urteilstenor

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Abschlussbericht Prepper-Kommission

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Verwaltungsgericht Schwerin 1 A 1480/19 SN Am 17.03.2021 wurde auf der Geschäftsstelle der nachfolgende Tenor hinterlegt: Im Namen des Volkes Urteil: Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19. Juli 2019 Lind des Wider- spruchsbescheides vom 25. Juli 2019 verpflichtet, dem Kläger - gegebenenfalls unter Schwärzung von darin enthaltenen personenbezogenen Daten -             den vorläufigen Ab- schlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper:-Szene in Mecklenburg- Vorpommern mit Stand gemäß Deckblatt vom 16. November 2018 zuzusenden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Voll- · streckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des voll- streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des · jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. ██████                                             ████████                      ██████ ████                                      ████████ Verwaltungsgericht Schwerin      Telefon:     0385/5404-0 Wismarsche Straße 323 a          Te.lefax:    0385/5404-2005 19055 Schwerin
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