Abrufe Kontostammdaten

a) die Anzahl der Abrufe der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste auf Kontostammdaten und/oder Kontobewegungen bei der BaFin der vergangenen fünf Jahre; b) Informationen über den Ablauf des Abrufverfahrens, näher: gesetzliche Grundlage sowie Praxis des Abrufverfahrens der (unterschiedlichen) Strafverfolgungsbehörden bzw. Geheimdienste bei der BaFin; c) Informationen über die Einhaltung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts bei der Abfrage; d) grobe Informationen darüber, in welchen Zusammenhängen die Daten bei der BaFin abgefragt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2018
  • Frist
    11. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) die Anzahl de…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
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Betreff
Abrufe Kontostammdaten [#31811]
Datum
10. Juli 2018 20:57
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) die Anzahl der Abrufe der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste auf Kontostammdaten und/oder Kontobewegungen bei der BaFin der vergangenen fünf Jahre; b) Informationen über den Ablauf des Abrufverfahrens, näher: gesetzliche Grundlage sowie Praxis des Abrufverfahrens der (unterschiedlichen) Strafverfolgungsbehörden bzw. Geheimdienste bei der BaFin; c) Informationen über die Einhaltung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts bei der Abfrage; d) grobe Informationen darüber, in welchen Zusammenhängen die Daten bei der BaFin abgefragt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abrufe Kontostammdaten“ vom 10.07.2018 (#31811…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abrufe Kontostammdaten [#31811]
Datum
14. Januar 2019 20:32
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abrufe Kontostammdaten“ vom 10.07.2018 (#31811) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 157 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt mir von Ihnen keine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
WG: Abrufe Kontostammdaten [#31811]
Datum
16. Januar 2019 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt mir von Ihnen keine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.07.2018 vor, so dass ich nicht bestätigen kann, eine Antwortfrist überschritten zu haben. Ein Versuch, festzustellen, ob die Anfrage an anderer Stelle im Haus eingegangen ist, blieb leider erfolglos. Ob der Fehler schon beim Versand der E-Mail lag oder hier bei der Postverteilung etwas schief gelaufen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Anhand Ihrer Internetpräsenz habe ich aber festgestellt, dass die Anfrage vom 10.07.2018 offenbar wortgleich mit der vom 08.01.2019 war. Deren Eingang kann ich hiermit bestätigen. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Antwort hierauf möglichst deutlich vor Ende der gesetzlichen Bearbeitungsfrist zukommen zu lassen, damit Sie jedenfalls nicht länger als nötig darauf warten müssen. Ich gehe davon aus, dass sich damit die Beantwortung der hier nicht eingegangenen Anfrage vom 10.07.2018 erledigen wird. Erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass Sie einen großen Teil der Antworten auf Ihre Fragen auch bereits den veröffentlichten Jahresberichten der BaFin, dem Gesetz (insbesondere § 24c des Kreditwesengesetzes, KWG), sowie unserer Antwort auf eine sehr ähnliche Anfrage Ihres Kollegen der Plattform FragDenStaat.de aus dem Jahr 2016 entnehmen können. Gleichwohl werden wir Ihnen die Antwort nochmals aufbereitet zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrtAntragsteller/in Anbei finden Sie meine Antwort auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
WG: Abrufe Kontostammdaten [#31811]
Datum
28. Januar 2019 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1005,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Anbei finden Sie meine Antwort auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen,