Abschaffung 500 Euro Banknote

alle Unterlagen (z.B. Stellungnahmen, Kommunikation mit Behörden/Banken, Beratungsdokumente) zur Abschaffung der 500 Euro Banknote.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen (…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschaffung 500 Euro Banknote [#236220]
Datum
25. Dezember 2021 18:20
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. Stellungnahmen, Kommunikation mit Behörden/Banken, Beratungsdokumente) zur Abschaffung der 500 Euro Banknote.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr Antragsteller/in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt weder Geldmünzen noch Geldnoten au…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Abschaffung 500 Euro Banknote [#236220]
Datum
27. Dezember 2021 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt weder Geldmünzen noch Geldnoten aus, noch entscheidet sie über die Einführung oder Abschaffung dieser. Hier finden Sie Informationen der Europäischen Zentralbank zur Abschaffung der 500-Euro-Banknote: https://www.ecb.europa.eu/press/pr/da... und generelle Informationen der Deutschen Bundesbank zum Bargeld: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben... Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Abschaffung der 500-Euro-Banknote an die Europäische Zentralbank oder die Deutsche Bundesbank. Mit freundlichen Grüßen