen an? Und wie sind diese organisiert?“ Dem Antrag wird stattgegeben, soweit sich in den Akten Dokumente zum Thema be- finden. In Anlage beigefügt ist die Leitungsvorlage an Staatssekretärin Rogall-Grothe vom 7. Januar 2014 sowie die Antwort auf die Schriftliche Frage der Bundestagsab- geordneten Halina Wawzyniak. Gebühren oder Auslagen werden nicht erhoben. ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Alt-Moaki YO D, WORSR Berlin VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnnof Beiewue, U.Bahnhol Tumayala Eusnaltaniebe Kimmar Tiergarten
M Bundesministerium des Innern wmwıvo2 Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Darunter fällt jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeich- nung. Das IFG bezieht sich jedoch nur auf bereits vorhandene amtliche Informatio- nen; es besteht somit keine Verpflichtung, amtliche Informationen erst herzustellen oder zu beschaffen. Wie Sie der Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak entnehmen können, war dies die erste Abmahnung wegen untersagter Veröffentlichung interner Dokumente. Es gibt mithin zu diesem Vorgang keine Hausanweisungen oder weiteren internen Schriftverkehr, zu dem Zugang gewährt werden könnte. Vielmehr hat das Justiziariat des BMI, das zugleich für die Ausführung des IFG zuständig ist, nach- dem es am 6. Januar 2014 von der Veröffentlichung auf „FragdenStaat.de“ Kenntnis ge- nommen hatte, in einer Leitungsvorlage vom 7. Januar 2014 die Abmahnung zur Durch- setzung der untersagten Veröffentlichung vorgeschlagen. Weitere, die Willensbildung im BMI dokumentierende Dokumente befinden sich nicht in den Akten. Ihrem Antrag wurde damit entsprochen, soweit amtliche Informationen vorliegen. Hinsichtlich der von Ihnen erfragten, Sie interessierenden weiteren Umstände be- steht kein aus dem IFG ableitbarer Anspruch. Das BMI gibt mit Blick auf das schwe- bende gerichtliche Verfahren dazu auch keine inhaltlichen Stellungnahmen ab, Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kunz Menz