Abriss des FORT im Öjendorfer Park

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Warum wurde das FORT im Norden des Öjendorfer See ersatzlos abgebrochen? Defekt waren zur Zeit des Abbruch nur 8 einzelne Holzteile.
Was hat es gekostet ,an einem Wochenende die ,Anlage abzubrechen und zu entsorgen? Wer hat das kontaminierte Holz( Karbolineum) alte Eisenbahnschwellen, ordnungsgemäß , wo? entsorgt?
Warum wurde das Fort nicht wieder aufgebaut.Vor Ort; oder anderswo?
Vielen Dank im Voraus,für ihre Antwort.
Wolfdietrich Thürnagel

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Oktober 2014
  • Frist
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Wolfdietrich Thürnagel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde das …
Von
Wolfdietrich Thürnagel
Betreff
Abriss des FORT im Öjendorfer Park [#7870]
Datum
27. Oktober 2014 14:32
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde das FORT im Norden des Öjendorfer See ersatzlos abgebrochen? Defekt waren zur Zeit des Abbruch nur 8 einzelne Holzteile. Was hat es gekostet ,an einem Wochenende die ,Anlage abzubrechen und zu entsorgen? Wer hat das kontaminierte Holz( Karbolineum) alte Eisenbahnschwellen, ordnungsgemäß , wo? entsorgt? Warum wurde das Fort nicht wieder aufgebaut.Vor Ort; oder anderswo? Vielen Dank im Voraus,für ihre Antwort. Wolfdietrich Thürnagel
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Wolfdietrich Thürnagel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfdietrich Thürnagel << Adresse entfernt >>
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