Abschlussarbeit inklusive Lösungen der Ausbildung zum Mediengestalter in Digital- und Print aus dem Jahr 2013

Die Abschlussarbeit inklusive Lösungen der Ausbildung zum Mediengestalter in Digital- und Print aus dem Jahr 2013.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. April 2015
  • Frist
    27. Mai 2015
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Juan Ramonez
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Industrie- und Handelskammer zu Berlin Details
Von
Juan Ramonez
Betreff
Abschlussarbeit inklusive Lösungen der Ausbildung zum Mediengestalter in Digital- und Print aus dem Jahr 2013 [#9509]
Datum
22. April 2015 22:40
An
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abschlussarbeit inklusive Lösungen der Ausbildung zum Mediengestalter in Digital- und Print aus dem Jahr 2013.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Juan Ramonez <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Juan Ramonez

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Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Sehr geehrter Herr Ramonez, wir benötigen genauere Angaben. Bitte teilen Sie uns Ihre Mitglieds-Nr. mit? Die Prü…
Von
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Betreff
Antwort: WG: Abschlussarbeit inklusive Lösungen der Ausbildung zum Mediengestalter in Digital- und Print aus dem Jahr 2013 [#9509]
Datum
28. April 2015 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ramonez, wir benötigen genauere Angaben. Bitte teilen Sie uns Ihre Mitglieds-Nr. mit? Die Prüflings-Nr., die Sie angegeben haben, nützt in diesem Zusammenhang nichts. Hat sich Ihr Name geändert? In welcher Prüfung genau waren Sie: Sommer 2013, Winter 2012 / 13 oder Winter 2013 / 14? Haben Sie die Prüfung tatsächlich bei der IHK Berlin abgelegt? Mit freundlichen Grüßen