Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau

Regierungspräsidium Freiburg Abteilung Umwelt, Bearbeitung:XXX <<E-Mail-Adresse>>

Vorhaben, Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau:

Planungsverfahren und Gutachterberichte mit den Stellungsnahmen der beteiligten
Gruppen bzw. Personen ( Vereine, Gemeinden, Anlieger usw. )
Ebenfalls, den Bericht zur Auswirkung und Beeinträchtigung der durch die Baumaßnahmen
auf tretenden Zerstörungen auf die Umwelt bzw. auf das bestehende Biotop Bronner Wehr.
Weiterhin bitte ich Sie um den vollständigen Schriftverkehr, inklusive Emails, den die Stadt
Fridingen und Gemeinde Buchheim mit den zuständigen Landesbehörden in Bezug auf das Vorhaben, Abbau Bronner Wehr getätigt hat.

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  • Datum
    15. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
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Andreas Fritz
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regierungspräs…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Andreas Fritz
Betreff
Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau [#259124]
Datum
15. September 2022 09:02
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regierungspräsidium Freiburg Abteilung Umwelt, Bearbeitung: [geschwärzt] [geschwärzt] Vorhaben, Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau: Planungsverfahren und Gutachterberichte mit den Stellungsnahmen der beteiligten Gruppen bzw. Personen ( Vereine, Gemeinden, Anlieger usw. ) Ebenfalls, den Bericht zur Auswirkung und Beeinträchtigung der durch die Baumaßnahmen auf tretenden Zerstörungen auf die Umwelt bzw. auf das bestehende Biotop Bronner Wehr. Weiterhin bitte ich Sie um den vollständigen Schriftverkehr, inklusive Emails, den die Stadt Fridingen und Gemeinde Buchheim mit den zuständigen Landesbehörden in Bezug auf das Vorhaben, Abbau Bronner Wehr getätigt hat. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz Anfragenr: 259124 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Andreas Fritz [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Andreas Fritz
Sehr << Anrede >> vielen Dank noch mal für den Informationsabend am Freitag in der Stadthalle Friding…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Andreas Fritz
Betreff
AW: Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau [#259124]
Datum
17. September 2022 09:02
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank noch mal für den Informationsabend am Freitag in der Stadthalle Fridingen. Über unser abschließendes Gespräch habe ich noch mal nachgedacht. Wir sind uns doch wohl alle einig, die Behauptung der Abriss des Bronner Wehr: „es laufe schon Seit 1999“, ist doch eher eine „Nebelbombe". Der Umbau des Bronner Wehr um 2004 mit einer sehr aufwendigen Fischtreppe in Kombination mit einer Raue Rampe, kann doch nur so interpretiert werden, dass das Thema Abriss Bronner Wehr endgültig vom Tisch war ! Also macht es natürlich keinen Sinn Unterlagen, vor allem Schriftverkehr aus „veralteten Vorhaben“ heraus zu suchen. Ich befürchte das aktuelle „neu gestartete Vorhaben“ Abriss Bronner Wehr hat seinen Ursprung in der Neuplanung vom Wasserkraftwerk Fridingen mit der Genehmigung 2020. Daher sehe ich es als Sinnvoll an, den Schriftverkehr erst seit 1.1.2020 zu beachten. Gutachten zu berücksichtigen die in Zusammenhang mit dem aktuellen „Entwurf & Genehmigungsplan“ von 2022 stehen. Es sollte doch auch in ihrem Anliegen sein, die doch zum Teil sehr emotionalen Stimmungen in der Bevölkerung entgegen zu wirken, durch ausgewogene und Sachliche Information. Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz Anfragenr: 259124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259124/ Postanschrift Andreas Fritz << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Freiburg
Teile und Fristsetzung
Von
Regierungspräsidium Freiburg
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Briefpost
Betreff
Teile und Fristsetzung
Datum
13. Oktober 2022
Status
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Andreas Fritz
Sehr << Anrede >> Bezug nehmend auf ihr Schreiben vom 13.10.22 folgende Erläuterung. Das Land ist Ei…
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Andreas Fritz
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AW: Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau [#259124]
Datum
17. Oktober 2022 21:23
An
Regierungspräsidium Freiburg
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Sehr << Anrede >> Bezug nehmend auf ihr Schreiben vom 13.10.22 folgende Erläuterung. Das Land ist Eigentümer des Bronner Wehr. Auftraggeber zur Planung in Zusammenhang des geplanten Rückbau Bronner Wehr ist das Regierungspräsidium Freiburg ( Referat 53.1 Planungsunterlagen ). Noch Anfang 2000 wurde das Wehr mit Neubau einer Fischtreppe und Rauer Rampe für die Durchgängigkeit ertüchtigt. Für mich ist nicht ersichtlich, warum es zu der Meinungsänderung im Regierungspräsidium Freiburg kam. Sowol in den Planungsunterlagen, wie auch in veröffentlichten Bereichten des LNV ist zu sehen, dass es zu erheblichem Schriftverkehr gekommen sein muss. Daher sind auch sicherlich vielerlei Stellungsnahmen und Berichte gefolgt. Die Planungsunterlagen sind also nur ein Teil. Ebenfalls sind die paar Mails zum Ablauf der Sitzum im Gemeinderat Juni – Juli 2022 nur ein Teil. Wie schon durch unser Gespräch am 16.9.2022 in Fridingen, darauf erläutert, ( siehe früherer Schriftverkejr ) bezieht sich meine Anfrage ab dem 01.01.2020, weil ich davon aus gehen muss, dass es hier zur Neugesinnung in Freiburg, nicht mehr Erhalt sondern Abriss Bronner Wehr gekommen sein muss. Im folgendem die Widerholung meiner Darstellung meiner Anfrage: „Planungsverfahren und Gutachterberichte mit den Stellungsnahmen der beteiligten Gruppen bzw. Personen ( Vereine, Gemeinden, Anlieger usw. ) Ebenfalls, den Bericht zur Auswirkung und Beeinträchtigung der durch die Baumaßnahmen auf tretenden Zerstörungen auf die Umwelt bzw. auf das bestehende Biotop Bronner Wehr. Weiterhin bitte ich Sie um den vollständigen Schriftverkehr, inklusive Emails, den die Stadt Fridingen und Gemeinde Buchheim mit den zuständigen Landesbehörden in Bezug auf das Vorhaben, Abbau Bronner Wehr getätigt hat.“ Somit erhebe ich Einspruch auf das Schreiben vom 13.10.22 und sehr die Bereitstellung der Daten als nicht erfüllt. Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz Anhänge: - 221013-antwort-auskunftsersuchen-bronner-wehr-h-ortlieb-vertretung-rau.pdf Anfragenr: 259124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259124/ Postanschrift Andreas Fritz << Adresse entfernt >>
Andreas Fritz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridinge…
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Von
Andreas Fritz
Betreff
AW: Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau [#259124]
Datum
7. November 2022 12:12
An
Regierungspräsidium Freiburg
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau“ vom 15.09.2022 (#259124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz
Regierungspräsidium Freiburg
Bronner Wehr Ihr Auskunftsersuchen vom 15.09.2022 bzw. 17.09.2022 Sehr geehrter Herr Fritz, am 15.09.2022 haben S…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Bronner Wehr Ihr Auskunftsersuchen vom 15.09.2022 bzw. 17.09.2022
Datum
8. November 2022 12:52
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Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrter Herr Fritz, am 15.09.2022 haben Sie beim RP Freiburg ein Auskunftsersuchen nach §7 Abs. 7 LIFG zum Vorhaben Bronner Wehr gestellt. Mit Mail vom 17.09.2022 haben Sie Ihr Auskunftsersuchen dahingehend präzisiert, dass Sie den Schriftverkehr seit 01.01.2020 einsehen möchten. Am 13.10.2022 hat Ihnen Herr Rau in meiner Vertretung mit Schreiben den Link zu den Unterlagen übermittelt. Mit Ihrer Mail vom 17.10.2022 äußern Sie die Auffassung, dass Sie nicht allen Schriftverkehr erhalten hätten und damit die Bereitstellung der Unterlagen als nicht erfüllt ansehen würden. Insbesondere sei es für Sie nicht nachvollziehbar, wie es zu der Meinungsänderung (Fischtreppe--> Wehrrückbau) beim RP gekommen sei. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: 1. Sie haben alle Unterlagen, die in unseren Akten sind, erhalten. Wo es aus Datenschutzgründen erforderlich war, würden Passagen geschwärzt. Darüber hinaus haben Sie nach Ihrem zweiten Auskunftsersuchen vom 20.09.2022, in dem Sie vor allem die älteren Unterlagen zum seinerzeitigen Bau der Fischtreppe einsehen wollten, Einsicht in die komplette Akte zum Bronner Wehr genommen. Insofern konnten Sie sich überzeugen, dass in unseren Akten keine weiteren Unterlagen/Schriftverkehre vorhanden sind. 2. Eine Meinungsänderung im Hinblick auf die erforderlichen Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung im Bereich Bronner Wehr hat nicht stattgefunden. Schon vor den Planungen zur Fischtreppe war die beauftragte Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Rückbau des Wehres und eine Auflösung des 2,4 km langen Staubereichs die sinnvollste Lösung ist. Wie auch bei der Informationsveranstaltung am 16.09.2022 dargelegt, wurde dies im Jahr 2000 dem Gemeinderat Fridingen vorgestellt. Der Rückbau des Wehres wurde jedoch abgelehnt und statt dessen der Bau einer Fischtreppe gefordert. Die damalige Gewässerdirektion hat daraufhin die Planung und den Bau veranlasst. Es zeigte sich jedoch, dass diese Maßnahme alleine nicht die erforderliche Verbesserung für die Donau bewirkt hat. Auf der Grundlage der Zustandserhebung für die Bewirtschaftungspläne nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zeigte sich in den Folgejahren, dass an der oberen Donau erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie das Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg geben das Ziel des "guten ökologischen Zustands" verbindlich vor. Aus diesem Anlass wurden 2009 die Planungen für einen Rückbau des Wehres wieder aufgenommen. In intensiven Gesprächen mit der Gemeinde und den Fischpächtern wurde die nunmehr beantragte Lösung entwickelt. Wesentlich war hier auch die Festlegung der höheren Mindestwassermenge am ENBW-Kraftwerk in Fridingen. Entgegen Ihrer Vermutung hat also hinsichtlich des Rückbau des Wehres kein "Gesinnungswandel" stattgefunden. Anmerkung zu Ihrer Mail vom 07.11.2022: Darin schreiben Sie, dass Ihre Anfrage vom 15.09.2022 noch nicht beantwortet worden wäre. Da Sie wie oben dargelegt bereits auf unsere Antwort vom 13.10.2022 mit Ihrer Mail vom 17.10.2022 reagiert haben, gehen wir hinsichtlich Ihre Beschwerde keine Antwort erhalten zu haben, von einem Versehen ihrerseits aus. Möglicherweise liegt dies darin begründet, dass Ihre diversen Anfragen von verschiedenen Mailadressen gesendet wurden. Wir antworten immer an die ursprüngliche Mailadresse. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fritz
AW: Bronner Wehr Ihr Auskunftsersuchen vom 15.09.2022 bzw. 17.09.2022 [#259124] Sehr << Anrede >> viel…
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Von
Andreas Fritz
Betreff
AW: Bronner Wehr Ihr Auskunftsersuchen vom 15.09.2022 bzw. 17.09.2022 [#259124]
Datum
10. November 2022 11:31
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Erhalten habe ich am 13.10.22 17 pdf – Dateien. Es handelt sich ausschließlich um Emails. Die erste Email war vom 1.06.2022 und die letzte vom 21.09.2022 Meine Bitte auf Akteneinsicht bezog sich ab dem 1.1.2020. Somit, wenn ich es richtig verstehe sollte vom 1.1.2020 bis 31.05.2022 ( 2,5 Jahre ) weder Mailverkehr, Berichte, Stellungsnahmen, Ortsterminabsprachen, Anfragen, Ergebnisse usw. in Zusammenhang mit dem Geplanten vorhaben und Umsetzung der Baumaßnahmen Abbau Bronner Wehr in ihrem Amt entstanden sein? Auf die schnelle sollte es doch am 11.03.2022 22.6487 – AR/s im Bericht: Anlage_1b_erg_Geotechnischer Stellungnahme_geopro_07_2022.pdf Schriftverkehr mit ihrem Haus gegeben haben. Auch gab es doch im Planungsbüro Kapfer in 2022 recht vielfältige Aktionen im Bereich: Ing.Büro Dr. Kapfer (2022) - FFH-Verträglichkeitsprüfung Ing.Büro Dr. Kapfer (2022) - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Ing.Büro Dr. Kapfer (2022) - Untersuchungen zur Allgemeinen Vorprüfung des wo doch sicherlich auch mit ihrer Abteilung reger Austausch statt fand, als Zuständige Behörde in Zusammenhang, Besitzer des Bronner Wehr ist das Land BW. Nicht zu vergessen, gehe ich eben auch davon aus, dass im Jahr 2020/21/22, als das WKW Fridingen in der Planung und Umsetzung war, es auch zu Vereinbarungen oder Absichtserklärungen zum Abbau Bronner Wehr gekommen ist. Somit sehe ich die „Teillieferung“ der 17 pdf – Dateien nicht als Erfüllung der Akteneinsicht ab 1.1.2020 an. Zu 1 Die Fischtreppe bzw. Fischaufstiegshilfe war im Zeitraum von 2000 – 2004. Zu 2 Auszug aus ihrem Schreiben: Aus diesem Anlass wurden 2009 die Planungen für einen Rückbau des Wehres wieder aufgenommen. In intensiven Gesprächen mit der Gemeinde und den Fischpächtern wurde die nunmehr beantragte Lösung entwickelt. Es ist aber auch so, dass Fridingen in der Ratssitzung am 10.10.22 einstimmig (!) und Buchheim in der Ratssitzung 24.10.22 einstimmig (!) gegen den Abbau des Bronner Wehr entschieden haben. Anfragenr: 259124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259124/ Postanschrift Andreas Fritz << Adresse entfernt >>
Andreas Fritz
AW: Bronner Wehr Ihr Auskunftsersuchen vom 15.09.2022 bzw. 17.09.2022 [#259124] Sehr geehrte Damen und Herren, me…
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Von
Andreas Fritz
Betreff
AW: Bronner Wehr Ihr Auskunftsersuchen vom 15.09.2022 bzw. 17.09.2022 [#259124]
Datum
10. November 2022 11:43
An
Regierungspräsidium Freiburg
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221109-richtigstellung-erneute-anforderung-daten.pdf
30,7 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau“ vom 15.09.2022 (#259124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz
Regierungspräsidium Freiburg
AW: EXTERN AW: Bronner Wehr Ihr Auskunftsersuchen vom 15.09.2022 bzw. 17.09.2022 [#259124] Sehr geehrter Herr Frit…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: EXTERN AW: Bronner Wehr Ihr Auskunftsersuchen vom 15.09.2022 bzw. 17.09.2022 [#259124]
Datum
11. November 2022 15:31
Status
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Sehr geehrter Herr Fritz, in Ihrer Anfrage vom 15.09. bzw. 19.09.2022 lautete Ihre Anfrage auf den (Zitat)"den vollständigen Schriftverkehr, inklusive Emails, den die Stadt Fridingen und Gemeinde Buchheim mit den zuständigen Landesbehörden in Bezug auf das Vorhaben, Abbau Bronner Wehr getätigt hat". Den Schriftverkehr, den wir mit den Gemeinden geführt haben, haben wir Ihnen zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Planunterlagen und Gutachten haben wir -wie mit Ihnen abgesprochen- auf die Veröffentlichungen von Fridingen bzw. Buchheim verwiesen. Insofern haben wir Ihnen alle gewünschten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass auf das zweite Auskunftsersuchen hin, Ihnen vor Ort die gesamte Akte zur Einsicht vorgelegt wurde. Wie Sie mit Frau Reichegger besprochen haben, werden Ihnen die gewünschten Kopien in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Freiburg
WG: EXTERN Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine Sehr geehrter Herr …
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
WG: EXTERN Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine
Datum
11. November 2022 16:06
Status
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Sehr geehrter Herr Fritz, hier unsere Antworten auf Ihre unten stehenden Fragen, die Sie an unterschiedliche Verteiler in unterschiedlichen Mails gestellt haben: Wie bei der Informationsveranstaltung in Fridingen zugesagt, haben wir zum Rückbau des Bronner Wehres ein Planfeststellungsverfahren beim LRA Tuttlingen beantragt. Alle Fragen zum Verfahren und dessen Zeitplan bitten wir daher direkt an das zuständige Landratsamt TUT zu richten. Die geschätzten Kosten für den Rückbau des Wehres und die naturnahe Strukturierung des heutigen Staubereichs von 600.000 € haben wir sowohl bei der Infoveranstaltung als auch in der Presse kommuniziert. Detaillierte Kostenberechnungen werden erst nach der Planfeststellung im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung und Ausschreibung der Baumaßnahme erstellt. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fritz
AW: WG: EXTERN Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#259124] Sehr …
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Andreas Fritz
Betreff
AW: WG: EXTERN Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#259124]
Datum
30. November 2022 11:45
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
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Sehr << Anrede >> darf ich sie noch mal darauf hinweisen, dass Zur Akteneinsicht „Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau“ noch wesentliche Bestandteile fehlen. Die Teillieferung ( nur Emailverkehr ) erfasste den Zeitraum Juni 2022 bis einschließlich September 2022 Zur Veranschaulichung, 1.1.2020 bis 9.2022 ist ein Zeitraum von 33 Monate Erhalten ( nur Email ) 4 Monate Entspricht einem Erfüllungsgrad von rund 12 % Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz
Regierungspräsidium Freiburg
AW: EXTERN AW: WG: EXTERN Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#25…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: EXTERN AW: WG: EXTERN Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#259124]
Datum
2. Dezember 2022 16:16
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
awexternawbronnerwehrihrauskunftsersu.eml
8,2 KB
Sehr geehrter Herr Fritz, wie bereits in meiner Mail vom 11.11.2022 erläutert, haben Sie alle gewünschten Unterlagen bekommen bzw. einsehen können. Ihre Anträge auf Akteneinsicht sind somit vollumfänglich erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fritz
AW: EXTERN AW: WG: EXTERN Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#25…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Andreas Fritz
Betreff
AW: EXTERN AW: WG: EXTERN Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#259124]
Datum
12. Januar 2023 14:39
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
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Guten Tag, An das Regierungspräsidium Freiburg 3 Monate Verzug ! Betreff: Antrag auf Akteneinsicht: Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau vom 15.09.2022 https://fragdenstaat.de/anfrage/abriss-bronner-wehr-auf-der-gemarkung-fridingen-an-der-donau/#- Trotz mehrmaliger Reklamation ist mein Recht auf vollständige Akteneinsicht nach §7 Abs. 7 LIFG verwehrt worden ! Noch wesentliche Bestandteile fehlen. Die Teillieferung ( nur Emailverkehr Gemeinde ) erfasste den Zeitraum Juni 2022 bis einschließlich September 2022 ( 4 Monate ). Zur Veranschaulichung, 1.1.2020 bis 9.2022 ist ein Zeitraum von 33 Monate Erhalten habe ich „Teile“ von nur 4 Monate. Akteneinsicht bedeutet alle „Tun und Handeln“ des Amtes in Zusammenhang mit dem „Rückbauvorhaben Bronner Wehr“ im Zeitraum ab 1.1.2020 8.11.2022 Herr Ortlieb Auszug aus der Antwort: 1. Sie haben alle Unterlagen, die in unseren Akten sind, erhalten. Ich persönlich sehe mein Recht auf Akteneinsicht von einem durch öffentliche Gelder bezahltem Amt als nicht nur „verwehrt“, sondern zusätzlich wurde nach meiner Meinung falsche Angabe bzw. Darstellungen von Seitens des „Abteilung 5“ Herr Ortlieb getätigt. Im Anhang ein Schreiben, Beteiligte Instanzen: Referat 53.1, Fa. Geopro und dr-kapfer.de. Daraus ist ersichtlich, dass sowohl am 09.3.2022, 11.3.2022, 23.05.22 und 18.07.2022 direkte Aktionen in Zusammenhang: „Buchheim/Fridingen: Naturnahe Umgestaltung des Bronner Wehrs, Donau“ statt fanden. Für mich persönlich steht außer Frage, dass dies nur ein Teil der Informationen ist, der mir vorenthaltenen Anfrage auf Akteneinsicht seit 1.1.2020. Ich erwarte hierzu in den nächsten 2 Wochen eine Stellungsnahme und endlich nach nun doch schon 4 Monaten Akteneinsicht ! Ich habe nicht vor, einen Anwalt ein zu schalten. Allerdings werde ich, wenn mir nach Ablauf der Frist immer noch nicht umfängliche Akteneinsicht gewährt wird, verschiedene Instanzen über den Ablauf in Kenntnisse setzen. Als Bürger habe ich das Recht und Gesetze sind Gesetze und da gehört eben auch §7 Abs. 7 LIFG dazu. Über Monate verwehren und fälschliche Darstellungen sollte wohl auch Politik und Öffentlichkeit interessieren. Mir ist das Anliegen „meine Donau“ zu erhalten sehr wichtig. Und das unter Berücksichtigung aller Gesetze, darunter fällt nun auch mal das BNatSchG. Sicherlich hätten wir alle auch „anderes“ zu tunt. In Zusammenhang mit „Rückbauvorhaben Bronner Wehr“ ist mir eigentlich nur das eine richtig wichtig, nicht mit „veralteten Zuständen und Untersuchungen“ eine Entscheidung zu treffen, sondern die Zustände von Heute mit bei der Lösungsfindung mit ein zu beziehen ! Mit freundlichen Grüßen. Andreas Fritz Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz
Regierungspräsidium Freiburg
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: WG: EXTERN Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren T…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN AW: WG: EXTERN Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#259124]
Datum
25. Januar 2023 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fritz, Ihrer Beschwerde, dass Sie keine vollständige Akteneinsicht bekommen hätten, widerspreche ich ausdrücklich. Ihren Auskunftsersuchen vom 15./17.09.0222 und vom 20.09.2022 wurde umfänglich nachgekommen. Wie schon wiederholt dargelegt, wurde Ihnen mit Mail vom 13.10.2022 der komplette Schriftverkehr mit der Stadt ab 01.01.2020, wie im Auskunftsersuchen erbeten, übermittelt. Des Weiteren waren Sie am 27.10.2022 persönlich im Dienstsitz Donaueschingen und haben die komplette Papierakte zum Bronner Wehr einsehen können. Die von Ihnen markierten Dokumente wurden Ihnen danach elektronisch zu gesendet. Aus dieser Einsichtnahme entstammt auch das Ihrer Mail angeheftete Dokument (Schreiben Fa. Gepro vom 18.07.22). Insofern wurden Ihnen keine Dokumente vorenthalten. Den von Ihnen angesprochenen "direkten Aktionen", die Sie als Beweis für die Vorenthaltung von Unterlagen anführen, liegen entweder keine Schriftstücke zu Grunde oder Sie haben Sie erhalten bzw. einsehen können: 09.03.2022 - Termin einer Begehung, kein Schriftstück 11.03.22 - Protokoll eines Ortstermins war nicht Teil des angeforderten Schriftverkehrs mit der Stadt und somit nicht Gegenstand Ihres Auskunftsersuchens vom 15./17.09.2022, wohl aber der von Ihnen eingesehenen Papierakte. 25.03.22 - Termin einer Vermessung, kein Schriftstück 18.07.22 - das von Ihnen eingesehene und in Kopie übermittelte Schreiben der Fa. Gepro liegt Ihnen vor Damit Sie sehen, dass wir Ihnen nichts vorenthalten, senden wir Ihnen das Schriftstück vom 11.03.2022 als Auszug aus der Papierakte zu. Die wiederholten Anfragen Ihrerseits verursachen einen nicht unerheblichen Aufwand, so dass ich Sie heute schon darauf hinweise, dass wir bei weiteren Auskunftsersuchen prüfen müssen, ob entsprechende Gebühren und Auslagen gemäß § 10 LIFG zu erheben sind. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fritz
Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#259124] Leider ist die Länge…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Andreas Fritz
Betreff
Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#259124]
Datum
2. Februar 2023 23:04
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Leider ist die Länge begrenzt ?! im Anhang die ausführliche Auflistung und Beschreibung Siehe Anhang ! Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz Anhänge: - 230112-schwaerzung-auszug-planverfahren-mai-2022-weg-stabilitaet-1.jpg - 230126-zusammenfassung-u-richtigstellung-ablauf-2.pdf Anfragenr: 259124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259124/
Andreas Fritz
230203_Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#259124] Guten Tag, 15…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Andreas Fritz
Betreff
230203_Biotop Bronner Wehr Fristen Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren Termine [#259124]
Datum
3. Februar 2023 20:34
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
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Guten Tag, 15.09.22 Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG auf Akteneinsicht: Antrag Akteneinsicht zu: „Vorhaben, Abriss Bronner Wehr“ ( 766621 ) - Planungsverfahren und Gutachterberichte mit den Stellungsnahmen der beteiligten Gruppen bzw. Personen ( Also Aktionen mit dem Planungsbüro Kapfer, Protokolle, Berichte, Einschätzungen, Stellungsnamen usw. ) - Bericht zur Auswirkung und Beeinträchtigung durch die Baumaßnahmen - Vollständigen Schriftverkehr, inklusive Emails, den die Stadt Fridingen und Gemeinde Buchheim mit den zuständigen Landesbehörden in Bezug auf das Vorhaben, Abbau Bronner Wehr getätigt hat. Nach: § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/ § 5 Abs. 2 VIG ( Die Gesetzeslage erscheint mir eindeutig, das Amt ist verpflichtet Akteneinsicht zu gewähren ) meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau“ vom 15.09.2022 (#259124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Andreas Fritz Anfragenr: 259124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259124/
Regierungspräsidium Freiburg
230215_Persönliche Rechtfertigung gewünschter Daten Akteneinsicht nachdem Sie mit E-Mail vom 06.02.2023 erneut an …
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Via
Briefpost
Betreff
230215_Persönliche Rechtfertigung gewünschter Daten Akteneinsicht
Datum
15. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
nachdem Sie mit E-Mail vom 06.02.2023 erneut an uns herangetreten sind und bemängelt haben, dass Sie nicht alle Unterlagen bekommen haben, möchten wir Ihnen anbieten, dass Sie am 09.03.2023 vormittags oder nachmittags zu uns in die Dienststelle kommen und Sie nochmals konkret erläutern, welche Unterlagen aus Ihrer Sicht noch nicht eingesehen werden konnten.
Andreas Fritz
Antwort auf Mail 15.2.2023 16:30 [#259124] Sehr << Anrede >> den Antrag auf Akteneinsicht ist meines …
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Andreas Fritz
Betreff
Antwort auf Mail 15.2.2023 16:30 [#259124]
Datum
21. Februar 2023 11:37
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> den Antrag auf Akteneinsicht ist meines Erachtens sehr ausführlich, was mich wundert ist die vehemente „Verweigerung“ gegen geltende Gesetzeslage. 15.09.22 Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG auf Akteneinsicht: Antrag Akteneinsicht zu: „Vorhaben, Abriss Bronner Wehr“ ( 766621 ) - Planungsverfahren und Gutachterberichte mit den Stellungsnahmen der beteiligten Gruppen bzw. Personen ( Also Aktionen mit dem Planungsbüro Kapfer, Protokolle, Berichte, Einschätzungen, Stellungsnamen usw. ) - Bericht zur Auswirkung und Beeinträchtigung durch die Baumaßnahmen - Vollständigen Schriftverkehr, inklusive Emails, den die Stadt Fridingen und Gemeinde Buchheim mit den zuständigen Landesbehörden in Bezug auf das Vorhaben, Abbau Bronner Wehr getätigt hat. Die am 15.9.22 im Antrag auf Akteneinsicht erläuterten Punkte sind doch kein „Multiple Choice“, wo Herr Ortlieb sich nur den letzten heraus pickte Auch im Gespräch am 16.9.22 in der Festhalle in Fridingen erläuterte ich Herr Ortlieb meinen Antrag auf vollumfängliche Akteneinsicht. Nach dem Gespräch mit Herr Ortlieb habe ich jedoch den Antrag in „fragdenstaat.de“ eingegenzt. 19.09.2022 Nach persönlicher Gespräch mit Herr Ortlieb in der Festhalle in Fridingen, wo Herr Ortlieb meinte, dass der Aufwand beträchtlich sein, Eingrenzung von mir, die Akteneinsicht erst ab dem Datum 1.1.2020 zu gewähren. ? Termin in Donaueschingen 09.03.2023 „nochmals konkret erläutern“ ? Also einen Termin für die Besprechung über Umfang halte ich für unnötig. Voll umfängliche Akteneinsicht wie dargelegt in „fragdenstaat.de“ ab dem 1.1.2020 Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Anfragenr: 259124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259124/ Postanschrift Andreas Fritz << Adresse entfernt >>
Andreas Fritz
AW: Antwort auf Mail 15.2.2023 16:30 [#259124] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss Bronner Weh…
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Andreas Fritz
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AW: Antwort auf Mail 15.2.2023 16:30 [#259124]
Datum
28. Februar 2023 10:04
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Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss Bronner Wehr auf der Gemarkung Fridingen an der Donau“ vom 15.09.2022 (#259124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 134 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz
Andreas Fritz
was ist Akteneinsicht [#259124] Sehr geehrte Damen und Herren, seit 5 Monaten versuche ich Akteneinsicht zum gepl…
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Andreas Fritz
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was ist Akteneinsicht [#259124]
Datum
28. Februar 2023 10:06
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit 5 Monaten versuche ich Akteneinsicht zum geplanten Vorhaben „Rückbau Bronner Wehr“ ab dem 1.1.2020 zu erhalten Herr Ortlieb, Referatsleitung Referat 53.1 erklärte mir in den letzten 5 Monaten von: „ein großer Aufwand, da wären Mitarbeiter über Monate beschäftigt“ bis hin zur Übersendung von 17 Mails aus dem Zeitraum 1.6.22 bis 21.9.22 und der Behauptung, "Punkt, Punkt, Punkt Ihnen vor Ort die gesamte Akten zur Einsicht vorgelegt wurden" ( 11.11.2022 https://fragdenstaat.de/anfragen/ Suchtext „Bronner Wehr“ ) Ich bin mittlerweile doch sehr verwundert, wie kompliziert doch Akteneinsicht zum geplanten Vorhaben „Rückbau Bronner Wehr“ sein kann ! Da ich in meinen Versuchen der „Begründung“ in „fragdenstaat.de“ erfolgreich gescheitert bin, versuche ich es mal anders. Alle meine Projekte die ich als Selbständiger durchgeführt habe, sind in Ordnern hinterlegt. Es gibt Unterverzeichnisse wie: Mailverkehr, Besprechungsprotokolle, Angebote, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Belege, Dokumente, Berichte, Adressenverzeichnis, und und und. In ein paar Klicks kann ich alle (!) meine Projekte zur Verfügung stellen. Was erwarte ich bei der Akteneinsicht „Rückbau Bronner Wehr“ bzw. was könnte enthalten sein: ( dabei habe ich nach Rücksprache am 16.9.22 mit Herr Ortlieb, um nicht in den Kellern Vorgänge aus dem „letzen Jahrtausend“ suchen zu müssen am 19.09.2022 die Akteneinsicht ab 1.1.2020 eingeschränkt. Antrag 15.09.22 Punkt, Punkt, Punkt „beteiligte Gruppen und Personen“ Punkt, Punkt, Punkt Nur mal ein Auszug, der mir bekannten „Gruppen: LNV, Herr Laufer, Fa. Kapfer, Herr Kapfer, Dr. Wurm, Fischereibehörde, Behörden, Ämter, Stadt, Gemeinden, Bürger, Vereine, Firmen, Gesellschaften, WKW Fridingen, Freistaat Bayern, Gutachter usw.. Gibt es Besprechungsprotokolle, Berichte, Einschätzungen usw. in der Zeit ab dem 1.1.2020 ? Gibt es Schriftverkehr, Aktenvermerke zur Telefonanten in der Zeit ab dem 1.1.2020 ? Gibt es Kostenvoranschläge, Rechnungen, Aufwandseinschätzungen in der Zeit ab dem 1.1.2020 ? Gibt es Alternativuntersuchungen bzw. welche „Instanzen ( Gruppen ) wurden in den Prozess mit einbezogen ? Gibt es Einbeziehung von Experten und welche Maßnahmen wurden unternommen bzw. festgehalten ? Gibt es sonstige Vorgänge in Zusammenhang mit „Rückbau Bronner Wehr“ ab dem 1.1.2020 Die Akteneinsicht zur Fischtreppe ( 2000 – 2004 ) hat doch gut geklappt, ich bin nach Donaueschingen gekommen, und konnte in die Akteneinsicht nehmen und die für mich Relevanten Stellen markieren, wo später durch das Amt Kopieren erstellt wurden. Warum es bei der Akteneinsicht „Rückbau Bronner Wehr“ so „kompliziert“ ist kann ich nicht nach voll ziehen. Jetzt soll ich ( Schreiben 15.2.23 ) nach Donaueschingen fahren um dar zu legen, was ich einsehen will ? ! Akteneinsicht zum geplanten Vorhaben „Rückbau Bronner Wehr“ ! Nicht mehr und nicht weniger. Bitte teilen sie mir mit, wann ich die Akten bzw. die digitalen Unterlagen ein sehen kann. Mit freundlichen Grüßen. Andreas Fritz Anfragenr: 259124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259124/ Postanschrift Andreas Fritz << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Freiburg
AW: EXTERN: was ist Akteneinsicht [#259124] Sehr geehrter Herr Fritz, in meiner letzten Mail vom 15.02. habe ich …
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Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: EXTERN: was ist Akteneinsicht [#259124]
Datum
3. März 2023 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fritz, in meiner letzten Mail vom 15.02. habe ich Ihnen angeboten, dass Sie nochmals zu uns nach Donaueschingen kommen können. Nachdem Sie nun in Ihrer Mail bereits konkretisiert haben, welche Unterlagen Sie einsehen möchten, können Sie gerne am 09.03.2023 zu uns kommen und die gesamten vorliegenden Unterlagen einsehen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie den Termin wahrnehmen möchten und zu welcher Uhrzeit Sie kommen werden. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fritz
AW: EXTERN: was ist Akteneinsicht [#259124] Sehr << Anrede >> in diesem Fall nehme ich den Termin am …
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Von
Andreas Fritz
Betreff
AW: EXTERN: was ist Akteneinsicht [#259124]
Datum
5. März 2023 17:11
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in diesem Fall nehme ich den Termin am 9.3.23 gerne war. Da ich die „Menge“ schlecht einschätzen kann, würde ich Donnerstag morgens um ca. 10:00 vor schlagen. Dadurch bestünde die Möglichkeit noch mittags dran zu hängen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz Anfragenr: 259124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259124/ Postanschrift Andreas Fritz << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Freiburg
GFI 3013 Bronner Wehr Akteneinsicht Sehr geehrter Herr Fritz, bei der Akteneinsichtnahme am 09.03.23 konnten Sie …
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
GFI 3013 Bronner Wehr Akteneinsicht
Datum
20. März 2023 09:57
Status
Sehr geehrter Herr Fritz, bei der Akteneinsichtnahme am 09.03.23 konnten Sie die kompletten Aktenbände zum Bronner Wehr erneut einsehen. Beigefügt erhalten Sie Kopien der Unterlagen, die Sie mit dem Wunsch diese digital zu erhalten markiert hatten. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass es sich dabei um Dokumente handelt, die nicht im Rahmen Ihres Auskunftsersuchen vom 15./17.09.2022 verlangt waren. Wir hoffen nun, dass wir damit und mit dem ausführlichen Gespräch am 09.03. Ihre Fragen zum Projekt zum jetzigen Zeitpunkt beantworten konnten. Im Weiteren möchten wir Sie auf das anstehende Planfeststellungsverfahren, das vom Landratsamt Tuttlingen durchgeführt wird, hinweisen. In der öffentlichen Auslegung werden alle relevanten Planunterlagen und Gutachten ausgelegt und somit allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Gegebenenfalls können Sie dort im Rahmen der öffentlichen Anhörung Ihre Argumente vorbringen. Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Fritz
AW: GFI 3013 Bronner Wehr Akteneinsicht [#259124]
Guten Tag, Am 9.3.2023 nahm ich den Termin in Donaueschingen zu…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Andreas Fritz
Betreff
AW: GFI 3013 Bronner Wehr Akteneinsicht [#259124]
Datum
25. März 2023 09:30
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Am 9.3.2023 nahm ich den Termin in Donaueschingen zur Akteneinsicht „Bronner Wehr“ war. 3 Aktenmappen, 2 davon waren vor und bis zum Jahr 2005 und die dritte Aktenmappe war von 2018/19. Anwesend Frau Reichegger und Herr Ortlieb. Vorab stand eine Gesprächsrunde unter uns 3 von über 1 h Stadt. Im wesentlichen ging es darum, dass es keinerlei (!) Aktenunterlagen aus dem Jahr 2020 und 2021 gäbe und auch im Frühjahr bis Sommer 2022 gäbe es keine Aktenrelevanten Einträge ?! Frau Reichegger erklärte, dass es nur Akteneinträge geben würde, wenn „Abschlüsse“ statt gefunden hätte. Also folgende Punkte zum Beispiel, finden keinerlei Einträge in Akten von 1.1.2020 bis 6.2022: - Es gibt keine Akteneinträge in Zusammenhang der geologischen Gutachten aus dem Frühjahr 2022. - Es gibt keine Aktenunterlagen zu den Treffen und Vereinbarungen im Jahr 2021/22 wo es um den Anfahrweg / Baustraße für den geplanten Rückbau des Bronner Wehr geht. So weit mir bekannt ist, wurde über die Anfahrt des Baustellenverkehrs über die Ziegelhütte oder über das Bachtal oder über das Eseltal diskutiert. Keine Anfahrt über Ziegelhütte und „neue Brücke“, nicht über das Bachtal, scheinbar wurde die Lösung, die Anfahrt des geplanten Baustellenverkehr über das Eseltal favorisiert. Der Weg über das Eseltal muss erst noch für Schwerlastverkehr teuer her gerichtet werden ! Ungefähr die hälfte ist Privatweg und die Sanierung des Weges würde somit von öffentlichen Geldern bezahlt. Aber auch das schein nicht wert zu sein als Akteneintrag festgehalten zu werden. - Keine Akteneinträge über Vorgehensweise mit dem Planungsbüro Kapfer in der Zeit. - Kein Akteneintrag vom Anschreiben an die Gemeinde Buchheim, wo laut Bürgermeisterin eine Terminsetzung von Frau Reichenegger zum 15.9.22 gesetzt wurde um die Gemeinderäte zu eine Entscheidung zum Vorhaben des Rückbau Bronner Wehr zu drängen. - usw. Ich nehme diesen Stand so einmal zur Kenntnis und warte nun einmal erst das Planfeststellungsverfahren ab, indem es, wie ich befürchte „belastbare Punkte“ ergeben werden, die doch in der oben genannten Zeit Akteneinträge erforderlich machen müssten. Zumindest ist es nun mal meine Meinung, des Rechtsverständnis, das Recht des Bürgers sich über den Ablauf und Umgang mit öffentlichen Mitteln zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Andreas Fritz