Absage des Sportunterricht als pädagogische Maßnahme

Ist es zulässig, dass Sportunterricht als pädagogische Maßnahme (wenn die Kinder "sich nicht benommen haben") abgesagt wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absage des Sportunterricht als pädagogische Maßnahme [#217413]
Datum
5. April 2021 07:55
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ist es zulässig, dass Sportunterricht als pädagogische Maßnahme (wenn die Kinder "sich nicht benommen haben") abgesagt wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217413/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr Antragsteller/in das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verlangt gemäß § 11 Absatz 2, dass ein Antrag h…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Absage des Sportunterricht als pädagogische Maßnahme [#217413]
Datum
22. April 2021 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verlangt gemäß § 11 Absatz 2, dass ein Antrag hinreichend konkrete Angaben zum Thema, zum Zeitraum, zu bestimmten Sachverhalten oder Vorfällen oder zu den Informationen, in die Einsicht genommen werden soll, enthalten muss (Gesetzesbegründung in Drucksache 20/4466, Seite 22; vgl. http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/37021/erlass_eines_hamburgischen_transparenzgesetzes_hmbtg.pdf). Darüber hinaus muss nach dem Wortlaut des § 12 HmbTG die begehrte Information bereits bei einer Behörde in irgendeiner Form existieren, d.h. das Transparenzgesetz verpflichtet Behörden nicht, dort nicht vorhandenen Informationen auf Antrag erstmals zu generieren oder auf allgemeine Fragestellungen zu antworten. Trotzdem möchten wir folgt auf Ihre Anfrage antworten: Eine pädagogische Maßnahme ist in der Regel eine Reaktion auf einen Vorfall in einer Lerngruppe. Eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage ist nicht möglich, da zur Bewertung die Umstände bekannt sein müssen, die zu der pädagogischen Maßnahme geführt haben. Sofern Sie sich also beschweren möchten, müssten Sie die Schule benennen, in der sich der Vorfall ereignet hat. Dann kann geprüft werden, ob die pädagogische Maßnahme angemessen war oder nicht. Freundliche Grüße