Abschleppen / Umsetzen von Kraftfahrzeugen; Mindestbreite von Gehwegen

- In Würzburg geltende Richtlinie/Dienstanweisung/ermessenslenkende Vorschriften, in welchen Fällen regelmäßig mit dem Abschleppen und Umsetzen von Kraftfahrzeugen zu rechnen ist.
- In Würzburg freizuhaltende Mindestbreite von Gehwegen, ab der nicht mehr gegen auf dem Gehweg falsch abgestellte Fahrzeuge eingeschritten wird

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Würzburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Stadtverwaltung Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschleppen / Umsetzen von Kraftfahrzeugen; Mindestbreite von Gehwegen [#273396]
Datum
18. März 2023 16:12
An
Stadtverwaltung Würzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Würzburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- In Würzburg geltende Richtlinie/Dienstanweisung/ermessenslenkende Vorschriften, in welchen Fällen regelmäßig mit dem Abschleppen und Umsetzen von Kraftfahrzeugen zu rechnen ist. - In Würzburg freizuhaltende Mindestbreite von Gehwegen, ab der nicht mehr gegen auf dem Gehweg falsch abgestellte Fahrzeuge eingeschritten wird
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Würzburg (Informationsfreiheitssatzung Würzburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 273396 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Würzburg
Antwortschreiben auf Ihre Mail vom 18.03.2023 Abschleppen/Umsetzen von Kraftfahrtzeugen Sehr << Antragstelle…
Von
Stadtverwaltung Würzburg
Betreff
Antwortschreiben auf Ihre Mail vom 18.03.2023 Abschleppen/Umsetzen von Kraftfahrtzeugen
Datum
29. März 2023 10:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 18.03.2023 an Herrn Oberbürgermeister Christian Schuchardt, die ich als zuständiger Fachbereichsleiter Allgemeine Bürgerdienste beantworten darf. Gerne erläutere ich die von Ihnen genannten einschlägigen verkehrsrechtlichen Themen: 1. Abschleppen und Umsetzen von Kraftfahrzeugen In Bayern liegt die Anordnung und Entscheidung zum Abschleppen/Umsetzen von Fahrzeugen lt. Polizeiaufgabengesetz und Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.05.2006 ausschließlich bei der Polizei. Die Kommunen sind bei einem Abschleppvorgang lediglich Erfüllungsgehilfen für die Polizei. Notwendige Abschlepp- und Umsetzungsverfahren im Stadtgebiet Würzburg führt die Polizei in Zusammenarbeit mit der städtischen Verkehrsüberwachung durch. Richtlinien und Kriterien für die Einleitung und Abwicklung des Abschleppvorgangs sind in einer Abschleppvereinbarung zwischen der Stadt Würzburg und dem Polizeipräsidium Unterfranken geregelt. Darin sind u. a. folgende Abschleppgründe festgelegt: Verbotswidriges Parken in Feuerwehranfahrtszonen, auf Behindertenparkplätzen, in der Fußgängerzone, in Halteverboten, auf Kurzzeitparkplätzen an Parkscheinbautomaten und grds. bei Behinderungen des Verkehrs i.S. d. § 1 Abs. 2 StVO. Die Abschleppanordnung trifft letztendlich in jedem Fall die Polizei nach Maßgabe des Polizeiaufgabengesetzes. 2. Gehwegparken * freizuhaltende Mindestbreite Das Parken auf Gehwegen ist lt. § 12 Abs. 4 StVO untersagt und nur dort erlaubt, wo das Parken auf Gehwegen mit Verkehrszeichen 315 oder mit Parkmarkierungen ausdrücklich gestattet ist. In diesen Fällen muss für die Fußgänger eine Mindestgehwegbreite von 1,50 m gewährleistet sein, denn auch bei angeordnetem zulässigen Gehwegparken dürfen die Fußgänger nicht durch abgestellte Fahrzeuge behindert werden. Die Stadt Würzburg ist allerdings bestrebt, den Fußgängern eine Mindestbreite von 1,80 m zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen wird unzulässiges Gehwegparken - unabhängig von einer freigehaltenen Gehwegfläche - immer kostenpflichtig verwarnt. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die von Ihnen zitierte Informationsfreiheitssatzung der Stadt Würzburg die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises betrifft. Die Aufgaben als Straßenverkehrsbehörde erfüllt die Stadt Würzburg jedoch im übertragenen Wirkungskreis. Dieses Schreiben ergeht selbstverständlich kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwortschreiben auf Ihre Mail vom 18.03.2023 Abschleppen/Umsetzen von Kraftfahrtzeugen [#273396] Guten Tag, …
An Stadtverwaltung Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwortschreiben auf Ihre Mail vom 18.03.2023 Abschleppen/Umsetzen von Kraftfahrtzeugen [#273396]
Datum
29. März 2023 14:38
An
Stadtverwaltung Würzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die ausführliche Zusammenfassung und Einordnung. Können sie mir bitte die Abschleppvereinbarung zwischen der Stadt Würzburg und dem Polizeipräsidium Unterfranken zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273396/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Würzburg
Ihr Schreiben vom 29.03.2023 Abschleppen / Umsetzen von Kraftfahrtzeugen (#273396) Sehr << Antragsteller:in …
Von
Stadtverwaltung Würzburg
Betreff
Ihr Schreiben vom 29.03.2023 Abschleppen / Umsetzen von Kraftfahrtzeugen (#273396)
Datum
20. April 2023 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen das Antwortschreiben von Herrn Dr. Zimmermann zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen