Sehr geehrter Herr Meschenmoser,
für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu Umweltplaketten danke ich Ihnen. Das BMVI hat Ihre Anfrage an das für die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit weitergeleitet.
Zur Ihrer Anfrage weise ich darauf hin, dass Umweltzonen mit Verkehrsverboten für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß in Deutschland seit dem Jahr 2008 insbesondere als Beitrag zur Einhaltung der europarechtlich verbindlichen Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit eingerichtet wurden. Die für den Vollzug des Immissionsschutzrechts zuständigen Behörden der Länder beachten bei der Einrichtung von Umweltzonen im Hinblick auf einen bundesweit abgestimmten Ansatz unter anderem die bundesweit geltende 35. BImSchV. Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro-4 (sowie mit einem Partikelfilter nachgerüstete Euro-3-Diesel-Pkw) erhalten eine grüne Plakette, ebenfalls wie Otto-Fahrzeuge ab Abgasstufe Euro-1, da sie in die beste Schadstoffgruppe (4) der geltenden 35. BImSchV fallen. Zwischenzeitlich ist mit einer Ausnahme eine grüne Plakette in den eingerichteten städtischen Umweltzonen erforderlich. Die Kennzeichnung mit Plaketten dient der effizienten Überwachung von Verkehrsverboten durch die örtlich zuständigen Behörden.
Otto-Pkw machen rund Zweidrittel des Pkw-Bestandes in Deutschland aus. Dem größten Teil der Pkw konnte daher von Anfang an eine grüne Plakette zugeteilt werden. Die durch die Einrichtung von Umweltzonen beschleunigte Flottenerneuerung bei Diesel-Pkw, die in Schadstoffgruppe 4 fallen und denen eine grüne Plakette zugeteilt wird, führt zusätzlich zusammen mit der Außerbetriebnahme von alten Fahrzeugen erfreulicherweise dazu, dass inzwischen, worauf Sie zutreffen hinweisen, die Pkw in einem sehr hohen Anteil über eine grüne Plakette verfügen. Bei Nutzfahrzeugen und Kraftomnibussen ist die Zahl der Fahrzeuge, denen auf Grund des Emissionsverhaltens keine grüne Plakette zugeteilt werden kann, jedoch noch deutlich höher. Zu beachten ist auch, dass eine ausreichende Plakette nur erforderlich ist, sofern mit dem Fahrzeug eine Umweltzone befahren wird. Wird ein Fahrzeug nur außerhalb einer Umweltzone benutzt, ist keine (grüne) Umweltplakette erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Viel sinnvoller wären Plaketten auf dem Kennzeichen, zum Beispiel an der Vorderseite, wenn man unbedingt daran festhalten möchte.
Aber mir scheint, dass wir auch in 20 Jahren noch mit der Plakette rumfahren sollen und Sünder geahnt werden, auch wenn es dann genau Null Autos gibt, die nicht in Umweltzonen fahren dürften.