Abrufe der Strafverfolgungsbehörden bei der BaFin

a) die Anzahl der Abrufe der Strafverfolgungsbehörden auf Kontostammdaten
und/oder Kontobewegungen bei der BaFin der vergangenen fünf
Jahre;

b) Informationen über den Ablauf des Abrufverfahrens, näher: gesetzliche Grundlage sowie Praxis des Abrufverfahrens der (unterschiedlichen) Strafverfolgungsbehörden bei der BaFin;

c) Informationen über die Einhaltung des deutschen Datenschutzrechts bei der Abfrage;

d) Informationen darüber, in welchen Zusammenhängen die Daten bei der BaFin abgefragt wurden (allein die sog. "Querschnittsaufgaben" Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2016
  • Frist
    30. März 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) die Anzahl de…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
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Betreff
Abrufe der Strafverfolgungsbehörden bei der BaFin [#15820]
Datum
24. Februar 2016 14:19
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) die Anzahl der Abrufe der Strafverfolgungsbehörden auf Kontostammdaten und/oder Kontobewegungen bei der BaFin der vergangenen fünf Jahre; b) Informationen über den Ablauf des Abrufverfahrens, näher: gesetzliche Grundlage sowie Praxis des Abrufverfahrens der (unterschiedlichen) Strafverfolgungsbehörden bei der BaFin; c) Informationen über die Einhaltung des deutschen Datenschutzrechts bei der Abfrage; d) Informationen darüber, in welchen Zusammenhängen die Daten bei der BaFin abgefragt wurden (allein die sog. "Querschnittsaufgaben" Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich wunschgemäß den Empfang Ihres Antrags nach § 1 IFG vom 24.02.20…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
WG: Abrufe der Strafverfolgungsbehörden bei der BaFin [#15820]
Datum
25. Februar 2016 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich wunschgemäß den Empfang Ihres Antrags nach § 1 IFG vom 24.02.2016. Bereits am 23.02.2016 hatten Sie sich mit einer inhaltlich fast identischen Anfrage an meine Pressestelle gewandt. Ich gehe von Ihrem Einverständnis damit aus, dass ich beide Anfragen gemeinsam im Rahmen Ihres Antrags nach dem IFG bearbeiten werde. Ich komme baldmöglichst auf Ihr Anliegen zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Bestätigung der Anfrage nach dem IFG…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Abrufe der Strafverfolgungsbehörden bei der BaFin [#15820]
Datum
25. Februar 2016 16:56
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Bestätigung der Anfrage nach dem IFG. Bisher hatte ich eine gewünschte Bestätigung meiner Anfrage an die Pressestelle nicht erhalten und daher die Anfrage nach IFG gestellt, um deren Bearbeitung ich weiterhin bitte. In Erwartung Ihrer Antwort Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre Anfrage vom 24.02.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vo…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.02.2016
Datum
24. März 2016 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 24.02.2014. Mit freundlichen Grüßen