Abrechnungspannen bei den Straßenreinigungsgebühren / Ungleichbehandlung der Gebührenschuldner
Frage 1
Wann werden die Pinneberger Haus- und Grundstücksbesitzer offiziell über die Gebührenabrechnungspanne aus dem Sommer 2020 in Kenntnis gesetzt?
Im Juli 2020 wurden fälschlicherweise von der Stadtkasse Pinneberg Straßenreinigungsgebühren eingezogen, die noch aus der zwischenzeitlich außer Kraft gesetzten alten Satzung aus dem Jahr 2003 stammten. Aus diesen Falschabbuchungen ergab sich die Notwendigkeit von Neuberechnungen mit nachfolgenden Gutschriften und Nachbelastungen. Berechtigte Erwartungen der Gebührenschuldner an die Stadtkasse, über die Falschabbuchungen in Verbindung mit einer kleinen Entschuldigung und einem Hinweis auf den Fahrplan für den Ablauf der Korrekturbuchungen informiert zu werden, blieben bis heute unerfüllt.
Frage 2
In welcher Form und wann erhalten die Pinneberger Haus- und Grundstücksbesitzer Informationen über die Ergebnisse der Neuberechnung der Frontmeter und der für die jeweiligen Grundstücke anfallenden Gebühren aus der im Dezember 2019 verabschiedeten neuen Gebührensatzung? Diese Gebührenbescheide sind längst überfällig.
Frage 3
Welche Kriterien haben dazu geführt, dass die gesamten Kostensteigerungen von 2003 bis 2019 lediglich den Grundstücksbesitzern mit Grundstücken in den der Reinigungsklasse II angehörenden Grundstücken aufgebürdet wurden? Das führte in dieser Reinigungsklasse zu Kostensteigerungen von rund 90 Prozent.
Frage 4
Nach welchen Kriterien wurde entschieden, den Grundstücksbesitzern mit Grundstücken in der Reinigungsklasse I(Innenstadt, Fußgängerzone, höchste Reinigungsstufe) mit der neuen Gebührensatzung einen Preisnachlass in Höhe von rund 15 % einzuräumen? Bei gleichbleibendem Leistungsumfang und einer Kostensteigerung gegenüber der vorherigen Satzung von rund 100%!
Frage 5
Nach welchen Kriterien wurde entschieden, den Grundstücksbesitzern mit Grundstücken in der Reinigungsklasse III mit der neuen Gebührensatzung einen Preisnachlass in Höhe von rund 35 % einzuräumen? Bei gleichbleibendem Leistungsumfang und einer Kostensteigerung gegenüber der vorherigen Satzung von rund 100%!
Frage 6
Welche Schritte plant die Stadt Pinneberg unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes im Hinblick auf die im Zeitraum von 2003 bis 2019 verschickten sachlich falschen(und damit rechtswidrigen) Gebührenbescheide für die Straßenreinigung? Damit wurden die Rechtsvorschriften des Kommunalabgabengesetztes(KAG) des Landes Schleswig-Holstein verletzt. Alle Haus- und Grundstücksbesitzer haben in dem fraglichen Zeitraum entweder eindeutig zu hohe oder zu niedrige Straßenreinigungsgebühren gezahlt. Nach meiner Meinung ist die Stadt Pinneberg zur Wiedergutmachung verpflichtet.
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Januar 2021
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16. Februar 2021
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- Abrechnungspannen bei den Straßenreinigungsgebühren / Ungleichbehandlung der Gebührenschuldner [#208636]
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- 13. Januar 2021 15:25
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- AW: Abrechnungspannen bei den Straßenreinigungsgebühren / Ungleichbehandlung der Gebührenschuldner [#208636]
- Datum
- 16. Februar 2021 09:06
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- Stadt Pinneberg
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- AW: [EXTERN] AW: Abrechnungspannen bei den Straßenreinigungsgebühren / Ungleichbehandlung der Gebührenschuldner [#208636]
- Datum
- 16. Februar 2021 11:06
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- Beantwortung Ihrer Anfrage vom 14.01.2021
- Datum
- 16. Februar 2021 14:12
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- 16. Februar 2021 14:23
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- AW: Ihre Antwort vom 16.02.2021 [#208636]
- Datum
- 22. Februar 2021 12:02
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- Datum
- 22. Februar 2021 12:02
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- Meine letzte Nachricht vom 22. Februar 2021 [#208636]
- Datum
- 5. März 2021 08:38
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- Stadt Pinneberg
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- Von
- Stadt Pinneberg
- Betreff
- Beantwortung Ihrer Anfragen vom 22.02.2021 und 05.03.2021
- Datum
- 5. März 2021 14:29
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