Abrechnungen zwischen der Bundeswehr und Zenith-Media-AG bezüglich Werbung "McDonald's"

Die Abrechnungen / Rechnungen zwischen der Firma "Zenith-Media-AG" und der Bundeswehr bezüglich der Werbung bei "McDonald's".

Sollte es sich nicht um die Firma Zenith-Media-AG handeln, die die Abrechnungen an die Bundeswehr verschickt hat, so erbitte ich die Nennung der Firma und trotzdem um eine Kopie der Abrechnung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2013
  • Frist
    15. Oktober 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abrechnungen…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abrechnungen zwischen der Bundeswehr und Zenith-Media-AG bezüglich Werbung "McDonald's"
Datum
13. September 2013 11:57
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abrechnungen / Rechnungen zwischen der Firma "Zenith-Media-AG" und der Bundeswehr bezüglich der Werbung bei "McDonald's". Sollte es sich nicht um die Firma Zenith-Media-AG handeln, die die Abrechnungen an die Bundeswehr verschickt hat, so erbitte ich die Nennung der Firma und trotzdem um eine Kopie der Abrechnung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage bezüglich Abrechnungen zwischen der Bundeswehr und Zenith-Media…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Antwort: Abrechnungen zwischen der Bundeswehr und Zenith-Media-AG bezüglich Werbung "McDonald's"
Datum
16. September 2013 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage bezüglich Abrechnungen zwischen der Bundeswehr und Zenith-Media-AG bezüglich Werbung "McDonald's" ist am 13.09.2013 bei BAPersBw, ADSB eingegangen. Ihre Anfrage wurde heute, 15.09.2013, zuständigkeitshalber an das zuständige Referat II 1.2 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr weitergeleitet. Im Auftrag Seyfried Fregattenkapitän Hausanschrift: Militärringstrasse 1000 50737 Köln Postanschrift: 50737 Köln Telefon: 0221-9571-6710 Fax: 0221-9571-6709 Abrechnungen zwischen der Bundeswehr und Zenith-Media-AG bezüglich Werbung "McDonald's" Von: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 13.09.2013 11:57 Uhr Die E-Mail wurde nur an <<E-Mail-Adresse>> gesendet. Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abrechnungen / Rechnungen zwischen der Firma "Zenith-Media-AG" und der Bundeswehr bezüglich der Werbung bei "McDonald's". Sollte es sich nicht um die Firma Zenith-Media-AG handeln, die die Abrechnungen an die Bundeswehr verschickt hat, so erbitte ich die Nennung der Firma und trotzdem um eine Kopie der Abrechnung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Antwort
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
7. Oktober 2013
Status
Anfrage abgeschlossen