Absauganlage für Stickoxide

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Bezüglich der Absauganlage für Stickoxide, die am Theodor-Heuss-Ring eingesetzt wird/werden soll:
- Unterlagen zur Miete der Anlage
- Prüfplan zur Untersuchung der Wirksamkeit der Anlage
- Technische Daten zur Anlage (insbesondere zur Schallemission und Leistungsaufnahme)
- Alle Angebote anderer Anbieter, die eingeholt wurden.

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt Kiel bekommt die Absauganlage für Versuche kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Vertrag oder eine Regelung bezüglich Haftung besteht nicht.

Die Versuche werden durchgeführt, ohne im Vorhinein zu definieren, was erreicht werden muss, damit der Test als positiv bewertet wird. Eine Variation der Testorte ist nicht vorgesehen.

Die grob fehlerhaften Angaben des Herstellers sind für die Stadt Kiel unwichtig.

Alles in allem also eine höchst unprofessionelle und unwissenschaftliche Herangehensweise an einen Testlauf.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2019
  • Frist
    24. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absauganlage für Stickoxide [#49791]
Datum
25. Januar 2019 10:29
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich der Absauganlage für Stickoxide, die am Theodor-Heuss-Ring eingesetzt wird/werden soll: - Unterlagen zur Miete der Anlage - Prüfplan zur Untersuchung der Wirksamkeit der Anlage - Technische Daten zur Anlage (insbesondere zur Schallemission und Leistungsaufnahme) - Alle Angebote anderer Anbieter, die eingeholt wurden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Absauganlage für Stickoxide am Standort Theodor-He…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Absauganlage für Stickoxide [#49791]
Datum
5. Februar 2019 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Absauganlage für Stickoxide am Standort Theodor-Heuss-Ring. Bislang handelt sich um einen reinen Testbetrieb einer Pilotanlage der Firma Purevento aus Trittau. Erst am Ende einer zweistufigen Testphase können Aussagen darüber gemacht werden, ob die Anlage einen deutlichen Beitrag zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung leisten kann. Erst dann wird über einen möglichen Einsatz einer Absauganlage entschieden. Ihre Fragen beantworten wir folgendermaßen: - Unterlagen zur Miete der Anlage Liegen nicht vor, da noch keine Angaben zur Effektivität der Anlage vorliegen und noch keine Entscheidung über den Einsatz von Filteranlagen getroffen wurde. - Prüfplan zur Untersuchung der Wirksamkeit der Anlage Untersucht werden zunächst Handhabung, Optik, Ansaugkraft, Auslass-Stärke und Lautstärke. In einer zweiten Prüfphase soll dann ein Luftschadstoffmessgerät die Effektivität der Anlage in verschiedenen Betriebszuständen feststellen. - Technische Daten zur Anlage (insbesondere zur Schallemission und Leistungsaufnahme) Ein Datenblatt der Pilotanlage liegt als Anlage bei. Der Hersteller der Anlage gibt auf Nachfrage einen Schallpegel von 75 dB(A) an. - Alle Angebote anderer Anbieter, die eingeholt wurden. Da es sich nur um einen Testbetrieb einer Pilotanlage handelt, wurden bislang keine Angebote anderer Anbieter eingeholt. Wir stehen jedoch mit anderen Anbietern im Kontakt. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Informationen. Zu einigen Punkten habe ich …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Absauganlage für Stickoxide [#49791]
Datum
5. Februar 2019 09:30
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Informationen. Zu einigen Punkten habe ich Rückfragen: >- Unterlagen zur Miete der Anlage > >Liegen nicht vor, da noch keine Angaben zur Effektivität der Anlage vorliegen >und noch keine Entscheidung über den Einsatz von Filteranlagen getroffen >wurde. Das heißt also, dass die Anlage kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde und es keine Vereinbarungen mit dem Hersteller bezüglich Überlassungsdauer, Haftung, etc. geschlossen wurden? >- Prüfplan zur Untersuchung der Wirksamkeit der Anlage > >Untersucht werden zunächst Handhabung, Optik, Ansaugkraft, Auslass-Stärke >und Lautstärke. In einer zweiten Prüfphase soll dann ein >Luftschadstoffmessgerät die Effektivität der Anlage in verschiedenen >Betriebszuständen feststellen. Wie sind die Zielwerte der einzelnen Punkte festgelegt, nach denen Sie die Prüfphase bewerten werden? Werden unterschiedliche Aufstellorte geprüft? >- Technische Daten zur Anlage (insbesondere zur Schallemission und >Leistungsaufnahme) > >Ein Datenblatt der Pilotanlage liegt als Anlage bei. Der Hersteller der Anlage >gibt auf Nachfrage einen Schallpegel von 75 dB(A) an. Macht es Sie nicht stutzig, dass die Firma in dem Datenblatt wiederholt physikalische Einheiten grob fehlerhaft verwendet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 49791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Ihre Rückfragen beantworten wir wie folgt: Das h…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Absauganlage für Stickoxide [#49791]
Datum
5. Februar 2019 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Ihre Rückfragen beantworten wir wie folgt: Das heißt also, dass die Anlage kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde und es keine Vereinbarungen mit dem Hersteller bezüglich Überlassungsdauer, Haftung, etc. geschlossen wurden? Die Anlage wird von der Firma Purevento für diesen Pilotversuch kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wie sind die Zielwerte der einzelnen Punkte festgelegt, nach denen Sie die Prüfphase bewerten werden? Zielwerte wurden bislang nicht vereinbart. Werden unterschiedliche Aufstellorte geprüft? Nein, der Aufstellort wird während des Pilotversuchs nicht variiert. Macht es Sie nicht stutzig, dass die Firma in dem Datenblatt wiederholt physikalische Einheiten grob fehlerhaft verwendet? Für den Pilotversuch war das Datenblatt ausreichend, muss jedoch bis zur Serienreife nachgebessert werden. Für weitere Fragen oder Ergänzungen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen