Abrechnungszahlen für Impfungen und Mitgliederzahlen 2000-2017

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ergänzend zur Anfrage FragDenStaat-255848 vom 28. Juli möchte ich Sie bitten, mir folgende Daten zuzusenden:

1. Die TK-Mitgliederzahlen zum Beginn jedes Quartals von 2000 bis 2. Quartal 2017.
2. Die Anzahl aller bei der TK abgerechneten Impfungen für jedes Quartal im gleichen Zeitraum.
3. Die Anzahl aller bei der TK abgerechneten Influenza/Grippe-Impfungen für jedes Quartal im gleichen Zeitraum.

Ich habe die Zeiträume so gewählt, dass die jüngsten Daten fünf Jahre alt sein. Damit unterfallen sie nicht mehr dem Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

Meine ähnlich gelagerte Anfrage 242003 wurde erfolgreich von der Abteilung "Ambulante Leistungssteuerung und Verträge" beantwortet. Bitte leiten Sie meine Anfrage dorthin weiter.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Ergänzend zur Anfrage FragDenStaat-255848 vom 28. Jul…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abrechnungszahlen für Impfungen und Mitgliederzahlen 2000-2017 [#258440]
Datum
5. September 2022 10:16
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Ergänzend zur Anfrage FragDenStaat-255848 vom 28. Juli möchte ich Sie bitten, mir folgende Daten zuzusenden: 1. Die TK-Mitgliederzahlen zum Beginn jedes Quartals von 2000 bis 2. Quartal 2017. 2. Die Anzahl aller bei der TK abgerechneten Impfungen für jedes Quartal im gleichen Zeitraum. 3. Die Anzahl aller bei der TK abgerechneten Influenza/Grippe-Impfungen für jedes Quartal im gleichen Zeitraum. Ich habe die Zeiträume so gewählt, dass die jüngsten Daten fünf Jahre alt sein. Damit unterfallen sie nicht mehr dem Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Meine ähnlich gelagerte Anfrage 242003 wurde erfolgreich von der Abteilung "Ambulante Leistungssteuerung und Verträge" beantwortet. Bitte leiten Sie meine Anfrage dorthin weiter. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258440/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
5. September 2022 10:16
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Informationsfreiheitsanfrage „Abrechnungszahlen für Impfungen und Mitglieder…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abrechnungszahlen für Impfungen und Mitgliederzahlen 2000-2017 [#258440]
Datum
7. Oktober 2022 02:07
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Informationsfreiheitsanfrage „Abrechnungszahlen für Impfungen und Mitgliederzahlen 2000-2017“ vom 05.09.2022 (#258440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von einem Monat beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
7. Oktober 2022 02:07
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße

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Techniker Krankenkasse
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer hier vorliegenden, erneuten Anfrage #258440 ändern Sie Ihre ur…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
AW: Abrechnungszahlen für Impfungen und Mitgliederzahlen 2000-2017 [#258440]
Datum
26. Oktober 2022 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer hier vorliegenden, erneuten Anfrage #258440 ändern Sie Ihre ursprüngliche IFG-Anfrage #255848 lediglich dahingehend ab, dass Sie den abgefragten Zeitraum - ursprünglich 2019 bis 2022 gem. IFG-Anfrage #255848 - verändern. Hierzu ist anzumerken, dass dies nichts an unserer bisherigen Aussage ändert, dass es sich bei den begehrten Daten um wettbewerbsrelevante Informationen handelt, deren allgemeines Bekanntwerden geeignet ist, unsere Verhandlungsposition im Zusammenhang mit dem Abschluss regionaler Impfvereinbarungen gegenüber unseren Mit-Wettbewerbern sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen zu schwächen; gleiches gilt für mögliche Kooperationsvereinbarungen mit der Pharmaindustrie. Aus diesem Grund können wir Ihnen diese Informationen gemäß § 3 Nummer 6 des Informationsfreiheitsgesetzes auch weiterhin nicht zur Verfügung stellen. Dass unsere Einschätzung zutreffend ist, hat zwischenzeitlich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem Schreiben vom 14.09.2022 bestätigt (s. Korrespondenz zur IFG-Anfrage #258440 auf fragdenstaat.de). Hinzu kommt in diesem Fall noch eine faktische Unmöglichkeit, diese Daten (noch) auszuwerten und zur Verfügung zu stellen: Die Abrechnungsdaten der niedergelassenen Ärzte werden in der TK aktuell vier Jahre nach Eingang zum Ende des Kalenderjahres gelöscht. Damit liegen Daten für 2017 und früher nicht mehr in einer auswertbaren Form vor und können allein schon deshalb nicht bereitgestellt werden. RECHTSBEHELSBELEHRUNG: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Techniker Krankenkasse, Unternehmenszentrale, Widerspruchsstelle nach dem IFG - H2.23a, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg oder zur Niederschrift in der Unternehmenszentrale der Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg oder in einer der Filialen der Techniker Krankenkasse oder elektronisch in schriftformersetzender Form nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz einzulegen; nähere Informationen dazu sind unter www.tk.de/widerspruch abrufbar. Freundliche Grüße