Abschiebestopp-Liste

Antrag nach dem LTranspG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Liste aller Staaten zu, für die zur Zeit ein Abschiebestopp verfügt ist oder in die aus anderen Gründen nicht bzw. nur eingeschränkt Geflüchtete nach Ablehnung ihres Asylantrags zurückgeführt werden.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2016
  • Frist
    8. April 2016
  • 0 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Liste aller Staaten zu, für d…
An Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Abschiebestopp-Liste [#15922]
Datum
6. März 2016 00:22
An
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Liste aller Staaten zu, für die zur Zeit ein Abschiebestopp verfügt ist oder in die aus anderen Gründen nicht bzw. nur eingeschränkt Geflüchtete nach Ablehnung ihres Asylantrags zurückgeführt werden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Abschiebstopp-Liste; Ihre Anfrage vom 6. März 2016 Sehr geehrter Herr Koster, auf Ihre Anfrage nach dem Landestra…
Von
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Abschiebstopp-Liste; Ihre Anfrage vom 6. März 2016
Datum
7. März 2016 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, auf Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz vom 6. März 2016 teile ich Ihnen mit, dass gegenwärtig in Rheinland-Pfalz nur ein formeller Abschiebestopp nach Syrien besteht. Darüber hinaus ist die Abschiebung rechtlich in kein weiteres Herkunftsland ausgesetzt. Tatsächlich sind Abschiebungen wegen der Situation vor Ort insbesondere nach Afghanistan oder in den Irak faktisch zum Erliegen gekommen. Mit freundlichen Grüßen