Abriss Haus mit Dohlen, Biber usw

Die Obere Wasserbehörde Brandenburgs plant, das neben meinem Grundstück stehende alte Haus, << Adresse entfernt >>, Straße der Einheit 23, zur Hälfte abzureißen. Dieses unter Denkmalschutz stehende Haus (Baujahr vor 1612) beherbergt garantiert 8 bis vielleicht 10 Dohlenbrutpaare, davon kann ich 8 im Anhang per Foto nachweisen. Zwei Schornsteine sind nicht zugänglich, aber verdächtig. Soweit mir bekannt, stehen Dohlen auf der Roten Liste Brandenburg ganz oben. Durch den Teilabriss würden mindestens 2 Brutstellen (Nistkästen) und die zwei verdächtigen Schornsteine beseitigt.
Dazu gleich meine ersten beiden Fragen:
1.) Wurde Ihre Behörde in den Vorgang mit einbezogen?
2.) Welche Auflagen wurden bzw. werden erteilt?
Die Obere Wasserbehörde ist mir bisher durch rigoroses Vorgehen ohne Rücksicht auf die Natur aufgefallen. Direkt neben dem abzureißenden Gebäudeteil steht ein freistehender, erst 1984 errichteter, auch freistehend projektierter, statisch dafür berechneter, sehr solider 11 Meter hoher Schornstein. Auf diesem Schornstein befand sich übrigens fast 20 Jahre bis zum Orkan Kyrill ein jedes Jahr bebrütetes Storchennest, wie Sie ebenfalls im Anhang ersehen können. Die Störche kommen noch fast jedes Jahr zu Besuch, übernachten auf meinem Antennenmast.
Mein Vorschlag wäre, dass Sie den Erhalt dieses Schornsteins fordern, der dann alleinstehend den notwendigen Ersatzmaßnahmen dienen könnte, indem man an ihm Dohlennistkästen anbringt.
Vielleicht kommen in einem guten Storchenjahr auch die Störche wieder.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass das abzureißende Haus nur 6 Meter entfernt von FFH-Gebiet der Pulsnitz steht, sich in 30 Meter Entfernung vom Haus in meinem Garten am Ufer ein seit vielen Jahren belegter Biberbau befindet (Fotos von meinem Garten mit Biber im Anhang) und dass bei Niedrigwasser ich regelmäßig am Grundstück Fischotterspuren im trockenen Flussgrund sehe (Anhang). Beide Tierarten, Fischotter und Biber sind Leittierarten dieses FFH-Gebietes.
Obwohl dem Umweltministerium unterstellt, nimmt nach den bisherigen Planungen die Wasserbehörde in keinster Weise Rücksicht auf diese Naturbelange.
3.) Welche Forderungen bezüglich Biber und Fischotter wurden oder werden von Ihnen erhoben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesamt für Umwelt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abriss Haus mit Dohlen, Biber usw [#201360]
Datum
21. Oktober 2020 13:38
An
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Obere Wasserbehörde Brandenburgs plant, das neben meinem Grundstück stehende alte Haus, << Adresse entfernt >>, Straße der Einheit 23, zur Hälfte abzureißen. Dieses unter Denkmalschutz stehende Haus (Baujahr vor 1612) beherbergt garantiert 8 bis vielleicht 10 Dohlenbrutpaare, davon kann ich 8 im Anhang per Foto nachweisen. Zwei Schornsteine sind nicht zugänglich, aber verdächtig. Soweit mir bekannt, stehen Dohlen auf der Roten Liste Brandenburg ganz oben. Durch den Teilabriss würden mindestens 2 Brutstellen (Nistkästen) und die zwei verdächtigen Schornsteine beseitigt. Dazu gleich meine ersten beiden Fragen: 1.) Wurde Ihre Behörde in den Vorgang mit einbezogen? 2.) Welche Auflagen wurden bzw. werden erteilt? Die Obere Wasserbehörde ist mir bisher durch rigoroses Vorgehen ohne Rücksicht auf die Natur aufgefallen. Direkt neben dem abzureißenden Gebäudeteil steht ein freistehender, erst 1984 errichteter, auch freistehend projektierter, statisch dafür berechneter, sehr solider 11 Meter hoher Schornstein. Auf diesem Schornstein befand sich übrigens fast 20 Jahre bis zum Orkan Kyrill ein jedes Jahr bebrütetes Storchennest, wie Sie ebenfalls im Anhang ersehen können. Die Störche kommen noch fast jedes Jahr zu Besuch, übernachten auf meinem Antennenmast. Mein Vorschlag wäre, dass Sie den Erhalt dieses Schornsteins fordern, der dann alleinstehend den notwendigen Ersatzmaßnahmen dienen könnte, indem man an ihm Dohlennistkästen anbringt. Vielleicht kommen in einem guten Storchenjahr auch die Störche wieder. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass das abzureißende Haus nur 6 Meter entfernt von FFH-Gebiet der Pulsnitz steht, sich in 30 Meter Entfernung vom Haus in meinem Garten am Ufer ein seit vielen Jahren belegter Biberbau befindet (Fotos von meinem Garten mit Biber im Anhang) und dass bei Niedrigwasser ich regelmäßig am Grundstück Fischotterspuren im trockenen Flussgrund sehe (Anhang). Beide Tierarten, Fischotter und Biber sind Leittierarten dieses FFH-Gebietes. Obwohl dem Umweltministerium unterstellt, nimmt nach den bisherigen Planungen die Wasserbehörde in keinster Weise Rücksicht auf diese Naturbelange. 3.) Welche Forderungen bezüglich Biber und Fischotter wurden oder werden von Ihnen erhoben?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201360/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss Haus mit Dohlen, Biber usw“ vom 21.10.20…
An Landesamt für Umwelt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abriss Haus mit Dohlen, Biber usw [#201360]
Datum
1. Mai 2021 20:27
An
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss Haus mit Dohlen, Biber usw“ vom 21.10.2020 (#201360) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 159 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201360/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>