Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
Ihre Anfrage bezüglich Abrechnungen zwischen der Bundeswehr und
Zenith-Media-AG bezüglich Werbung "McDonald's"
ist am 13.09.2013 bei BAPersBw, ADSB eingegangen.
Ihre Anfrage wurde heute, 15.09.2013, zuständigkeitshalber an das
zuständige Referat II 1.2 des Bundesamtes für das
Personalmanagement der Bundeswehr weitergeleitet.
Im Auftrag
Seyfried
Fregattenkapitän
Hausanschrift:
Militärringstrasse 1000
50737 Köln
Postanschrift: 50737 Köln
Telefon: 0221-9571-6710
Fax: 0221-9571-6709
Abrechnungen zwischen der Bundeswehr und Zenith-Media-AG bezüglich
Werbung "McDonald's"
Von:
Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>>
13.09.2013 11:57 Uhr
Die E-Mail wurde nur an
<<E-Mail-Adresse>> gesendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abrechnungen / Rechnungen zwischen der Firma "Zenith-Media-AG" und der
Bundeswehr bezüglich der Werbung bei "McDonald's".
Sollte es sich nicht um die Firma Zenith-Media-AG handeln, die die
Abrechnungen an die Bundeswehr verschickt hat, so erbitte ich die Nennung
der Firma und trotzdem um eine Kopie der Abrechnung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2
Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach
§ 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich,
mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach
Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem
Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende
Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in