Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen

Vor unserem Haus wurde ein Parkverbot für LKW eingerichtet, da bei Parken duch LKW eine erhebliche Sichtbehinderung beim Befahren der Strasse besteht. Soweit so gut. Nun wird dieses Parkverbot jedoch beinahe täglich ignoriert durch Wohnmobile und andere LKW. Besonders für Wohnmobilfahrer ist das Verwarngeld von 20 EUR deutlich günstiger als ein Parkplatz in gleicher Lage. Wir Anwohner müssen jedoch mit der Gefahr leben, dass wir nun immer "blind" auf die Strasse fahren müssen.

Die ganze Nachbarschaft ruft beinahe täglich beim Ordnungsamt an, dass immer wieder darauf verweist, dass man ja einen Strafzettel verteilt habe.

Ich frage mich, ob die Stadt nicht die Pflicht hat, ihre eigenen Regeln einzuhalten? Mir wird immer wieder gesagt "bevor nicht ein Unfall passiert, können wir nichts machen". Wenn aus Sicht der Ordnungsbehörde kein Sicherheitsrisiko besteht, dann sollte man das Schild entfernen und den Parkplatz auch offiziell für alle freigeben. Aber offensichtlich hat man das bei Errichten des Parkverbots für LKW anders gesehen.

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  • Datum
    24. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
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Betreff
Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen [#152330]
Datum
24. Juni 2019 13:45
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor unserem Haus wurde ein Parkverbot für LKW eingerichtet, da bei Parken duch LKW eine erhebliche Sichtbehinderung beim Befahren der Strasse besteht. Soweit so gut. Nun wird dieses Parkverbot jedoch beinahe täglich ignoriert durch Wohnmobile und andere LKW. Besonders für Wohnmobilfahrer ist das Verwarngeld von 20 EUR deutlich günstiger als ein Parkplatz in gleicher Lage. Wir Anwohner müssen jedoch mit der Gefahr leben, dass wir nun immer "blind" auf die Strasse fahren müssen. Die ganze Nachbarschaft ruft beinahe täglich beim Ordnungsamt an, dass immer wieder darauf verweist, dass man ja einen Strafzettel verteilt habe. Ich frage mich, ob die Stadt nicht die Pflicht hat, ihre eigenen Regeln einzuhalten? Mir wird immer wieder gesagt "bevor nicht ein Unfall passiert, können wir nichts machen". Wenn aus Sicht der Ordnungsbehörde kein Sicherheitsrisiko besteht, dann sollte man das Schild entfernen und den Parkplatz auch offiziell für alle freigeben. Aber offensichtlich hat man das bei Errichten des Parkverbots für LKW anders gesehen. Danke für eine Stellungnahme!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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