Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall Rainer Wendt

Den Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall Rainer Wendt, welcher nach Presseberichten (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sonderermittlungen-rainer-wendt-affare-polizei-gewerkschaft-bezahlung-befoerderung/) bei Ihnen vorliegt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2018
  • Frist
    28. April 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall Rainer Wendt [#27943]
Datum
27. März 2018 18:18
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall Rainer Wendt, welcher nach Presseberichten (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sonderermittlungen-rainer-wendt-affare-polizei-gewerkschaft-bezahlung-befoerderung/) bei Ihnen vorliegt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall R…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall Rainer Wendt [#27943]
Datum
28. April 2018 08:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall Rainer Wendt“ vom 27.03.2018 (#27943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall R…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall Rainer Wendt [#27943]
Datum
26. Oktober 2018 07:51
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall Rainer Wendt“ vom 27.03.2018 (#27943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. April 2018. Herr Reul hat mich gebeten Ihnen zu …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall Rainer Wendt [#27943]
Datum
5. November 2018 19:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. April 2018. Herr Reul hat mich gebeten Ihnen zu antworten. Der von Ihnen verlangte Abschlussbericht der Sonderermittler im Fall Rainer Wendt kann aus datenschutztechnischen Gründen nicht versandt werden. Ich weise aber gerne auf den Bericht über den Bericht an den Innenausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen hin. Diesen Bericht finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-731.pdf Mit freundlichen Grüßen