Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen:
1. Wie viele Personen waren im Bundesland in den letzten fünf Jahren und aktuell in der Abschiebungshaft inhaftiert? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtung , sowie nach den verschiedenen Haftarten (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).
2. Gegen wie viele der Inhaftierungen wurde in den letzten fünf Jahren Haftaufhebungsantrag, Haftbeschwerde bzw. ein Feststellungsantrag eingereicht? D.h. wie viele der Haftanordnungen wurden anschließend gerichtlich überprüft?
Sollten die Daten nicht für alle der vergangenen fünf Jahre vorliegen, so bitte ich um zur Verfügungstellung der Daten, die vorliegen.
Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.
3. Gibt es Daten darüber, wie viele der in der Abschiebungshaft Inhaftierten bei der gerichtlichen Überprüfung ihrer Haft von einem Rechtsanwalt bzw. einer Person des Vertrauens (§ 418 II Nr. 3 FamFG) vertreten werden? Falls ja: in wie viel Prozent der Haftüberprüfung erfolgt eine entsprechende Vertretung?
4. Wie viele der gerichtlich überprüften Haftanordnungen werden entweder in erster Instanz vor den Amtsgerichten oder in zweiter Instanz vor dem Landgericht als rechtswidrig erkannt? Wie viele dieser Fälle der Landgerichten landen letztlich noch vor dem Bundesgerichtshof und wie viele werden dort als rechtswidrig erkannt?
Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum24. August 2022
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27. September 2022
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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