Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Wie viele Strafanzeigen haben Sie in den letzten 10 Jahren (je Jahr) wegen Abrechnungsbetrug gegen Krankenhausärzte stellen müssen?

Wie viele Strafanzeigen haben Sie dabei zeitgleich gegen mehrere Ärzte einer Klinik gestellt (je Jahr)?

In wie vielen Fällen kam es zu einem Strafverfahren?

In wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung?

Vielen Dank für die Antwort!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen [#32310]
Datum
25. Juli 2018 16:57
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Strafanzeigen haben Sie in den letzten 10 Jahren (je Jahr) wegen Abrechnungsbetrug gegen Krankenhausärzte stellen müssen? Wie viele Strafanzeigen haben Sie dabei zeitgleich gegen mehrere Ärzte einer Klinik gestellt (je Jahr)? In wie vielen Fällen kam es zu einem Strafverfahren? In wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung? Vielen Dank für die Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen“ vom 25.…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen [#32310]
Datum
28. August 2018 12:19
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen“ vom 25.07.2018 (#32310) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.Antragsteller/in, wir bitten um Entschuldigung für die fehlende Reaktion auf Ihre Anf…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
AW: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen [#32310]
Datum
30. August 2018 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.Antragsteller/in, wir bitten um Entschuldigung für die fehlende Reaktion auf Ihre Anfrage. Dies ist der derzeitigen Personalsituation (Urlaub, Krankheit) geschuldet. Wir werden Ihre Anfrage sofort aufnehmen und Ihre Fragen, so sie von uns zu beantworten sind, kürzest möglich bearbeiten. Eine Beantwortung der ersten beiden Fragen können wir Ihnen in circa 2 - 3 Wochen zukommen lassen, da wir auch hier urlaubsbedingt einen Engpass haben. Für die Fragen 3 und 4 bitten wir Sie eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, da von uns nicht alle Strafverfahren zu diesem Thema gestellt werden. So können bspw. auch die Krankenkassen und natürlich andere Institutionen Strafanzeige stellen. Daher ist uns eine Aussage über die Gesamtzahl der Strafverfahren und eventueller Verurteilungen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage noch einmal zum Stand meiner Informationsanfrage „Abrechnungsbetrug im G…
An Kassenärztliche Vereinigung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen [#32310]
Datum
19. September 2018 14:46
An
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage noch einmal zum Stand meiner Informationsanfrage „Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen“ vom 25.07.2018 (#32310) nach, da Sie mir ein Ergebnis in 2-3 Wochen zugesagt hatten, die nun verstrichen sind. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist noch in Beantwortung in der Fachabteilung. Ich mus…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
AW: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen [#32310]
Datum
24. September 2018 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist noch in Beantwortung in der Fachabteilung. Ich muss dort die aktuelle Situation erfragen und melde mich spätestens Ende der Woche wieder bei Ihnen. Ich bitte weiterhin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.Antragsteller/in, Ihre Fragen zum Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen lassen sich w…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Betreff
AW: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen [#32310]
Datum
27. September 2018 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.Antragsteller/in, Ihre Fragen zum Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen lassen sich wie folgt beantworten: 1. Wie viele Strafanzeigen haben Sie in den letzten 10 Jahren (je Jahr) wegen Abrechnungsbetrug gegen Krankenhausärzte stellen müssen? Sozialdaten sind nach dem SGB X nach dem Ablauf von vier Jahren zu löschen. Ihre Nachfrage bezieht sich auf Vorgänge, die sensible Sozialdaten enthalten. Aus diesem Grund kann eine Auskunft nur ab dem Jahr 2014 bis heute erteilt werden. In diesem Zeitraum sind zwei Strafanzeigen wegen Sachverhalten gestellt worden, an denen Krankenhausärzte beteiligt waren. Beide Strafanzeigen stammen aus dem Jahr 2015. 2. Wie viele Strafanzeigen haben Sie dabei zeitgleich gegen mehrere Ärzte einer Klinik gestellt (je Jahr)? Bei beiden Strafanzeigen aus dem Jahr 2015 waren jeweils mehrere Krankenhausärzte einer Klinik beteiligt. Ihre Fragen drei und vier bitten wir – wie schon zuvor angemerkt – an die Justizverwaltung / die Staatsanwaltschaft zu richten, da der Kassenärztlichen Vereinigung nicht bekannt ist, welche Verfahren inzwischen abgeschlossen und ggf. mit einer Verurteilung beendet wurden. Zumal nicht alle Strafanzeigen zu diesem Thema auch von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gestellt werden. Ich hoffe, wir konnten Ihnen damit weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen