Abrufhäufigkeit der Förderung für Elektromibilität von natürlichen Personen

Die Prämie beim Erwerb von Elektrofahrzeugen wird auch von natürlichen Personen abgerufen. Können Sie mir bitte Auskunft geben, ob natürliche Personen die Prämie mehrmals bis zum Zeitpunkt meiner Anfragen abgerufen haben? Und wenn ja, könnten Sie mir bitte eine Übersicht senden, wie viele Menschen jeweils wie oft die Prämie abgerufen haben bisher? Danke!

Ergebnis der Anfrage

Es wird nicht erhoben, ob oder wie oft mehrfach an gleiche Personen die Prämie ausgezahlt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prämie beim Erwerb von Elektrofah…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abrufhäufigkeit der Förderung für Elektromibilität von natürlichen Personen [#266529]
Datum
29. Dezember 2022 18:30
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Prämie beim Erwerb von Elektrofahrzeugen wird auch von natürlichen Personen abgerufen. Können Sie mir bitte Auskunft geben, ob natürliche Personen die Prämie mehrmals bis zum Zeitpunkt meiner Anfragen abgerufen haben? Und wenn ja, könnten Sie mir bitte eine Übersicht senden, wie viele Menschen jeweils wie oft die Prämie abgerufen haben bisher? Danke!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266529/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre IFG-Anfrage vom 29.12.2022 / Anfrage Nr. 266529 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie d…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 29.12.2022 / Anfrage Nr. 266529
Datum
4. Januar 2023 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage vom 29.12.2022, bei uns eingegangen am selben Tag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 29.12.2022 / Anfrage Nr. 266529 [#266529] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Kann …
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 29.12.2022 / Anfrage Nr. 266529 [#266529]
Datum
9. Januar 2023 20:22
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Kann anhand der Auszahlungslisten (Kontenblätter der Buchhaltung) nachvollzogen werden, wie viele Auszahlungspartner es gab? Mir geht es weder um Namen noch um Bankverbindungen, nur die Information, mit welcher Häufigkeit von wie vielen (Privat-) Personen der Zahlung erhalten wurde. Ein Report aus dem entsprechenden IT-System sollte dies ermöglichen. Danke. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266529/
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre IFG-Anfrage vom 29.12.20222 / Nachfrage vom 09.01.2023 / Anfrage Nr. 266529 Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 29.12.20222 / Nachfrage vom 09.01.2023 / Anfrage Nr. 266529
Datum
11. Januar 2023 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Nachfrage vom 09.01.2023 zur IFG-Anfrage vom 29.12.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 29.12.20222 / Nachfrage vom 09.01.2023 / Anfrage Nr. 266529 [#266529] Sehr << Anred…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 29.12.20222 / Nachfrage vom 09.01.2023 / Anfrage Nr. 266529 [#266529]
Datum
12. Januar 2023 06:16
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie sagen diese Informationen liegen nicht vor. Es werden aber Zahlungen angewiesen für die diese Informationen notwendig sind zur Ausführung. Wenn diese Informationen jetzt aber nicht mehr vorliegen, dann wäre das im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Buchführung. Ich möchte Sie nochmal bitten zu schauen, ob die von mir gewünschten Informationen im Haushalt vorliegen, typischerweise sollte dies in einem Buchführungssystem bei den Stammdaten der Zahlungspartner zu finden sein. Eine Datenbankabfragen darauf sollte genau den entsprechenden Report erzeugen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266529/

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre IFG-Anfrage vom 29.12.20222 / Nachfrage vom 09.01.2023 und 12.01.2023 / Anfrage Nr. 266529 Sehr << Antr…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 29.12.20222 / Nachfrage vom 09.01.2023 und 12.01.2023 / Anfrage Nr. 266529
Datum
30. Januar 2023 10:55
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Nachfrage vom 12.01.2023 zur IFG-Anfrage vom 29.12.2022 Mit freundlichen Grüßen