Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft

1. Wie viele Personen waren bundesweit in den letzten fünf Jahren und aktuell in der Abschiebungshaft inhaftiert? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Hafteinrichtungen, sowie nach den verschiedenen Haftarten (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).

2. Gegen wie viele der Inhaftierungen wurde in den letzten fünf Jahren Haftaufhebungsantrag, Haftbeschwerde bzw. ein Feststellungsantrag eingereicht? D.h. wie viele der Haftanordnungen wurden anschließend gerichtlich überprüft?
Sollten die Daten nicht für alle der vergangenen fünf Jahre vorliegen, so bitte ich um zur Verfügungstellung der Daten, die vorliegen.
Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.

3. Gibt es Daten darüber, wie viele der in der Abschiebungshaft Inhaftierten bei der gerichtlichen Überprüfung ihrer Haft von einem Rechtsanwalt bzw. einer Person des Vertrauens (§ 418 II Nr. 3 FamFG) vertreten werden? Falls ja: in wie viel Prozent der Haftüberprüfung erfolgt eine entsprechende Vertretung?

4. Wie viele der gerichtlich überprüften Haftanordnungen werden entweder in erster Instanz vor den Amtsgerichten oder in zweiter Instanz vor dem Landgericht oder vor dem Bundesgerichtshof als rechtswidrig anerkannt?
Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
  • 0 Follower:innen
Hannah Franz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Pers…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Hannah Franz
Betreff
Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft [#256222]
Datum
3. August 2022 10:07
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Personen waren bundesweit in den letzten fünf Jahren und aktuell in der Abschiebungshaft inhaftiert? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Hafteinrichtungen, sowie nach den verschiedenen Haftarten (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG). 2. Gegen wie viele der Inhaftierungen wurde in den letzten fünf Jahren Haftaufhebungsantrag, Haftbeschwerde bzw. ein Feststellungsantrag eingereicht? D.h. wie viele der Haftanordnungen wurden anschließend gerichtlich überprüft? Sollten die Daten nicht für alle der vergangenen fünf Jahre vorliegen, so bitte ich um zur Verfügungstellung der Daten, die vorliegen. Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden. 3. Gibt es Daten darüber, wie viele der in der Abschiebungshaft Inhaftierten bei der gerichtlichen Überprüfung ihrer Haft von einem Rechtsanwalt bzw. einer Person des Vertrauens (§ 418 II Nr. 3 FamFG) vertreten werden? Falls ja: in wie viel Prozent der Haftüberprüfung erfolgt eine entsprechende Vertretung? 4. Wie viele der gerichtlich überprüften Haftanordnungen werden entweder in erster Instanz vor den Amtsgerichten oder in zweiter Instanz vor dem Landgericht oder vor dem Bundesgerichtshof als rechtswidrig anerkannt? Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 256222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256222/ Postanschrift Hannah Franz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Franz, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft [#256222]
Datum
3. August 2022 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Franz, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.08.2022, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1043 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 03.09.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datens... Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Franz, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht für Abschiebungen zuständig ist, li…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft [#256222]
Datum
23. August 2022 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Franz, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht für Abschiebungen zuständig ist, liegen die von Ihnen begehrten Informationen betreffend die Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Abschiebungshaft hier nicht vor. Insofern kann von hier entsprechend § 7 Abs. 1 S. 1 IFG nicht über Ihren Antrag entschieden werden. Ich empfehle Ihnen daher, sich ggf. an die jeweils zuständigen Landesbehörden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Hannah Franz
Liebe << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mich mit meiner Anfrage an die Innenminist…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Hannah Franz
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft [#256222]
Datum
23. August 2022 14:20
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mich mit meiner Anfrage an die Innenministerien der Länder wenden. Allerdings möchte ich noch einmal darum bitten, dass auf meine Frage unter 4. eingegangen wird. Bzgl. der Frage wie viele der Haftanordnungen in der Abschiebungshaft in einem abschließenden Rechtszug (entweder in erster Instanz vor den Amtsgerichten, in zweiter Instanz vor den Landgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof) als rechtswidrig erkannt werden, wird mir kein Landesministerium Auskunft geben können. Sollte dies doch der Fall sein, so bitte ich um Mitteilung welche Landesministerien die entsprechenden Daten herausgeben kann. Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 256222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256222/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Franz, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wie bereits mitgeteilt, nicht für Abschi…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft [#256222]
Datum
24. August 2022 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Franz, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wie bereits mitgeteilt, nicht für Abschiebungen zuständig ist, liegen die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vor. Mangels Zuständigkeit werden die von Ihnen angesprochenen Verfahren nicht durch das Bundesamt geführt, so dass keine Auskunft über etwaige rechtswidrige Anordnungen betreffend die Abschiebungshaft gegeben werden kann. Die Zuständigkeit für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen bestimmt sich nach § 71 AufenthG. Bitte wenden Sie sich daher zur Beantwortung Ihrer Frage ebenso an die zuständigen Landesministerien oder Behörden vor Ort. Mit freundlichen Grüßen