Abschlußprüfungen der Fachschule für Technik Maschinenbau

Abschlußprüfungen der Staatlich Geprüfte Technikerin/ Staatlich Geprüfter Techniker
Fachrichtung Maschinenbautechnik (europaweit anerkannt) von 2013, 2014 und 2015 des

Hans-Böckler-Berufskolleg Eitorfer Straße 18-20
50679 Köln
in dem Prüfungsfächern:

LB 1 Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Entwicklung und Konstruktion von Produkten
und Betriebsmitteln

LB 2 Herstellen von Produkten und Betriebsmitteln

LB 3 Betriebliches Management

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2016
  • Frist
    19. April 2016
  • 0 Follower:innen
Daniel Haag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Daniel Haag
Betreff
Abschlußprüfungen der Fachschule für Technik Maschinenbau [#16038]
Datum
17. März 2016 16:22
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abschlußprüfungen der Staatlich Geprüfte Technikerin/ Staatlich Geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinenbautechnik (europaweit anerkannt) von 2013, 2014 und 2015 des Hans-Böckler-Berufskolleg Eitorfer Straße 18-20 50679 Köln in dem Prüfungsfächern: LB 1 Fachrichtungsbezogener Lernbereich Entwicklung und Konstruktion von Produkten und Betriebsmitteln LB 2 Herstellen von Produkten und Betriebsmitteln LB 3 Betriebliches Management
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Haag <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Haag
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
17. März 2016 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Haag, vielen Dank für Ihre Eingabe. Ihre Anfrage habe ich an die zuständige Bezirksregierung i…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Abschlußprüfungen der Fachschule für Technik Maschinenbau [#16038]
Datum
18. März 2016 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Haag, vielen Dank für Ihre Eingabe. Ihre Anfrage habe ich an die zuständige Bezirksregierung in Köln weitergeleitet. Sie werden von dort eine abschließende Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Haag
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Abschlußprüfungen der Fachschule für Tech…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Daniel Haag
Betreff
AW: WG: Abschlußprüfungen der Fachschule für Technik Maschinenbau [#16038]
Datum
19. April 2016 20:55
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Abschlußprüfungen der Fachschule für Technik Maschinenbau" vom 17.03.2016 (#16038) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Daniel Haag Anfragenr: 16038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Haag, ich hatte Ihnen am 18. März 2016 mitgeteilt, dass ich die Beantwortung Ihrer Anfrage an …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Abschlußprüfungen der Fachschule für Technik Maschinenbau [#16038]
Datum
25. April 2016 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Haag, ich hatte Ihnen am 18. März 2016 mitgeteilt, dass ich die Beantwortung Ihrer Anfrage an die zuständige Bezirksregierung weitergeleitet habe. Ich habe diese auch über Ihre Nachfrage informiert und gebeten, Sie über den Verfahrensstand zu informieren. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Haag, für die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Frage bitte ich um Vers…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Zwischennachricht
Datum
26. April 2016 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Haag, für die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Frage bitte ich um Verständnis. Ich werde den Vorgang umgehend prüfen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Haag, Ihr Antrag wurde geprüft und die Schule informiert. Das Beru…
Sehr geehrter Herr Haag, Ihr Antrag wurde geprüft und die Schule informiert. Das Berufskolleg wird mit Ihnen ein Gespräch suchen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Haag
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#16038] Nach zwei sehr konstruktiven Gesprächen mit dem Bildungsgang- Leiter der…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Daniel Haag
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#16038]
Datum
3. Mai 2016 17:38
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Nach zwei sehr konstruktiven Gesprächen mit dem Bildungsgang- Leiter der betreffenden Schule wurde mir die Herausgabe der angeforderten Dokumente mündlich zugesagt. Die Herausgabe wurde mündlich auf diese Woche gemeinsam vereinbart. Bei einer heutigen Nachfrage nach der Aushändigung wurde mir die Ausgabe der Dokumente verweigert. Als Grund hierfür wurde eine erneute Absprache mit dem verantwortlichen Dezernenten angegeben. Nach meiner Auffassung handelt es sich hierbei um eine bewusste Verzögerung der gesamten Anfrage. Da der Antrag genehmigt ist und mir schon die entsprechenden zusagen gemacht wurden erbitte ich die zeitnahe Herausgabe der Dokumente (§5 des IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen Daniel Haag Anfragenr: 16038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Daniel Haag
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Daniel Haag
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Abschlußprüfungen der Fachschule für Technik Maschinenbau" [#16038]
Datum
3. Mai 2016 17:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16038 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil der Antrag zum 28.04.2016 genehmigt wurde und mir heute der Zugang zu den Dokumenten verweigert durch den Bildungsgangleiter verweigert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Haag Anfragenr: 16038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach IFG vom 17.03.2016 Sehr geehrter Herr Haag, bitte öffnen Sie das beigefügte Dokument. Mit freundlich…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach IFG vom 17.03.2016
Datum
3. Mai 2016 18:03
Status
geschwärzt
134,6 KB
Sehr geehrter Herr Haag, bitte öffnen Sie das beigefügte Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#16038] Sehr geehrter Herr Haag, die umfängliche rechtliche Prüfung des zustän…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#16038]
Datum
4. Mai 2016 09:13
Status
Sehr geehrter Herr Haag, die umfängliche rechtliche Prüfung des zuständigen Dezernats hat ein anderes Ergebnis ergeben. Sie erhalten dazu die Nachricht durch Frau Spiecker. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Ihr Informationszugangsantrag vom 17.03.2016; Az.: 209.2.3.1.6-1592/16 Bearbeitung: Frau Weggen Durch…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Informationszugangsantrag vom 17.03.2016; Az.: 209.2.3.1.6-1592/16
Datum
6. Juli 2016 10:01
Status
Bearbeitung: Frau Weggen Durchwahl: 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-1592/16 Betreff: Ihr Informationszugangsantrag vom 17.03.2016 ________________________________ Sehr geehrter Herr Haag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.05.2016. Leider hat sich die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit unangemessen verzögert. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. In Ihrem Schreiben bitten Sie um Vermittlung bei einer von Ihnen gestellten IFG-Anfrage. Aus Sicht des IFG NRW weise ich auf Folgendes hin: Bei der Bescheidung hat die Bezirksregierung inhaltlich in Einklang mit dem IFG NRW gehandelt. Nach § 2 Abs. 3 IFG NRW ist der Anwendungsbereich des IFG NRW für Prüfungseinrichtungen - wozu das Hans-Böckler-Berufskolleg in Köln zweifellos zu zählen ist - nicht eröffnet, soweit sie im Bereich von Prüfungen tätig werden. Aus diesem Grund scheidet ein Anspruch auf Informationszugang zu Prüfungen auf der Grundlage des IFG NRW aus. Auch wenn Ihr Unmut über die zunächst widersprüchlichen Aussagen nachvollziehbar ist, eröffnet Ihnen die Tatsache, dass Ihnen die Bezirksregierung Köln in ihrem Schreiben vom 28.04.2016 zunächst den Informationszugang zugesagt und denselben Antrag dann wenige Tage später abgelehnt hat, keinen Zugangsanspruch. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage habe ich davon abgesehen, Ihrem Wunsch nach Vermittlung nachzukommen und die Bezirksregierung um eine Stellungnahme zu bitten. Mit freundlichen Grüßen