Abschaffung des Meisterbriefs durch die EU

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihren jüngsten Publikationen wird immer wieder propagiert, die EU würde den Meisterbrief abschaffen wollen. In der Realität hat die EU jedoch nie ein Interesse hieran gehabt. Bitte belegen Sie ihre Behauptungen und senden Sie mir sämtliche Dokumente zu, in denen die Europäische Union die Abschaffung des Meisterbriefs fordert.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. März 2014
  • Frist
    8. April 2014
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Marvin Pollock
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihren jüngsten Publikationen wird immer wieder pr…
An Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. Details
Von
Marvin Pollock
Betreff
Abschaffung des Meisterbriefs durch die EU [#5882]
Datum
7. März 2014 14:41
An
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihren jüngsten Publikationen wird immer wieder propagiert, die EU würde den Meisterbrief abschaffen wollen. In der Realität hat die EU jedoch nie ein Interesse hieran gehabt. Bitte belegen Sie ihre Behauptungen und senden Sie mir sämtliche Dokumente zu, in denen die Europäische Union die Abschaffung des Meisterbriefs fordert. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Marvin Pollock <<E-Mail-Adresse>>

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Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
Sehr geehrter Herr Pollock, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. März 2014. Nach Maßgabe des § 1 IFG hat jeder ge…
Von
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
Betreff
AW: Abschaffung des Meisterbriefs durch die EU [#5882]
Datum
14. März 2014 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pollock, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. März 2014. Nach Maßgabe des § 1 IFG hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Da es sich beim Zentralverband des Deutschen Handwerks nicht um eine Behörde, sondern um einen eingetragenen Verein handelt, fällt der ZDH nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Juristische Personen des Privatrechts unterfallen dem IFG nur, soweit sich eine Behörde zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben dieser bedient. Das ist vorliegend nicht der Fall. Unter anderem aus besagten Gründen sind auch die Anwendungsbereiche des Umweltinformations- oder des Verbraucherinformationsgesetzes nicht eröffnet. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen die angefragten Informationen nicht geben kann. Mit freundlichen Grüßen, Manja Schreiner ____________________________ Dr. Manja Schreiner, LL.M. Rechtsanwältin Leiterin der Abteilung Recht Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. Mohrenstr. 20/21 10117 Berlin Tel.: +49 30 206 19-350 Fax : +49 30 206 19-59-350 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.zdh.de Abonnieren Sie den wöchentlichen ZDH-Newsletter. Hier geht's zur Imagekampagne des deutschen Handwerks www.handwerk.de. Für den Fall, dass Sie nicht der richtige Adressat dieser E-Mail sind, bitten wir Sie, den Absender über die irrtümliche Versendung zu informieren und diese E-Mail nicht an Dritte weiterzuleiten. If you are not the intended recipient please notify the sender and do not distribute this e-mail to any other person.