Absage Verleihung der Otto-Hahn-Friedensmedaille an Dr. Navanethem Pillay

alle Akten - bitte beachten Sie die weite Auslegung des Aktenbegriffes nach IFG Bln - zur Verleihung der Otto-Hahn-Friedensmedaille an Dr. Navanethem Pillay bzw. der Absage von Dr. Giffey hierzu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
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Keanu Dölle
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Keanu Dölle
Betreff
Absage Verleihung der Otto-Hahn-Friedensmedaille an Dr. Navanethem Pillay [#259120]
Datum
15. September 2022 01:12
An
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Akten - bitte beachten Sie die weite Auslegung des Aktenbegriffes nach IFG Bln - zur Verleihung der Otto-Hahn-Friedensmedaille an Dr. Navanethem Pillay bzw. der Absage von Dr. Giffey hierzu.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle Anfragenr: 259120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259120/ Postanschrift Keanu Dölle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Dölle, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin ist bei der Regieren…
Von
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Absage Verleihung der Otto-Hahn-Friedensmedaille an Dr. Navanethem Pillay [#259120]
Datum
19. September 2022 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dölle, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin ist bei der Regierenden Bürgermeisterin eingegangen und wird hier bearbeitet. Ich bitte Sie diesbezüglich noch um etwas Geduld, ich werde unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Dölle, in Ihrem IFG-Antrag vom 15.09.2022 baten Sie darum, über die voraussichtlichen Kosten I…
Von
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Absage Verleihung der Otto-Hahn-Friedensmedaille an Dr. Navanethem Pillay [#259120]
Datum
9. November 2022 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Dölle, in Ihrem IFG-Antrag vom 15.09.2022 baten Sie darum, über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Anfrage informiert zu werden. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrem Anliegen voraussichtlich um eine einfache Akteneinsicht i.S.d. Tarifstelle 1004 lit. b) Ziff. 1 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zur VGebO) handelt. Demzufolge wären Verwaltungsgebühren zwischen 5 und 100 EUR festzusetzen. Der genaue Betrag hängt insbesondere vom Arbeitsaufwand ab und würde vorliegend voraussichtlich im unteren bis mittlerem Bereich der Spanne festgesetzt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrer Anfrage festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Keanu Dölle
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Ich möchte an meiner Anfrage festhalten. Mit freundl…
An Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Keanu Dölle
Betreff
AW: Absage Verleihung der Otto-Hahn-Friedensmedaille an Dr. Navanethem Pillay [#259120]
Datum
9. November 2022 14:43
An
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Ich möchte an meiner Anfrage festhalten. Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle (Pronomen: they/them) Anfragenr: 259120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259120/ Postanschrift Keanu Dölle << Adresse entfernt >>

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Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Hallo Keanu Dölle, anbei übersende ich Ihn…
Von
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
7. Dezember 2022 14:53
Status
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Hallo Keanu Dölle, anbei übersende ich Ihnen in der o. a. Angelegenheit den Bescheid vom 30.11.2022. Mit freundlichen Grüßen