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Abschlussbericht 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen“

Abschlussbericht aus dem Jahr 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten – Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 43 StGB“, welche von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2016 eingesetzt wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussbericht 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen“ [#231146]
Datum
14. Oktober 2021 15:54
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abschlussbericht aus dem Jahr 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten – Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 43 StGB“, welche von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2016 eingesetzt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 231146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231146/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Abschlussbericht 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen" Informations…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Abschlussbericht 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen"
Datum
20. Oktober 2021 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 14.10.2021 Anlage 1 Sehr <Information-entfernt> Ihr o.g. Antrag ist am 14.10.2021 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Entsprechend der ständigen Praxis sämtlicher obersten Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen setzt ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW jedenfalls die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "natürliche Person" im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42). Aus diesem Grund bitte ich Sie, zur Ergänzung Ihrer persönlichen Angaben Ihre (ladungsfähige) Anschrift mitzuteilen. Weder eine c/o-Adresse noch ein Postfach erfüllt diese Voraussetzung (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.01.2012 - 3 D 157/11-, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14-, juris Rn. 15). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt und eine Prüfung Ihres Antrages nicht erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abschlussbericht 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen" [#231146…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussbericht 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen" [#231146]
Datum
20. Oktober 2021 12:41
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anschrift lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 231146 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 1451 E - Z. 47/21 parallel per E-Mail! Mit freundli…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
2. November 2021 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2021-11-02RSFrauS.Pilz.docx
55,2 KB
1451 E - Z. 47/21 parallel per E-Mail! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#231146] Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#231146]
Datum
15. November 2021 19:03
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Begründung zur Ablehnung meiner Anfrage schreiben Sie, dass "die erforderlichen Zustimmungen zur Bekanntgabe der Berichte sind im vorliegenden Fall nicht von allen beteiligten Ländern erteilt worden." Könnten Sie mir bitte die Länder nennen, welche der Bekanntgabe nicht zugestimmt haben? Vielen Dank und freundliche Grüße <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 231146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231146/

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz 1451 E - Z. 47/21 Informationszugang nach dem Informatio…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
18. November 2021 14:54
Status
1451 E - Z. 47/21 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 15.11.2021 Sehr <Information-entfernt> die Information zu Ihrer o.g. Nachfrage liegt mir nicht vor. Hier ist lediglich bekannt, dass die Zustimmung nicht von allen beteiligten Ländern erteilt wurde. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.