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Abriss Hochhaus in 19057 Schwerin Plöner Str.1/2

In 19057 Schwerin wird in der Plöner Str.1/2 ein Hochhaus abgerissen. Diese Maßnahme wird laut einer Schautafel durch das Bundesministerium für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert.

Frage: Wir hoch ist die Förderung für die genannte Abrissmaßnahme ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In 19057 Schweri…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abriss Hochhaus in 19057 Schwerin Plöner Str.1/2 [#26944]
Datum
9. März 2018 10:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In 19057 Schwerin wird in der Plöner Str.1/2 ein Hochhaus abgerissen. Diese Maßnahme wird laut einer Schautafel durch das Bundesministerium für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert. Frage: Wir hoch ist die Förderung für die genannte Abrissmaßnahme ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in wie von Ihnen mit zwei E-Mail-Anfragen vom 09.03. 2018 erbeten, teile ich Ihnen zu de…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anfragen Hr. Antragsteller/in MB 9124 Wohnungsmarktstabilisierung Schwerin Komplettabriss [#26942] und Abriss Hochhaus in 19057 Schwerin Plöner Str.1/2 [#26944]
Datum
27. März 2018 17:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie von Ihnen mit zwei E-Mail-Anfragen vom 09.03. 2018 erbeten, teile ich Ihnen zu den Abrissen in Schwerin folgende Angaben mit: Hamburger Allee 148 Gesamtmaßnahme: Schwerin, Mueßer Holz Anzahl Wohnungen: 54 Bundesfinanzhilfen: 93.338 EUR Plöner Str.1/2 Gesamtmaßnahme: Schwerin, Lankow Mitte Anzahl Wohnungen: 239 Bundesfinanzhilfen: 352.509 EUR Nach mir vorliegenden Informationen sind die Abrisse erfolgt. Ergänzend darf ich auf meine Antworten vom 27.10.2017, 17.11.2017 und 21.12.2017 verweisen. Ihre untenstehende Anfrage wurde uns vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständigkeitshalber weitergeleitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Baustellenschilder aktualisiert wurden, nachdem 2013 die Zuständigkeit vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wechselte. Ich weise darauf hin, dass aktuell seit dem 14. März 2018 die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung und Wohnen beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ressortieren. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in wie von Ihnen mit zwei E-Mail-Anfragen vom 09.03. 2018 erbeten, teile ich Ihnen zu de…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anfragen Hr. Antragsteller/in MB 9124 Wohnungsmarktstabilisierung Schwerin Komplettabriss [#26942] und Abriss Hochhaus in 19057 Schwerin Plöner Str.1/2 [#26944]
Datum
27. März 2018 17:52
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wie von Ihnen mit zwei E-Mail-Anfragen vom 09.03. 2018 erbeten, teile ich Ihnen zu den Abrissen in Schwerin folgende Angaben mit: Hamburger Allee 148 Gesamtmaßnahme: Schwerin, Mueßer Holz Anzahl Wohnungen: 54 Bundesfinanzhilfen: 93.338 EUR Plöner Str.1/2 Gesamtmaßnahme: Schwerin, Lankow Mitte Anzahl Wohnungen: 239 Bundesfinanzhilfen: 352.509 EUR Nach mir vorliegenden Informationen sind die Abrisse erfolgt. Ergänzend darf ich auf meine Antworten vom 27.10.2017, 17.11.2017 und 21.12.2017 verweisen. Ihre untenstehende Anfrage wurde uns vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständigkeitshalber weitergeleitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Baustellenschilder aktualisiert wurden, nachdem 2013 die Zuständigkeit vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wechselte. Ich weise darauf hin, dass aktuell seit dem 14. März 2018 die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung und Wohnen beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ressortieren. Mit freundlichen Grüßen