Abschiebungsoffensive

Ich habe soeben einen Artikel in Focus- Online von heute gelesen.
Eine Erzieherin aus Baden-Württemberg beschreibt dort u unmögliche Zustände hinsichtlich Kindern mit Migrationshindergrund .
Wie steht es mit der von der Regierung gross angekündigten Rückführungsoffensive abgelehnter Asylbewerber?
Wie ist der aktuelle Stand?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe soeben einen Artikel in Focu…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschiebungsoffensive [#274939]
Datum
5. April 2023 11:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe soeben einen Artikel in Focus- Online von heute gelesen. Eine Erzieherin aus Baden-Württemberg beschreibt dort u unmögliche Zustände hinsichtlich Kindern mit Migrationshindergrund . Wie steht es mit der von der Regierung gross angekündigten Rückführungsoffensive abgelehnter Asylbewerber? Wie ist der aktuelle Stand?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274939/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschiebungsoffensive“ vom 05.04.2023 (#274939) wurde von Ihnen ni…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschiebungsoffensive [#274939]
Datum
9. Mai 2023 07:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschiebungsoffensive“ vom 05.04.2023 (#274939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschiebungsoffensive“ vom 05.04.2023 (#274939) wurde von Ihnen ni…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschiebungsoffensive [#274939]
Datum
9. Mai 2023 07:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschiebungsoffensive“ vom 05.04.2023 (#274939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antrags…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230509, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Abschiebungsoffensive - erneut
Datum
12. Mai 2023 07:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Für die verzögerte Beantwortung aus organisatorischen Gründen bitte ich um Verständnis. Grundsätzlich sind die Länder für den Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit auch für Abschie-bungen zuständig. Gleichwohl hat die Bundesregierung viel für die konsequentere Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen getan. Erste gesetzgeberische Maßnahmen dafür sind bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten: die Dauer der Abschiebungshaft wurde von drei auf sechs Monate verlängert und die Abschiebung von Straftätern erleichtert. Weitere Maßnahmen sollen folgen. Bei der Rückführung von Straftätern und Gefährdern arbeiten Bund und Länder in festen Institutionen wie dem Gemeinsamen Terrorismus- und Abwehrzentrum und dem gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr in bewährter Weise zusammen. Von der Bundespolizei haben sie dafür jede Unterstützung. Im Jahr 2022 wurden 12.945 Personen abgeschoben. 5.149 wurden unmittelbar nach dem Grenzübertritt zurückgeschoben. Insgesamt gab es damit 18.094 Rückführungen. Aufgrund der Situation in bestimmten Herkunftsländern, zum Beispiel in Russland, Afghanistan oder Syrien, sind Rückführungen zum Teil nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Die Bundesregierung hat ferner am 1. Februar 2023 den Sonderbevollmächtigten für Migrationsab-kommen, Herrn Dr. Joachim Stamp, eingesetzt. Die Aufgaben des Sonderbevollmächtigten umfassen die Gestaltung praxistauglicher, umfassender und partnerschaftlicher Vereinbarungen mit den wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards. Mit freundlichen Grüßen