Abschlussbericht und Protokolle der Gründungskommission für SprinD

1. Den Abschlussbericht der Gründungskommission für die Agentur für Sprunginnovation (SprinD), sowie
2. die Sitzungsprotokolle dieser Kommission.

Ergebnis der Anfrage

Dokument: Empfehlungen der Gründungskommission für die Agentur für Sprunginnovationen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den Abschlussber…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussbericht und Protokolle der Gründungskommission für SprinD [#202848]
Datum
3. November 2020 23:04
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Abschlussbericht der Gründungskommission für die Agentur für Sprunginnovation (SprinD), sowie 2. die Sitzungsprotokolle dieser Kommission.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202848/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff: Ihre EMail vom 03.11.2020 - Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG Bundesministerium für B…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Betreff: Ihre EMail vom 03.11.2020 - Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG
Datum
3. Dezember 2020 15:37
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 515-18501/153(2020) Bonn, 03.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zum Abschlussbericht und den Sitzungsprotokollen der Gründungskommission vom 03.11.2020 ist im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingegangen. Sie beantragen die Übermittlung von Informationen, die auch die Daten Dritter berühren. Da Sie Zugang zu Informationen Dritter im Sinne des § 5 IFG begehren, bitte ich Sie, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Mit der Durchführung der gesetzlich notwendigen Drittbeteiligungsverfahren ist ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand verbunden, der gebührenrelevant ist. Ich gehe derzeit davon aus, dass mindestens Gebühren in Höhe von EUR 75,00 für die weitere Antragsbearbeitung anfallen dürften. Da es sich hierbei allerdings um eine Gebührenschätzung in Abhängigkeit vom zu erwartenden Verwaltungsaufwand handelt, können die Gebühren gegebenenfalls auch höher ausfallen. Die Informationsgebührenverordnung sieht Gebühren von bis zu EUR 500,00 vor. Die alleinige Übermittlung des Abschlussberichts der Gründungskommission für die Agentur für Sprunginnovation (SprinD) könnte gebührenfrei erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Betreff: Ihre EMail vom 03.11.2020 - Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG [#202848] Az.: 515-…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Ihre EMail vom 03.11.2020 - Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG [#202848]
Datum
4. Dezember 2020 21:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 515-18501/153(2020) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.12.2020. Aufgrund der geschätzten Gebühren verzichte ich auf die Sitzungsprotokolle und beschränke meinem Antrag auf den Abschlussbericht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202848/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.11.2020 mit Korrektur vom 04.12.2020 [#202848] Bundesministeriu…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.11.2020 mit Korrektur vom 04.12.2020 [#202848]
Datum
7. Januar 2021 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 515-18501/153(2020) Bonn, 07.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in vorweg wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr 2021. Mit Datum vom 03.11.2020 haben Sie um Informationszugang zum Abschlussbericht und zu den Sitzungsprotokollen der Gründungskommission für die Agentur für Sprunginnovationen (SprinD GmbH) gebeten. Mit Email vom 04.12.2020 haben Sie auf die Übermittlung der Sitzungsprotokolle verzichtet und Ihren Antrag auf den Abschlussbericht beschränkt. Der Übermittlung des Abschlussberichts wird stattgegeben. Ich übermittle Ihnen entsprechend anbei den Abschlussbericht der Gründungskommission für die Agentur für Sprunginnovationen (SprinD GmbH) in PDF-Form. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen