Abriss Haus mit Dohlen, Biber usw
Die Obere Wasserbehörde Brandenburgs plant, das neben meinem Grundstück stehende alte Haus, << Adresse entfernt >>, Straße der Einheit 23, zur Hälfte abzureißen. Dieses unter Denkmalschutz stehende Haus (Baujahr vor 1612) beherbergt garantiert 8 bis vielleicht 10 Dohlenbrutpaare, davon kann ich 8 im Anhang per Foto nachweisen. Zwei Schornsteine sind nicht zugänglich, aber verdächtig. Soweit mir bekannt, stehen Dohlen auf der Roten Liste Brandenburg ganz oben. Durch den Teilabriss würden mindestens 2 Brutstellen (Nistkästen) und die zwei verdächtigen Schornsteine beseitigt.
Dazu gleich meine ersten beiden Fragen:
1.) Wurde Ihre Behörde in den Vorgang mit einbezogen?
2.) Welche Auflagen wurden bzw. werden erteilt?
Die Obere Wasserbehörde ist mir bisher durch rigoroses Vorgehen ohne Rücksicht auf die Natur aufgefallen. Direkt neben dem abzureißenden Gebäudeteil steht ein freistehender, erst 1984 errichteter, auch freistehend projektierter, statisch dafür berechneter, sehr solider 11 Meter hoher Schornstein. Auf diesem Schornstein befand sich übrigens fast 20 Jahre bis zum Orkan Kyrill ein jedes Jahr bebrütetes Storchennest, wie Sie ebenfalls im Anhang ersehen können. Die Störche kommen noch fast jedes Jahr zu Besuch, übernachten auf meinem Antennenmast.
Mein Vorschlag wäre, dass Sie den Erhalt dieses Schornsteins fordern, der dann alleinstehend den notwendigen Ersatzmaßnahmen dienen könnte, indem man an ihm Dohlennistkästen anbringt.
Vielleicht kommen in einem guten Storchenjahr auch die Störche wieder.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass das abzureißende Haus nur 6 Meter entfernt von FFH-Gebiet der Pulsnitz steht, sich in 30 Meter Entfernung vom Haus in meinem Garten am Ufer ein seit vielen Jahren belegter Biberbau befindet (Fotos von meinem Garten mit Biber im Anhang) und dass bei Niedrigwasser ich regelmäßig am Grundstück Fischotterspuren im trockenen Flussgrund sehe (Anhang). Beide Tierarten, Fischotter und Biber sind Leittierarten dieses FFH-Gebietes.
Obwohl dem Umweltministerium unterstellt, nimmt nach den bisherigen Planungen die Wasserbehörde in keinster Weise Rücksicht auf diese Naturbelange.
3.) Welche Forderungen bezüglich Biber und Fischotter wurden oder werden von Ihnen erhoben?
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. Oktober 2020
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24. November 2020
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