Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Nr. 70.825: "Eigentums- und Nutzungsrechte im öffentlichen Verkehr", wie auf der von Ihnen betriebenen Seite ForschungsInformationsSystem.de erwähnt:
https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/386453/
Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass eine Ablehnung aufgrund § 9 (3) IFG nicht zutreffen würde. Dort, und in ihrer Antwort auf [1] wird auf "allgemein zugänglichen Quellen" verwiesen, jedoch ist es mir bislang nicht gelungen über verschiedene, öffentlich zugängliche Online-Kataloge und Fernleihedatenbanken von Bibliotheken an das Dokument zu gelangen - was unter anderem daran liegt, dass dieses Dokument bis auf dem von Ihnen betriebenen ForschungsInformationsSystem.de niemanden bekannt ist.
[1]: https://fragdenstaat.de/anfrage/abschlussbericht-fops-70825/
Da laut der oben genannten URL Ihr Ministerium zugleich Herausgeber des genannten Abschlussberichts ist, bitte ich Sie um die elektronische Zusendung des Berichts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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